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   VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03   

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VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03 (https://dejure.org/2003,4957)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 (https://dejure.org/2003,4957)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 5 S 138/03 (https://dejure.org/2003,4957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz - Bauverbotsfläche - Rücksichtnahmegebot - Doppelhaushälfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauvorbescheid für die Errichtung eines Zweifamilienhauses; Festsetzung von Bauverbotsflächen in einem Bebauungsplan; Drittschützender Charakter einer rückwärtigen Baugrenze; Verletzung des Rücksichtnahmegebotes bei Doppelhäusern; Schicksalsgemeinschaft bei ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB § 33; ; BauNVO § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 33; BauNVO § 15 Abs. 1
    Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschließlich Gebot der Rücksichtnahme): Doppelhaus, Bauverbotsfläche, rückwärtige Gartenzone, Gebot der Rücksichtnahme, Befreiung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2004, 146
  • BauR 2004, 1497 (Ls.)
  • BauR 2004, 544 (Ls.)
  • BauR 2004, 544 BauR 2004, 1497 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2750/01

    Anspruch auf Einschreiten - Holzhütte in Gartenzone

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
    Das Gebot der Rücksichtnahme ist nicht stets zu Lasten des Eigentümers eines mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks verletzt, wenn im rückwärtigen Gartenbereich des Nachbarn unter Verstoß gegen eine festgesetzte Bauverbotsfläche eine Bebauung mit einem Zweifamilienhaus zugelassen wird (Abgrenzung zu Senatsurt. v. 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -).

    Dies käme allenfalls bei einer engen Reihen- bzw. Doppelhausbebauung in Betracht (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 20.02.1996 - 1 BA 53/95 - BRS 58 Nr. 173; offen gelassen im Senatsurt. v. 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -).

    Andererseits vermag der Senat - anders als bei einer engen Reihenhausbebauung mit einer Grundstücksbreite von 8 m oder weniger (vgl. Senatsurt. v. 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -) - auch nicht anzunehmen, dass die Eigentümer von mit Doppelhaushälften bebauten Grundstücken bzw. hiervon abgetrennter rückwärtiger Gartengrundstücke dergestalt in besonderer Weise zu einer bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbunden sind, dass sie grundsätzlich einer besonderen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme unterliegen mit der Folge, dass ein Eigentümer die bauliche Zuordnung der Bereiche "Wohnen" und "Garten" nicht zu Lasten des anderen in unverhältnismäßiger Weise verschieben darf.

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
    Er darf jedoch, wenn eine Baugenehmigung bzw. ein Bauvorbescheid unter Abweichung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans erteilt worden ist, nicht hinter dem nach dieser Vorschrift gewährten Nachbarschutz zurückbleiben (BVerwG, Urt. v. 06.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 = NVwZ 1990, 555 = PBauE § 31 BauGB Nr. 5; BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64.98 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 153 = NVwZ-RR 1999, 8 = PBauE § 31 BauGB Nr. 18).

    Sofern eine fehlerhafte Berücksichtigung nachbarlicher Interessen bei Erteilung einer Befreiung zu einer Verletzung von Rechten des Nachbarn führt, gilt dies ebenso, wenn die Baugenehmigung bei gleicher Sachlage entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans ohne die erforderliche Befreiung erteilt wird (BVerwG, Urt. v. 06.10.1989 - 4 C 14.87 a.a.O.).

    Sofern sich der Kläger gegen zusätzliche Einsichtsmöglichkeiten auf seine Grundstücke wendet, hat dieser Belang vergleichsweise geringes Gewicht (BVerwG, Urt. v. 06.10.1989 - 4 C 14.87 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 2534/99

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung - vorgeschobene Motive

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
    Mit rechtskräftigem Normenkontrollurteil vom 27.07.2001 (5 S 2534/99) hat der Senat den Bebauungsplan "Wxxxxxxxxx" vom 08.06.1999 wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB für nichtig erklärt mit der Begründung, Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans seien allein der fortbestehende Bauwunsch der Beigeladenen zu 1, die von ihr geltend gemachte Entschädigungsforderung und die Erkenntnis gewesen, dass diese Forderung wohl begründet sei.

    Insbesondere ist das Vorhaben nicht nach dem am 13.08.1999 bekannt gemachten Bebauungsplan "Wxxxxxxxxx" vom 08.06.1999 zu beurteilen; denn diesen hat der Senat mit seinem Normenkontrollurteil vom 27.07.2001 (5 S 2534/99) rechtskräftig mit Allgemeinverbindlichkeit (§ 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO) für nichtig erklärt.

  • VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01

    Nachbarschutz durch hintere Baugrenzen.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
    Auf die Berufungen der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. November 2002 - 3 K 4103/01 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. November 2002 - 3 K 4103/01 - zu ändern und auch die Klage des Klägers abzuweisen.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
    Auf einen späteren Zeitpunkt käme es nur an, wenn sich die Rechtslage nachträglich zu Gunsten der Beigeladenen zu 1 verändert hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 352 = NVwZ 2003, 86).

    In einer jüngeren Entscheidung hat es freilich einen Aufhebungsanspruch einer Nachbargemeinde in Bezug auf eine nach § 33 BauGB zu beurteilende Baugenehmigung für ein Factory Outlet Center bejaht, obwohl diesbezüglich (nur) ein Fehler im Abwägungsvorgang gegeben war (BVerwG, Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 - a.a.O.).

  • OVG Bremen, 20.02.1996 - 1 BA 53/95

    Reihenhauszeile; Hintere Baugrenze; Nachbarschutz; Befreiung vom Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
    Dies käme allenfalls bei einer engen Reihen- bzw. Doppelhausbebauung in Betracht (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 20.02.1996 - 1 BA 53/95 - BRS 58 Nr. 173; offen gelassen im Senatsurt. v. 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
    Darauf, dass Baugrenzen unter Umständen regelmäßig nachbarschützende Wirkung haben, kann sich der Kläger nicht berufen; denn dies gilt grundsätzlich nur für Baugrenzen zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn, weil nur dies dem für den Nachbarschutz typischen Austauschverhältnis gerecht wird (Senatsurt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97 = PBauE § 23 BauNVO Nr. 8; VGH Bad.-Württ., v. 23.7.1991 - 8 S 1606/91 - NVwZ 1992, 496 = PBauE § 23 BauNVO Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 5 S 933/83

    Zur Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines im Bauverbot genehmigten Vorhabens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
    Etwas anderes ergibt sich weder aus dem Plan selbst noch aus den dem Senat vorliegenden Unterlagen des Aufstellungsverfahrens (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 - BauR 1984, 52 = BRS 40 Nr. 182).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
    Im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot nicht verletzt, zumal das Vorhaben den Abstandsflächenvorschriften genügen dürfte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 159 = NVwZ 1999, 879 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 52).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
    Zu Recht weisen die Beigeladenen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Bebauungsplan "Wxxxxxxxxx" aus dem Jahr 1954 nicht etwa eine Doppelhausbebauung festgesetzt worden ist mit der Folge, dass insoweit ein nachbarschaftliches Austauschverhältnis begründet wäre, auf Grund dessen die beiden "Haushälften" in verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut sein müssen (BVerwG, Urt. v. 24.02.2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355 = NVwZ 2000, 1055 = PBauE § 22 BauNVO Nr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine

  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1991 - 11 B 2659/90

    Bauplanungsrecht: Anwendungsbereich und nachbarschützende Wirkung des § 33 Abs. 2

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - 5 S 1985/02

    Befreiung - Grundzug der Planung

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 3 S 3026/91

    Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung; keine Anhörungspflicht bei

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

  • OVG Berlin, 19.04.1991 - 2 B 11.88

    Bauplanungsrecht, - Nachbarklage gegen eine während der Planaufstellung erteilte

  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Zum einen nämlich wird auch nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg das Nachbargrundstück räumlich grundsätzlich nur insoweit geschützt, als es der Baugrenze gegenüberliegt, denn nur in diesem räumlichen Umfang ist die Baugrenze Teil des für den Nachbarschutz typischen gegenseitigen Austauschverhältnisses des "Dürfens und Duldens" (Urteil vom 01.02.1999 - 5 S 2507/96 -, juris; Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, juris; Urteil vom 26.01.2012 - 5 S 2233/11 -, juris); das dem Beigeladenen gehörende Grundstück liegt aber der von ihm behaupteten faktischen Baugrenze nicht gegenüber, sondern grenzt aus der Perspektive dieser Grenze seitlich an das Baugrundstück.

    Ob von dieser Einschränkung im Einzelfall bei engräumiger Doppelhausbebauung im Hinblick auf die mit jeder Veränderung eines der Doppelhäuser entstehenden städtebauliche Spannungen eine Ausnahme zu machen ist mit der Folge, dass sich der Doppelhaus-Nachbar auch auf rückwärtige Baugrenzen berufen kann (so OVG Bremen, Urteil vom 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, juris; ähnlich auch VG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2002 - 3 K 4103/01 -, juris, allerdings unter Verweis auf die konkreten örtlichen Verhältnisse und aufgehoben durch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, juris; offengelassen von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris), kann offen bleiben.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Nur soweit, wie ein Nachbar aus städtebaulichen oder bauordnungsrechtlichen Gründen Rücksichtnahme verlangen kann, schlägt auch der Gesichtspunkt der Wertminderung zu Buche (zum Städtebaurecht: BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 B 195.97 - juris Rn. 6; Senatsurteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 - juris Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der Erteilung der angefochtenen Baugenehmigung (vgl. hierzu Senatsurt. v. 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, VBlBW 2004, 146).
  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    Nur so weit, wie ein Nachbar aus städtebaulichen Gründen Rücksichtnahme verlangen kann, schlägt auch der Gesichtspunkt der Wertminderung zu Buche (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195.97 -, NVwZ-RR 1998, 540; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, VBlBW 2004, 1...).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14

    Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen

    Dies bestimmt sich grundsätzlich nach der im Zeitpunkt des Erlasses der Baugenehmigung geltenden Sach- und Rechtslage (näher etwa BVerwG, Beschluss vom 22.04.1996 - 4 B 54.96 -, NVwZ-RR 1996, 628; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, VBlBW 2004, 146; Urteil vom 21.04.1995 - 3 S 2514/94 -, VBlBW 1995, 481; Sauter, LBO, 3. Aufl., § 55 Rn. 105 - jew. mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 1389/16

    Zur Frage der prägenden Wirkung einer beseitigten baulichen Anlage für die

    Liegen die Voraussetzungen für eine Genehmigung gemäß § 33 BauGB vor, richtet sich der Nachbarrechtsschutz nach den Inhalten des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans (vgl. Senatsurteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 - VBlBW 2004, 146; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 3.4.2012 - 1 B 10136/12.OVG - BauR 2012, 1362).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach § 33 BauGB dagegen (noch) nicht vor, ist für die Frage, ob durch die Zulassung des Vorhabens Rechte Dritter verletzt werden, auf das zuvor geltende Planungsrecht abzustellen, im vorliegenden Fall mithin auf § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB (vgl. Senatsurteil vom 29.10.2003, a. a. O.), der aber unter dem allein maßgeblichen Blickwinkel des Rücksichtnahmegebots gerade nicht verletzt ist (s. o.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07

    Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung

    Zum anderen stellt es keinen rechtlich relevanten Nachteil dar, wenn durch einen Neubau Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohnbereiche geschaffen werden (Beschluss des Senats vom 14.3.1990 - 8 S 2599/89 - VBlBW 1990, 428; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343; Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 - BauR 1994, 354; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 - VBlBW 2004, 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2023 - 5 S 3497/21

    Bebauungsplan; Abwägung; Unbeachtlichkeit privater Belange

    Denn die behaupteten Einsichtsmöglichkeiten haben als städtebaulicher Belang ein vergleichsweise geringes Gewicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 - juris Rn. 37) und stellen grundsätzlich keinen rechtlich relevanten Nachteil dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.6.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 43; Beschluss vom 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens;

    Solche Einsichtsmöglichkeiten haben als städtebaulicher Belang ein vergleichsweise geringes Gewicht (vgl. Senatsurteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 - juris Rn. 37) und stellen grundsätzlich keinen rechtlich relevanten Nachteil dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - juris Rn. 8).
  • VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1079/23

    Baugenehmigung für einen Sanitär- und Heizungsinstallationsbetriebs im

    Maßgeblicher Zeitpunkt mit Blick auf die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Baunachbarklageverfahren aus Gründen der Rechtsposition des Bauherrn aufgrund der Eigentumsgarantie grundsätzlich der Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung durch die Beklagte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, VBlBW 2004, 146 = juris Rn. 23 m.w.N.; vgl. auch Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 44. Ergänzungslieferung März 2023, § 113 Rn. 248 m.w.N.), hier der 17.06.2021.
  • VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 44/16

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts

  • VG München, 02.01.2008 - M 1 SN 07.5347

    Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung; Gebot der Rücksichtnahme;

  • VG Karlsruhe, 28.04.2023 - 2 K 1313/22

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine grenzständige Bebauung;

  • VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 46/16

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts

  • VG München, 11.08.2020 - M 9 SN 20.2188

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931

    Klage einer Gemeinde gegen Einzelhandelsbetriebe in Nachbargemeinde

  • VG München, 16.09.2020 - M 9 K 19.4456

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für die Errichtung von zwei Villen und

  • VG Würzburg, 29.07.2020 - W 4 S 20.918

    Nachbarklage gegen Neubau eines Feuerwehrhauses

  • VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09

    Baustopp für Wohnungsbau in der Nähe des Südhafens Spandau

  • VG Aachen, 15.04.2004 - 3 L 191/04

    Überwiegendes Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der Vollziehung einer

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