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   VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04   

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VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04 (https://dejure.org/2005,2929)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.10.2005 - 5 S 1382/04 (https://dejure.org/2005,2929)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 5 S 1382/04 (https://dejure.org/2005,2929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Wieslauftalbahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung eines mittelbar Planbetroffenen auf das Fehlen der Antragsberechtigung des Vorhabenträgers für das Planfeststellungsverfahren; Einholung eines Sachverständigengutachtens zu Erschütterungsimmissionen; Lärmberechnung bei Schienenwegen; Führen einer ...

  • Judicialis

    AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 2; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; LVwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planung: Wieslauftalbahn, Vorhabenträger, Antragsberechtigung, Streckenverlängerung, Sanierung, Vorbelastung, Lärmberechnung, Erschütterungen, Sachverständigengutachten, Ersatzzufahrt, Betriebliche Auswirkungen, Präklusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Grünes Licht für Verlängerung der Wieslauftalbahn in Rudersberg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 462 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1361/04

    Grünes Licht für Verlängerung der Wieslauftalbahn in Rudersberg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
    Auch am Grundstück der Klägerin des Verfahrens 5 S 1361/04 würden die für ein Mischgebiet geltenden Grenzwerte der 16. BImSchV von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts bei Weitem unterschritten.

    Mit einer Pegelerhöhung beim nächst gelegenen Gebäude der Klägerin des Verfahrens 5 S 1361/04 im Erdgeschoss um 0, 1 dB(A) und im Obergeschoss um 0, 06 dB(A) lägen die Unterschiede im Bereich der Rechengenauigkeit.

    Für den Individualverkehr auf dem angehobenen Bahnübergang gelte dasselbe wie für den Schienenverkehr; die Anhebung bringe am nächst gelegenen Grundstück der Klägerin des Verfahrens 5 S 1361/04 rechnerisch keine Änderung der Immissionswerte.

    Nach der im Verfahren eingeholten fachlichen Stellungnahme des für den Sachbereich "Lärmschutz im Verkehr" zuständigen Referats des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.07.2003 steigen am nächst gelegenen Gebäude der Klägerin des Parallelverfahrens 5 S 1361/04, an dem die - hier beginnende bzw. auslaufende - Gleisanhebung (nur noch) 0,05 m beträgt, die Immissionspegel im Erdgeschoss nur um 0, 1 dB(A) und im Obergeschoss wegen des noch größeren Abstands zur Schienenoberkante sogar nur um 0, 06 dB(A), womit die Unterschiede im Bereich der Rechengenauigkeit liegen.

    Aus der fachlichen Stellungnahme des für den Sachbereich "Lärmschutz im Verkehr" zuständigen Referats des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 27.03.2003 ergibt sich, dass auch die Anhebung des Straßenkörpers im Bereich des Bahnübergangs um bis zu 0, 15 m für das nächst gelegene ca. 50 m von der Achse des Bahnübergangs entfernte Wohn- und Geschäftshaus der Klägerin des Parallelverfahrens 5 S 1361/04 als dem nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV maßgeblichen (jeweiligen) Immissionsort (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1999 - 11 A 9.97 - a.a.O.) schon rechnerisch keine Änderung der Immissionswerte bringe.

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
    Maßstab für die rechtliche Beurteilung ist insoweit allerdings nicht die allgemeine Regelung des § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG, auf die inhaltlich (materiell) lediglich nach Maßgabe des § 42 Abs. 2 Satz 2 BImSchG zurückgegriffen werden kann, was auch dann gilt, wenn § 41 Abs. 1 BImSchG nur dann nicht anzuwenden ist, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.03.2005 - 4 A 18.04 - DVBl. 2005, 1044).

    Nimmt als Folge eines planfestgestellten Vorhabens der Verkehr auf einer anderen vorhandenen Straße zu, ist der von ihr ausgehende Lärmzuwachs im Rahmen der Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG zu berücksichtigen, wenn er mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem planfestgestellten Vorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der anderen Straße besteht (vgl. BVerwGE, Urt. v. 17.03.2005 - 4 A 18.04 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf ein nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Verfahren erstreckt, in dem sie als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 171 sowie ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats).

    Zu der dem Betroffenen mit dem Einwendungsausschluss auferlegten Mitwirkungslast gehört es, dass seine Einwendungen zumindest erkennen lassen, welche seiner Rechtsgüter er als gefährdet ansieht; er muss diese Rechtsgüter bezeichnen und die Beeinträchtigungen darlegen; die Einwendungen müssen erkennen lassen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen die Planung - aus der Sicht des Einwenders - bestehen könnten; das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02

    Errichtung einer Bauschuttdeponie und eine Recyclinganlage - Bündelung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
    Denn über die vorgesehene Zufahrt kann der Zufahrtsverkehr des Speditionsbetriebs im bisherigen Umfang und in der bisherigen Art ohne wesentliche Erschwernisse technisch abgewickelt werden (vgl. zu diesem Aspekt BVerwG, Urt. v. 09.07.2003 - 9 A 54.02 - NVwZ 2004, 231).

    Der Senat lässt dahinstehen, ob die als Folge der planfestgestellten Zufahrtslösung geltend gemachten Erschwernisse bzw. Nachteile für den Speditionsbetrieb des Klägers zu 6 (überhaupt noch) vom Entscheidungsprogramm des § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG erfasst werden oder als sonstige (Anlieger- )Interessen in die fachplanerische Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG einzustellen sind (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.07.2003 - 9 A 54.02 - a.a.O. u. Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 - NVwZ 1999, 1341).

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
    Bei den planfestgestellten Maßnahmen handelt es sich weder um den maßgebend nach dem räumlichen Erscheinungsbild im Gelände zu bestimmenden Neubau (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 03.03.1999 - 11 A 9.97 - NVwZ-RR 1999, 720) noch um die wesentliche Änderung eines Schienenwegs i. S. des § 1 Abs. 1 der 16. BImSchV, was nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV voraussetzt, dass durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird.

    Aus der fachlichen Stellungnahme des für den Sachbereich "Lärmschutz im Verkehr" zuständigen Referats des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 27.03.2003 ergibt sich, dass auch die Anhebung des Straßenkörpers im Bereich des Bahnübergangs um bis zu 0, 15 m für das nächst gelegene ca. 50 m von der Achse des Bahnübergangs entfernte Wohn- und Geschäftshaus der Klägerin des Parallelverfahrens 5 S 1361/04 als dem nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV maßgeblichen (jeweiligen) Immissionsort (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1999 - 11 A 9.97 - a.a.O.) schon rechnerisch keine Änderung der Immissionswerte bringe.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1999 - 5 S 2575/98

    Errichtung eines Haltepunkts - Lärmschutz des Nachbarn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
    Auch die vorgesehene Verlängerung (Verschiebung) des Haltepunkts Rudersberg Nord in Richtung Rudersberg um ca. 15 m ist unter Lärmschutzgesichtspunkten insoweit "pegelneutral", als die Ermittlung der Beurteilungspegel für Personenbahnhöfe nach der (maßgeblichen) Schall 03 wie für die freie Strecke - und damit günstig für Betroffene - erfolgt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es sich hier sogar nur um einen Haltepunkt handelt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.05.1998 - 11 C 3.97 -, NVwZ 1999, 67 und Senatsurt. v. 21.10.1999- 5 S 2575/98 - NVwZ-RR 2000, 420).
  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
    Einen Anspruch auf Erschütterungsschutz haben sie dann vielmehr nur insoweit, als die durch die Änderung verursachte Verstärkung der Erschütterungsbelastung diese in beachtlicher Weise erhöht und gerade in dieser Erhöhung eine zusätzliche, ihnen billiger Weise nicht zuzumutende Belastung liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.2001 - 11 A 6.00 - NVwZ-RR 2001, 653 = UPR 2001, 352 und Senatsurt. v. 11.02.2004 - 5 S 384/03 -).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
    Der Senat lässt dahinstehen, ob die als Folge der planfestgestellten Zufahrtslösung geltend gemachten Erschwernisse bzw. Nachteile für den Speditionsbetrieb des Klägers zu 6 (überhaupt noch) vom Entscheidungsprogramm des § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG erfasst werden oder als sonstige (Anlieger- )Interessen in die fachplanerische Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG einzustellen sind (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.07.2003 - 9 A 54.02 - a.a.O. u. Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 - NVwZ 1999, 1341).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    Entschädigungsanspruch des Grundeigentümers wegen Auswirkungen einer geplanten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
    Auch die vorgesehene Verlängerung (Verschiebung) des Haltepunkts Rudersberg Nord in Richtung Rudersberg um ca. 15 m ist unter Lärmschutzgesichtspunkten insoweit "pegelneutral", als die Ermittlung der Beurteilungspegel für Personenbahnhöfe nach der (maßgeblichen) Schall 03 wie für die freie Strecke - und damit günstig für Betroffene - erfolgt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es sich hier sogar nur um einen Haltepunkt handelt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.05.1998 - 11 C 3.97 -, NVwZ 1999, 67 und Senatsurt. v. 21.10.1999- 5 S 2575/98 - NVwZ-RR 2000, 420).
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
    Gleiches gilt für die Planungsentscheidung, soweit sie auf der Grundlage von § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1979 - NC 8.76 - BVerwGE 58, 154 = NVwZ 1980, 120 und Beschl. v. 08.10.1998 - 11 VR 7.98 - juris) als Ersatz für die bisherige Zufahrt zum Speditionsbetrieb des Klägers zu 6 in unmittelbarer Nähe zur Bahntrasse und zum Bahnübergang, die aus Platzgründen, vor allem aber auch aus Sicherheitsgründen nicht mehr beibehalten werden könne, eine weiter südlich gelegene Zufahrt von der Siemensstraße auf das der Klägerin zu 5 gehörende Betriebsgrundstück Flst.Nr. 1768/1 vorsieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 384/03

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 30.95

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

  • BVerwG, 08.10.1998 - 11 VR 7.98
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 10.11.2004 - 9 A 67.03

    Schallschutz; Neubau; bauliche Änderung; wesentliche Änderung; Schienenweg;

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

  • VG Stuttgart, 16.12.2005 - 10 K 5649/03

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2005 - 5 S 591/04

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05

    Wasserrechtliche Erlaubnis auch im Planfeststellungsverfahren erforderlich;

    Als nur mittelbar Planbetroffene können die Kläger danach nicht mit Erfolg einwenden, dass es (verfahrensrechtlich) an einem wirksamen Antrag auf Planfeststellung durch die Beigeladene als Vorhabenträgerin fehle, weil die Stadt Welzheim, die den Antrag namens und im Auftrag der Beigeladenen gestellt habe, nicht die erforderliche Bevollmächtigung nachgewiesen habe (vgl. Senatsurt. v. 28.10.2005 - 5 S 1382/04 - zur Rüge der fehlenden Antragsberechtigung bzw. rechtlichen Existenz des Vorhabenträgers).

    Ferner können die Kläger nicht die Prüfung verlangen, ob das Vorhaben unter dem Aspekt seiner Finanzierbarkeit - in erster Linie über (bewilligte) Fördermittel - von einer hinreichenden Planrechtfertigung getragen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 08.07.1998 - 11 A 30.97 - NVwZ 1999, 70 sowie Senatsurt. v. 28.10.2005 - 5 S 1382/04 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1361/04

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

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  • VGH Bayern, 27.01.2023 - 8 CS 22.2500

    Erfolgloser Antrag auf Aufhebung bzw. Änderung der ursprünglichen Entscheidung

    Im Übrigen bleibt es dabei, dass aus dem baurechtlichen Bestandsschutz nicht folgt, dass der mit dem Vorhaben genehmigte Zufahrtsweg (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2022 - 1 CE 22.1576 - KommJur 2022, 389 = juris Rn. 20) unveränderbar an die Staatsstraße angeschlossen bleiben müsste (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539 = juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 28.10.2005 - 5 S 1382/04 - juris Rn. 57).
  • VG Stuttgart, 16.12.2005 - 10 K 5649/03

    Fraglicher Aufgabenübergang hinsichtlich eines Schienenpersonennahverkehrs.

    Selbst für den Fall, dass die Infrastruktur auf den Beigeladenen übergehen und die Wieslauftalbahn ohne weitere Verhandlungen zu den Bedingungen des Beigeladenen auf diesen übertragen würde, verblieben nach den "Grundsätzen" des Beigeladenen nicht unerhebliche Finanzierungslasten beim Beklagten als dem bisherigen Aufgabenträger, insbesondere für die geplante Verlängerung nach Rudersberg-Oberndorf (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.10.2005, - 5 S 1382/04 -), so dass er auch in diesem Fall nicht ohne jegliche Aufgaben bliebe und damit nicht gegenstandslos geworden wäre.
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 63/06

    Prüfung der Trassenwahl bei straßenrechtlicher Planfeststellung; Überschreitung

    Der gerichtliche Vortrag stellt nur eine Vertiefung dieser fristgerecht erhobenen Rüge und nicht einen gänzlichen neuen Angriff dar (ähnlich VGH Mannheim, Urt. v. 28.10.2005 - 5 S 1382/04 -, DVBl. 2006, 462).
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