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Rechtsprechung
   LG Kleve, 18.01.2008 - 5 S 114/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,84629
LG Kleve, 18.01.2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,84629)
LG Kleve, Entscheidung vom 18.01.2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,84629)
LG Kleve, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,84629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beseitigung eines Lamellenzauns; Grundstücksgrenze; Nachbarschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beseitigung eines Lamellenzauns; Grundstücksgrenze; Nachbarschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ortsüblichkeit eines Lamellenzauns auf der Grundstücksgrenze bzgl. Beseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 24.11.1993 - 9 U 128/93

    Anspruch auf Beseitigung einer Einfriedung auf dem Nachbargrundstück - keine

    Auszug aus LG Kleve, 18.01.2008 - 5 S 114/07
    Das Recht des Grundstückseigentümers gemäß § 903 BGB nach Belieben mit seinem Grundstück zu verfahren, wird durch den aus dem Eigentum abgeleiteten Anspruch des Nachbarn nach § 32 NachbG NW eingeschränkt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2003, 9 U 128/93).

    Ist eine vom ortsüblichen Erscheinungsbild wesentlich abweichende Einfriedung bereits vorhanden, so kann der Nachbar die Beseitigung der Einfriedung verlangen (BGH a.a.O., OLG Düsseldorf Urt. vom 24.11.2003, 9 U 128/93).

  • BGH, 23.11.1984 - V ZR 176/83

    Schutz des Erscheinungsbildes einer Grenzeinrichtung

    Auszug aus LG Kleve, 18.01.2008 - 5 S 114/07
    Haben die Nachbarn sich ausdrücklich oder stillschweigend für eine bestimmte Grenzeinrichtung entschieden, so kann jeder Nachbar die Erhaltung der Grenzanlage auch in ihrer äußeren Beschaffenheit und in ihrem Erscheinungsbild verlangen (BGH, NJW 1985, 1458).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 106/77

    Ortsübliche Einfriedigung

    Auszug aus LG Kleve, 18.01.2008 - 5 S 114/07
    Ist auf der Grenze bereits eine ortsübliche Einfriedung vorhanden, so kann der Nachbar auf Erhalt des Zustandes bestehen (BGH, NJW 1979, 1409).
  • AG Brandenburg, 29.11.2019 - 31 C 121/18

    Anspruch auf Beseitigung eines hässlichen Grenzzauns?

    Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass mit dem relativ niedrigen Maschendrahtzaun auch nur eine verhältnismäßig unauffällige Art der Markierung der Grundstücksgrenze verbunden ist, während sich der nun unmittelbar anschließende, ca. 1,80 m hohe Holzflechtzaun auf dem Grundstück der Klägerin als eine besonders markante Abgrenzung darstellt, dessen Entfernung die Beklagte wohl auch schon jetzt von der Klägerin begehren könnte (BGH, Urteil vom 20.10.2017, Az.: V ZR 42/17, u.a. in: NZM 2018, Seiten 245 f.; BGH, Urteil vom 22.05.1992, Az.: V ZR 93/91, u.a. in: NJW 1992, Seiten 2569 f.; BGH, Urteil vom 23.11.1984, Az.: V ZR 176/83, u.a. in: NJW 1985, Seiten 1458 ff.; BGH, Urteil vom 09.02.1979, Az.: V ZR 108/77, u.a. in: NJW 1979, Seiten 1408 f.; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.04.1992, Az.: 3 U 71/91, u.a. in: OLG-Report 1992, Seiten 71 f.; LG Kleve, Urteil vom 18.01.2008, Az.: 5 S 114/07, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 14958 = "juris"; AG Bremen, Urteil vom 04.02.2011, Az.: 7 C 268/2010, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 25949 = "juris").
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15946
LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,15946)
LG Duisburg, Entscheidung vom 14.08.2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,15946)
LG Duisburg, Entscheidung vom 14. August 2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,15946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit von innerhalb von 4 Jahren vor dem Eröffnungsantrag auf Insolvenz erfolgten unentgeltlichen Leistungen; Abstellen auf das Erhalten einer Gegenleistung des späteren Insolvenzschuldners bei Bestimmung der Unentgeltlichkeit einer Leistung; Unmittelbare ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Dresden, 06.03.2008 - 1 U 1477/07
    Auszug aus LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
    Soweit der Kläger demgegenüber meint, mit ihm gehe auch das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 6.3.2008 - 1 U 1477/07 - davon aus, dass in einer solchen Konstellation kein (verdeckter) Hilfsantrag gestellt werde, trifft diese Auffassung nicht zu.

    Hieran ändert entgegen der Auffassung des Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 6.3.2008 - 1 U 1477/07) nichts, dass die Ausschüttungen noch vor der Ermittlung des jeweiligen Geschäftsergebnisses erfolgten und nach § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags auch für den Fall vorgesehen waren, dass sich das Kapitalkonto durch die Ausschüttungen verringerte, mithin mit Rechtsgrund erfolgten.

  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 250/78

    Treuhand-Kommanditist

    Auszug aus LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
    Dass bei einer Publikums-Kommanditgesellschaft der als Treuhänder für die wirtschaftlich Beteiligten agierende Kommanditist auch als solcher gegenüber den Gläubigern der KG haftet, steht außer Frage (BGHZ 76, 127 [130]; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252; OLG Celle ZIP 1985, 100).

    Auch bei der Publikums-KG hat der Treuhänder, der nach außen die Pflichten des Kommanditisten innehat, im Verhältnis zum Treugeber aufgrund der getroffenen Treuhandvereinbarung in Verbindung mit den §§ 675, 670 BGB einen Befreiungsanspruch und nach Leistung an die Gläubiger einen entsprechenden Erstattungsanspruch (BGHZ 76, 127 [131]).

  • OLG Celle, 28.11.1984 - 9 U 286/83

    Zugriff auf privates Vermögen der Kommanditisten außerhalb des

    Auszug aus LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
    Dass bei einer Publikums-Kommanditgesellschaft der als Treuhänder für die wirtschaftlich Beteiligten agierende Kommanditist auch als solcher gegenüber den Gläubigern der KG haftet, steht außer Frage (BGHZ 76, 127 [130]; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252; OLG Celle ZIP 1985, 100).

    Eine Mithaftung des Treugebers folgt auch nicht aus der vom Kläger für sich in Anspruch genommenen Entscheidung des OLG Celle (ZIP 1985, 100), das sich gerade nicht mit der Haftung des Treugebers, sondern mit der Haftung des Treuhänders zu befassen hatte.

  • VGH Bayern, 07.04.2007 - 4 ZB 06.2252
    Auszug aus LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
    Der Ausschüttung stand nach alledem nur insoweit eine Gegenleistung gegenüber, als sie nach dem Gewinn der Insolvenzschuldnerin gerechtfertigt war, weil nur insoweit der Ausschüttung die Einlage als Gegenwert gegenüberstand (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252).

    Dass bei einer Publikums-Kommanditgesellschaft der als Treuhänder für die wirtschaftlich Beteiligten agierende Kommanditist auch als solcher gegenüber den Gläubigern der KG haftet, steht außer Frage (BGHZ 76, 127 [130]; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252; OLG Celle ZIP 1985, 100).

  • BFH, 08.08.1978 - VII R 125/74

    Anfechtungserklärung - Leistungsgebot - Vollstreckung - Erbfolge - Minderjähriges

    Auszug aus LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
    Eine Leistung ist unentgeltlich, wenn der Erwerb des Empfängers in seiner Endgültigkeit vereinbarungsgemäß nicht von einer ausgleichenden Zuwendung abhängt (BGH NJW-RR 1993, 1379 [1381]; BFHE 125, 500[ 506 f.]).
  • LG Landshut, 26.04.2007 - 23 O 3220/06

    Zu der Haftung eines mittelbar über einen Beteiligungstreuhänder an einer

    Auszug aus LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
    Auch das Landgericht Landshut (Urteil vom 26.4.2007 - 23 O 3220/06, zitiert nach juris Rn. 87) geht von einer analogen Anwendung des § 159 Abs. 1 HGB aus und begründet dies im Wesentlichen damit, dass die Treugeber bei einer Publikums-KG grundsätzlich nicht besser stehen dürften, als hätten sie sich direkt als Kommanditisten an der KG beteiligt.
  • OLG Nürnberg, 17.01.2008 - 2 U 782/07

    Haftung des Treugeber-Kommanditisten als Kapitalanleger einer

    Auszug aus LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
    Das Oberlandesgericht Nürnberg meint demgegenüber, die Verjährung des Freistellungsanspruchs könne nicht vor Verjährung des Hauptanspruchs eintreten, der wiederum gemäß §§ 159f. HGB solange bestehe, wie die Gesellschaft ihren Gläubigern unverjährt hafte (Urteil vom 17.01.2008 - 2 U 782/07; zitiert nach juris, Rn. 82 und 83).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
    Eine Leistung ist unentgeltlich, wenn der Erwerb des Empfängers in seiner Endgültigkeit vereinbarungsgemäß nicht von einer ausgleichenden Zuwendung abhängt (BGH NJW-RR 1993, 1379 [1381]; BFHE 125, 500[ 506 f.]).
  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 441/00

    Anfechtbarkeit von Leistungen des späteren Insolvenzschuldners auf eine nicht

    Auszug aus LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
    Abzustellen ist allein darauf, ob der spätere Insolvenzschuldner für seine Leistung eine (gleichwertige) Gegenleistung erhalten hat (BGH NJW 2005, 1867).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
    In der Literatur wurde teilweise vertreten, dass §§ 257 Satz 2, 738 Abs. 1 Satz 3 und 775 Abs. 2 BGB Ausfluss eines allgemeinen Rechtsgedankens sind und deshalb Freistellungsansprüche sofort fällig werden (vgl. die Nachweise bei BGH, BGHZ 91, 73 = NJW 1984, 2151).
  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 6 U 132/07

    Insolvenzverwaltung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 33/17

    Rechtsfolgen der vertraglichen Übertragung eines Gesellschaftsanteils

    Dies sei im Fall der Hafteinlage der Zeitpunkt, zu dem das Haftkapital an den Kommanditisten zurückgezahlt worden sei (LG Duisburg, Urteil vom 14.08.2008, 5 S 114/07).

    Die Verjährung des Freistellungsanspruchs gemäß § 3.2.b AGB beginne - entsprechend BGH (Urteil vom 22.03.2011, II ZR 271/08) und OLG Karlsruhe (Urteil vom 13.10.2011 (4 U 199/10) sowie OLG München (Urteil vom 05.06.2015, 14 U 4779/15), womit die Ausführungen des LG Duisburg (Urteil vom 14.08.2008, 5 S 114/07) überholt seien - erst im Zeitpunkt der Fälligkeit der Verbindlichkeit, von der freizustellen sei.

  • OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 9/08

    Treuhänderische Kommanditbeteiligung: Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen

    31 ff, zitiert nach Juris; anders LG Duisburg, Urteil vom 14.08.2008 - 5 S 114/07 -, zitiert nach Juris).

    Für die Verjährung dieses Anspruchs ist § 159 HGB entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht maßgeblich, da der Beklagte kein Kommanditist der Insolvenzschuldnerin ist (ebenso LG Duisburg, Urteil vom 14.08.2008 - 5 S 114/07 -, RndNr.

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 6 U 8/08

    Begriff der Unentgeltlichkeit einer Verfügung; Abtretbarkeit eines

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Landgerichts Duisburg vom 14. August 2008 - 5 S 114/07 - (Bl. 737 ff. GA) -, das im Rahmen des bei den Anlegern der F-KG verwendeten Treuhandvertrages hinsichtlich des Freistellungsanspruchs von einer nur dreijährigen Verjährungsfrist und einem Verjährungsbeginn schon mit dem Erhalt der jeweiligen Ausschüttung ausgeht, wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zugelassen.
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08

    Inanspruchnahme der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds auf Rückzahlung

    31 ff, zitiert nach Juris; anders LG Duisburg, Urteil vom 14.08.2008 - 5 S 114/07 -, zitiert nach Juris).

    Für die Verjährung dieses Anspruchs ist § 159 HGB entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht maßgeblich, da die Beklagte nicht Kommanditistin der Insolvenzschuldnerin ist (ebenso LG Duisburg, Urteil vom 14.08.2008 - 5 S 114/07 -, RndNr.

  • OLG Köln, 02.04.2009 - 18 U 102/08

    Rückforderungen von Ausschüttungen an Mitglieder eines in der Rechtsform einer KG

    Der abweichenden Ansicht des vom Kläger vorgelegten Urteils des Landgerichts Duisburg vom 14.8.2008 (5 S 114/07) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • OLG Celle, 21.01.2009 - 9 U 105/08

    Anspruch des Insolvenzverwalters eines Immobilienfonds gegenüber einem mittelbar

    Zwar hat das LG Duisburg in einem Berufungsverfahren über einen gleichartigen Treuhandvertrag der insolventen Beteiligungsgesellschaft ( Urt. v. 14.08.2008 - 5 S 114/07 - ) die Ansicht vertreten, der Freistellungsanspruch des Treuhänders verjähre ab Empfang der Ausschüttung innerhalb von drei Jahren, obwohl der Treuhandkommanditist gem. § 159 HGB bis fünf Jahre nach Eintragung des Vermerks über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Anspruch genommen werden könne.
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32696
LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,32696)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23.09.2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,32696)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23. September 2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,32696)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders einer Publikums-KG gegenüber dem Treugeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2008, 905
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 28.11.1984 - 9 U 286/83

    Zugriff auf privates Vermögen der Kommanditisten außerhalb des

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Dass bei einer Publikums-Kommanditgesellschaft der als Treuhänder für die wirtschaftlich Beteiligten agierende Kommanditist auch als solcher gegenüber den Gläubigern der KG haftet, steht außer Frage ( BGHZ 76, 127 [130]; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252; OLG Celle ZIP 1985, 100).

    Eine Mithaftung des Treugebers folgt auch nicht aus der vom Kläger für sich in Anspruch genommenen Entscheidung des OLG Celle ( ZIP 1985, 100 [OLG Celle 28.11.1984 - 9 U 286/83] ), das sich gerade nicht mit der Haftung des Treugebers, sondern mit der Haftung des Treuhänders zu befassen hatte.

  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 250/78

    Treuhand-Kommanditist

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Dass bei einer Publikums-Kommanditgesellschaft der als Treuhänder für die wirtschaftlich Beteiligten agierende Kommanditist auch als solcher gegenüber den Gläubigern der KG haftet, steht außer Frage ( BGHZ 76, 127 [130]; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252; OLG Celle ZIP 1985, 100).

    Auch bei der Publikums-KG hat der Treuhänder, der nach außen die Pflichten des Kommanditisten innehat, im Verhältnis zum Treugeber aufgrund der getroffenen Treuhandvereinbarung in Verbindung mit den §§ 675, 670 BGB einen Befreiungsanspruch und nach Leistung an die Gläubiger einen entsprechenden Erstattungsanspruch ( BGHZ 76, 127 [131] ).

  • OLG Dresden, 06.03.2008 - 1 U 1477/07
    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Soweit der Kläger demgegenüber meint, mit ihm gehe auch das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 6.3.2008 - 1 U 1477/07 - davon aus, dass in einer solchen Konstellation kein (verdeckter) Hilfsantrag gestellt werde, trifft diese Auffassung nicht zu.

    Hieran ändert entgegen der Auffassung des Oberlandesgericht Dresden ( Urteil vom 6.3.2008 - 1 U 1477/07 ) nichts, dass die Ausschüttungen noch vor der Ermittlung des jeweiligen Geschäftsergebnisses erfolgten und nach § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags auch für den Fall vorgesehen waren, dass sich das Kapitalkonto durch die Ausschüttungen verringerte, mithin mit Rechtsgrund erfolgten.

  • VGH Bayern, 07.04.2007 - 4 ZB 06.2252
    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Der Ausschüttung stand nach alledem nur insoweit eine Gegenleistung gegenüber, als sie nach dem Gewinn der Insolvenzschuldnerin gerechtfertigt war, weil nur insoweit der Ausschüttung die Einlage als Gegenwert gegenüberstand (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252 ).

    Dass bei einer Publikums-Kommanditgesellschaft der als Treuhänder für die wirtschaftlich Beteiligten agierende Kommanditist auch als solcher gegenüber den Gläubigern der KG haftet, steht außer Frage ( BGHZ 76, 127 [130]; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252; OLG Celle ZIP 1985, 100).

  • BFH, 08.08.1978 - VII R 125/74

    Anfechtungserklärung - Leistungsgebot - Vollstreckung - Erbfolge - Minderjähriges

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Eine Leistung ist unentgeltlich, wenn der Erwerb des Empfängers in seiner Endgültigkeit vereinbarungsgemäß nicht von einer ausgleichenden Zuwendung abhängt ( BGH NJW-RR 1993, 1379 [BGH 24.06.1993 - IX ZR 96/92] [1381]; BFHE 125, 500[506 f.] ).
  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 441/00

    Anfechtbarkeit von Leistungen des späteren Insolvenzschuldners auf eine nicht

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Abzustellen ist allein darauf, ob der spätere Insolvenzschuldner für seine Leistung eine (gleichwertige) Gegenleistung erhalten hat ( BGH NJW 2005, 1867 [BGH 03.03.2005 - IX ZR 441/00] ).
  • OLG Nürnberg, 17.01.2008 - 2 U 782/07

    Haftung des Treugeber-Kommanditisten als Kapitalanleger einer

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Das Oberlandesgericht Nürnberg meint demgegenüber, die Verjährung des Freistellungsanspruchs könne nicht vor Verjährung des Hauptanspruchs eintreten, der wiederum gemäß §§ 159f. HGB solange bestehe, wie die Gesellschaft ihren Gläubigern unverjährt hafte ( Urteil vom 17.01.2008 - 2 U 782/07 ; zitiert nach juris, Rn. 82 und 83).
  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 6 U 132/07

    Insolvenzverwaltung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Das Oberlandesgericht Rostock geht ohne weitere Begründung davon aus, dass der Freistellungsanspruch analog § 159 Abs. 1 HGB in 5 Jahren ab Auflösung der Gesellschaft verjähre ( Urteil vom 19.12.2007 - 6 U 132/07 ; zitiert nach juris, Rn. 60).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    In der Literatur wurde teilweise vertreten, dass §§ 257 Satz 2, 738 Abs. 1 Satz 3 und 775 Abs. 2 BGB Ausfluss eines allgemeinen Rechtsgedankens sind und deshalb Freistellungsansprüche sofort fällig werden (vgl. die Nachweise bei BGH, BGHZ 91, 73 = NJW 1984, 2151).
  • LG Landshut, 26.04.2007 - 23 O 3220/06

    Zu der Haftung eines mittelbar über einen Beteiligungstreuhänder an einer

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Auch das Landgericht Landshut (Urteil vom 26.4.2007 - 23 O 3220/06 , zitiert nach juris Rn. 87) geht von einer analogen Anwendung des § 159 Abs. 1 HGB aus und begründet dies im Wesentlichen damit, dass die Treugeber bei einer Publikums-KG grundsätzlich nicht besser stehen dürften, als hätten sie sich direkt als Kommanditisten an der KG beteiligt.
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 17 U 401/08

    Freistellungsanspruch des Treuhänders: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Die Rechtsprechung vermeidet die vorzeitige Verjährung des Freistellungsanspruchs, indem sie dessen Fälligkeit im Wege der Vertragsauslegung bis zur Fälligkeit der Verbindlichkeit hinausschiebt (so etwa OLG Koblenz WM 2009, 939, 941 f.; OLG Köln, Beschl. v. 21. August 2008, 18 U 63/08, BeckRS 2009 09117; vgl. auch OLG Celle, WM 2009, 936, 937; a. A. LG Duisburg NZG 2008, 905, 907) oder § 159 Abs. 1 HGB entsprechend anwendet (OLG Jena WM 2009, 937, 939; OLG Rostock a.a.O., Tz. 60; LG Landshut WM 2007, 1656, 1661 f.; vgl. auch OLG Nürnberg a.a.O., 946 f.; dagegen wiederum LG Duisburg a.a.O.).
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Rechtsprechung
   LG Bonn - 5 S 114/07   

Anhängiges Verfahren
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LG Bonn - 5 S 114/07 (https://dejure.org/9999,10669)
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