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   VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97   

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VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97 (https://dejure.org/1998,3730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.1998 - 5 S 1358/97 (https://dejure.org/1998,3730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 5 S 1358/97 (https://dejure.org/1998,3730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechte mittelbar Betroffener bei endgültiger Aufgabe des planfestgestellten Vorhabens - Abgrenzung der endgültigen Aufgabe von einer teilweisen Aufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bei Aufgabe des planfestgestellten Vorhabens)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 87
  • VBlBW 1998, 254 (Ls.)
  • DVBl 1999, 870 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 5 S 1848/96

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für eine einstweilige Anordnung zwecks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
    Den Antrag des Klägers auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung des Beklagten, die Bauarbeiten für den Neubau der B 35 entsprechend dem Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 17.04.1990 von Bau-km 0+000 bis Bau-km 5+400 vorläufig einzustellen, lehnte der Senat mit Beschluß vom 22.10.1996 - 5 S 1848/96 - ab.

    Dem Senat liegen die Akten des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor; hierauf sowie auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Eilverfahrens 5 S 1848/96 wird wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten Bezug genommen.

    Der Verwaltungsgerichtshof ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 8 VwGO für die Klage erstinstanzlich zuständig, da es sich - auch in Ansehung der Hilfsanträge - um eine Streitigkeit handelt, die der Sache nach ein Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesstraße betrifft, auch wenn es um die Verhinderung des - teilweisen - "Vollzugs" eines bereits bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses geht (vgl. Senatsbeschl. v. 22.10.1996 - 5 S 1848/96 - u. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.09.1996 - 8 S 1511/96 -).

    Aber auch ein Dritter dürfte nicht - gestützt auf diese Vorschriften - einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens über die Rücknahme oder den Widerruf eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses - und bei Ermessensreduzierung auf Null sogar auf Rücknahme oder Widerruf selbst - geltend machen können, weil dies mit der Regelung des § 75 Abs. 2 Satz 1 und 2 LVwVfG über den Ausschluß von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen Planbetroffener nach Unanfechtbarkeit des  Planfeststellungsbeschlusses  und  deren  Verweisung  auf  allenfalls Planergänzungsansprüche nicht vereinbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.09.1996 - 8 S 1511/96 - mit weiteren Meinungen zum Streitstand sowie tendenziell auch schon die Senatsbeschlüsse v. 13.09.1993 - 5 S 1778/93 - NVwZ 1995, 179 u. v. 22.10.1996 - 5 S 1848/96 -).

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
    Die gesetzliche Ausgestaltung des fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens über die Beteiligung planbetroffener privater Dritter vermittelt schon keine selbständig durchsetzbare subjektive Rechtsposition innerhalb des Verfahrens und erst recht keinen Anspruch privater Dritter auf Tätigwerden der Planfeststellungsbehörde, d. h. auf Einleitung und Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, wenn der Träger der Straßenbaulast ein Planfeststellungsverfahren - unterstellt rechtswidrig - nicht einleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.1980 - 4 C 24.77 - NJW 1981, 239).

    Sofern der Kläger als nur mittelbar  Planbetroffener  bei Durchführung  eines  Planfeststellungs-  bzw. Planänderungsverfahrens zur Sicherung der angemessenen Nutzung seines Wohngrundstücks einen Anspruch auf Anordnung von Schutzauflagen hätte geltend  machen  können,  könnte  er,  wenn das  Planfeststellungs-  bzw. Planänderungsverfahren rechtswidrig unterblieben wäre, einen solchen Schutzauflagenanspruch auch außerhalb dieser Verfahren durchsetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.1980 - 4 C 24.77 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 8 S 1511/96

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für Klagen auf Widerruf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
    Der Verwaltungsgerichtshof ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 8 VwGO für die Klage erstinstanzlich zuständig, da es sich - auch in Ansehung der Hilfsanträge - um eine Streitigkeit handelt, die der Sache nach ein Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesstraße betrifft, auch wenn es um die Verhinderung des - teilweisen - "Vollzugs" eines bereits bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses geht (vgl. Senatsbeschl. v. 22.10.1996 - 5 S 1848/96 - u. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.09.1996 - 8 S 1511/96 -).

    Aber auch ein Dritter dürfte nicht - gestützt auf diese Vorschriften - einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens über die Rücknahme oder den Widerruf eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses - und bei Ermessensreduzierung auf Null sogar auf Rücknahme oder Widerruf selbst - geltend machen können, weil dies mit der Regelung des § 75 Abs. 2 Satz 1 und 2 LVwVfG über den Ausschluß von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen Planbetroffener nach Unanfechtbarkeit des  Planfeststellungsbeschlusses  und  deren  Verweisung  auf  allenfalls Planergänzungsansprüche nicht vereinbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.09.1996 - 8 S 1511/96 - mit weiteren Meinungen zum Streitstand sowie tendenziell auch schon die Senatsbeschlüsse v. 13.09.1993 - 5 S 1778/93 - NVwZ 1995, 179 u. v. 22.10.1996 - 5 S 1848/96 -).

  • LG Marburg, 21.04.1993 - 5 S 33/93
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
    Im Rahmen von zwei gegen den Planfeststellungsbeschluß eingeleiteten Klageverfahren, die unter den Az. 5 S 30/93 und 5 S 33/93 beim Senat in der Berufungsinstanz anhängig waren, kam es am 22.12.1994 zu einer "Vereinbarung zur Erledigung der Rechtsstreite" zwischen den Klägern jener Verfahren einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg andererseits.

    5 S 33/93 andererseits geschlossene Vereinbarung unwirksam ist.

  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
    Selbst wenn man aber in § 75 Abs. 2 Satz 1 und 2 LVwVfG keine grundsätzliche Sperre für einen Rückgriff auf §§ 48, 49 LVwVfG zur Durchbrechung der Bestandskraft eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses sehen und diesen Vorschriften auch subjektiv-rechtliche Wirkung zugunsten planbetroffener Dritter beimessen will, werden ihre Auslegung und Anwendung doch von § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG beeinflußt; eine Rücknahme oder ein Widerruf kann von einem Dritten nur verlangt werden, wenn nachträgliche Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG nicht als Abhilfe ausreichen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.05.1997 - 11 C 1.96 - NVwZ 1998, 281).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1993 - 5 S 1778/93

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG betreffend Planfeststellungsverfahren für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
    Aber auch ein Dritter dürfte nicht - gestützt auf diese Vorschriften - einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens über die Rücknahme oder den Widerruf eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses - und bei Ermessensreduzierung auf Null sogar auf Rücknahme oder Widerruf selbst - geltend machen können, weil dies mit der Regelung des § 75 Abs. 2 Satz 1 und 2 LVwVfG über den Ausschluß von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen Planbetroffener nach Unanfechtbarkeit des  Planfeststellungsbeschlusses  und  deren  Verweisung  auf  allenfalls Planergänzungsansprüche nicht vereinbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.09.1996 - 8 S 1511/96 - mit weiteren Meinungen zum Streitstand sowie tendenziell auch schon die Senatsbeschlüsse v. 13.09.1993 - 5 S 1778/93 - NVwZ 1995, 179 u. v. 22.10.1996 - 5 S 1848/96 -).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
    Ein Eingriff in Rechte eines Dritten liegt nur dann vor, wenn der rechtliche Status des Dritten durch den Vertragsabschluß objektiv verschlechtert, vermindert oder beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1982 - 3 C 46.81 - NJW 1983, 2044).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
    Dieses ist nicht gegeben, wenn das Rechtsschutzbegehren dem Kläger keine nennenswerten rechtlichen oder tatsächlichen Vorteile bringen, d.h. seine Rechtsstellung - aktuell - nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1992 - 4 NB 2.90 - NVwZ 1992, 974).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
    Die §§ 48, 49 LVwVfG können jedenfalls dann keine Geltung beanspruchen, wenn der Vorhabenträger nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses eine Änderung des Plans wegen veränderter tatsächlicher Umstände beantragt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 34 bis 38.98 - NVwZ 1993, 362).
  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2556/84

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Bau einer Ortsumgehung nahe Altenheim;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
    Von einer endgültigen Aufgabe i. S. des § 77 Satz 1 LVwVfG kann nur gesprochen werden, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände mit einer Fertigstellung des Vorhabens entsprechend dem festgestellten Plan nicht mehr gerechnet werden kann; entscheidend ist, ob der Plan nach der Gesamtkonzeption des Planungsträgers noch verwirklicht werden soll (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 25.06.1991 - 2 UE 2556/84 - UPR 1992, 115).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82

    Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens -

  • VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018

    Klage gegen Flughafenumbau Augsburg erfolglos

    Einen auf Art. 77 Satz 1 BayVwVfG gestützten Aufhebungsanspruch können die Kläger somit nicht geltend machen (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 1.10.1998 NVwZ-RR 2000, 87/88).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 5 S 1599/02

    Feststellungsklage - Außerkrafttreten eines Planfeststellungsbeschlusses -

    Demgemäß hat der erkennende Gerichtshof seine erstinstanzliche Zuständigkeit angenommen für Rechtsstreitigkeiten um den Widerruf bzw. die Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses (vgl. Urt. v. 12.09.1996 - 8 S 511/96 -) sowie um dessen Aufhebung nach § 77 Satz 1 LVwVfG (vgl. Senatsurt. v. 01.10.1998 - 5 S 1358/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2006 - 8 S 1827/06

    Antrag eines Dritten auf Widerruf eines bestandskräftigen

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Urteil des Senats vom 12.9.1996 - 8 S 1511/96 - NVwZ-RR 1997, 682 = NuR 1998, 202 mit eingehender Begründung; ebenso: Urteil des 5. Senats vom 1.10.1998 - 5 S 1358/97 - NVwZ-RR 2000, 87) findet § 49 LVwVfG jedenfalls insoweit auf Planfeststellungsbeschlüsse keine Anwendung, als sich aus dieser Vorschrift ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Widerrufsermessens ergibt.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2009 - 7 KS 8/09

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses bei endgültiger Aufgabe des

    Während der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts den Aufhebungsanspruch nach § 77 VwVfG auch Immissionsbetroffenen zuspricht (Nds. OVG, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.12.1992, aaO, und den dazu bei Bad-Württ VGH, Beschl. v. 18.5.1992 - 8 S 1540/91 -, juris mitgeteilten Sachverhalt), lehnen der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof (Bad-Württ VGH, Urt. v. 1.10.1998 - 5 S 1358/97 -, NVwZ-RR 2000, 87 ff; ablehnend dazu Dürr, in Knack, VwVfG, aaO, § 77 Rn. 9) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies ab (BayVGH, Urt. v. 8.1.2009 - 8 A 06.40018 -, juris; s. dazu aber auch die Beschwerdeentscheidung des BVerwG, Beschl. v. 13.7.2009 - 4 B 36.09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2010 - 5 S 2335/10

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Streit um Maßnahmen der Ausführung

    Dies bedeutet aber umgekehrt, dass es in den Streitigkeiten, in denen nicht (mehr) um die Zulässigkeit eines Planungsvorhabens und die Rechtmäßigkeit des sie feststellenden Verwaltungsakts gestritten wird, grundsätzlich bei der Zuständigkeitsregelung des § 45 VwGO verbleibt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.10.1996 - 5 S 1848/96 -, VGHBW-Ls 1997, Beilage 1, B1, juris Rdnr. 1; Urt. v. 01.10.1998 - 5 S 1358/97-, NVwZ-RR 2000, 87; Beschl. v. 27.05.2010 - 5 S 548/10 -).
  • OVG Saarland, 19.03.2013 - 1 C 346/12

    Erstinstanzliche Zuständigkeit für Streitigkeiten nach § 23 AEG

    in diesem Sinne eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für - fallbezogen vergleichbare - Klagen auf Aufhebung, Rücknahme oder Widerruf von Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsbeschlüssen ablehnend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2003, wie vor; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.10.2002, wie vor; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.9.1993 - 5 S 1778/93 -, NVwZ 1995, 179, 180; Bier/Panzer in Schoch/Schneider/Bier, wie vor; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage, § 48, Rdnr. 3; a.A. : VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 12.9.1996 - 8 S 1511/96 -, NVwZ-RR 1997, 682-684 und vom 1.10.1998 - 5 S 1358/97 -, NVwZ-RR 2000, 87-90;Beschluss vom 22.10.1996 - 5 S 1848/96 -, zitiert nach Juris; Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Auflage, § 48 Rdnr. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - 11 D 171/20

    Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung für ein Bauvorhaben

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 S 1358/97 -, NVwZ-RR 2000, 87, 88 = juris, Rn. 18.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2003 - 1 C 10611/03

    Oberverwaltungsgericht, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, instanzielle

    Für die gegenteilige Auffassung, nach der auch diese Sachverhalte der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 VwGO unterfallen (vgl. insbesondere VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. September 1996, NVwZ-RR 1997, 682 und im Anschluss daran Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 5 S 1848/96 - juris - sowie Urteil vom 1. Oktober 1998, NVwZ-RR 2000, 87; ferner J. Schmidt, in Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 48 Rdnrn. 4 und 16; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 48 Rdnr. 5), mögen de lege ferenda zwar gute Gründe sprechen.
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