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   VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04   

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https://dejure.org/2004,2857
VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04 (https://dejure.org/2004,2857)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2004 - 5 S 1263/04 (https://dejure.org/2004,2857)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 5 S 1263/04 (https://dejure.org/2004,2857)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorgehensmöglichkeit eines Nachbarn gegen die Nutzung des Nachbargebäudes als türkisches Konsulat; Bestehen der Gefahr terroristischer Anschläge; Berücksichtigung von Störungen, die typischerweise bei der bestimmungsgemäßen Nutzung des genehmigten Vorhaben auftreten; ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 1; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; ; LBO § 3 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarschutz Bauplanungsrecht [einschließlich Gebot der Rücksichtnahme], Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Nutzungsänderung, türkisches Konsulat, Terroranschläge, Nachbarschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarliche Abwehrrechte gegen Konsulatsbau?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz bei Gefahr terroristischer Anschläge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 243
  • DÖV 2005, 440 (Ls.)
  • BauR 2005, 1129
  • ZfBR 2005, 198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 20.05.1999 - 13 A 245.98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04
    Dem folgt der Senat bei summarischer Prüfung (vgl. auch VG Berlin, Urt. v. 20.05.1999 - 13 A 245/98 - LKV 1999, 412).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1974 - II 1346/72
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04
    Dies in den Blick nehmend hat der beschließende Gerichtshof in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung vom 27.02.1974 - II 1346/72 - (BRS 28 Nr. 7) einen Bebauungsplan für ein reines Wohngebiet mit zehn- bzw. elfgeschossiger Bebauung für nichtig erklärt, weil der Gemeinderat ein ca. 900 m entfernt gelegenes Munitionslager bei der Abwägung nicht bedacht hatte.
  • VG Karlsruhe, 29.04.2004 - 3 K 953/04

    Baugenehmigung für ein türkisches Konsulat und Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. April 2004 - 3 K 953/04 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 26.06.1997 - 2 ZS 97.905
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04
    Allerdings hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Beschl. v. 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 - NVwZ-RR 1998, 619) die Auffassung vertreten, dass eine konsularische Nutzung mit der Gefahr von Demonstrationen und Anschlägen auch ein gewisses Störpotential berge, das Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes notwendig machen könne, dass derartige Störungen jedoch typischerweise nicht ein Ausmaß erreichten, das zu einer unzumutbaren Belästigung für die Nachbarschaft führen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 1 S 442/95

    Polizeiverfügung gegen Hausbesitzer als Zweckveranlasser wegen Vermietung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04
    Weder bezweckt noch billigt die Beigeladene mit der (Um-)Nutzung des betreffenden Gebäudes als türkisches Konsulat ein - in Form terroristischer Anschläge - polizeiwidriges Verhalten Dritter noch tritt ein solches als Folge der (Um-)Nutzung zwangsläufig ein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.05.1995 - 1 S 442/95 - NVwZ-RR 1995, 663).
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Sie wären auch nicht dem Bauherren als Veranlasser zuzurechnen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.6.2004 - 5 S 1263/04 -, DÖV 2005, 440; VG Berlin, Urt. v. 20.5.1999 - 13 A 245/98 -, LKV 1999, 412) und sind jedenfalls typischerweise nicht unzumutbar (BayVGH, Beschl. v. 26.6.1997 - 2 ZS 97.905 -, NVwZ-RR 1998, 619).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05

    Nachbarschutz bei Furcht vor terroristischen Anschlägen auf Nachbargrundstücke,

    Gegen die Baugenehmigung zur Nutzung eines Gebäudes als (hier: türkisches) Konsulat kann ein Nachbar weder bauplanungsrechtlich im Rahmen einer erteilten Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und des Rücksichtnahmegebots nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO noch bauordnungsrechtlich über § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO erfolgreich einwenden, dass die Gefahr terroristischer Anschläge bestehe (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.06.2004 - 5 S 1263/04 - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren).

    Bereits in seinem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines weiteren Mitglieds der Eigentümergemeinschaft, der auch der Kläger angehört, ergangenen Beschluss vom 22.06.2004 - 5 S 1263/04 - hat der Senat die Auffassung vertreten, dass gegen die angefochtene Baugenehmigung vom 27.01.2004 zur Umnutzung des bisherigen (Post-)Betriebsgebäudes in ein türkischen Konsulat weder planungsrechtlich im Rahmen der erteilten Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und des Rücksichtnahmegebots nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO noch bauordnungsrechtlich über § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO erfolgreich eingewendet werden könne, dass die Gefahr terroristischer Anschläge bestehe.

  • VG Karlsruhe, 25.07.2005 - 3 K 3540/04

    Verwaltungsgericht weist Klagen der Anwohner gegen Baugenehmigung für neues

    Die gegen den Beschluss der Kammer eingelegte Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 22.06.2004 - 5 S 1263/04 - mit der Begründung zurück, der Nachbar könne weder planungsrechtlich im Rahmen von § 31 Abs. 1 BauGB noch im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme nach § 15 Abs. 1 BauNVO noch bauordnungsrechtlich einwenden, dass die Gefahr terroristischer Anschläge bestehe.

    Dass und warum die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Betriebsgebäudes in ein türkisches Konsulat mit drei Betriebswohnungen auf dem Grundstück FIst.Nr. 12028/1, XXX in Karlsruhe die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt, haben die Kammer in ihrem Beschluss vom 29.04.2004 - 3 K 953/04 - und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss v. 22.06.2004 - 5 S 1263/04 - ausführlich dargelegt.

    Die Berufung ist gem. § 124 a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen, da die Frage, ob eine konsularische Nutzung in der Gefahr von Anschlägen ein Störpotenzial in sich birgt, das bei der Abwägung nachbarlicher Interessen nach § 31 Abs. 1 BauGB erheblich ist, im Hinblick auf die unterschiedlichen Auffassungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 22.06.2004, a.a.O.; Bayrischer VGH, Beschluss v. 26.07.1997, a.a.O.) grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. Eyermann, VwGO, 11. Auflage, § 124, Rd.Nr. 78).

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