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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2008 - 5 S 14.08   

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https://dejure.org/2008,17918
OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2008 - 5 S 14.08 (https://dejure.org/2008,17918)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.08.2008 - 5 S 14.08 (https://dejure.org/2008,17918)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. August 2008 - 5 S 14.08 (https://dejure.org/2008,17918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholung eines durchgeführten Losverfahrens zur Verteilung freier Studienplätze im Studiengang Zahnmedizin für das Sommersemester 2008; Rechtsgrundlage für die Vollstreckung einer nicht auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichteten einstweiligen Anordnung

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 123; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 149; ; VwGO § 167 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 172; ; VwGO § 172 Satz 1; ; VwGO § 173; ; ZPO § 570 Abs. 3; ; ZPO § 888; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; ZPO § 890

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Am Losverfahren beteiligte Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2005 - 2 NB 250/05

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Auslosung eines Studienplatzes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2008 - 5 S 14.08
    Diese Auslegung entspricht dem Wortlaut des Tenors, nach dem "die Antragsgegnerin ... ein Losverfahren ...unter Hinzuziehung eines gewählten studentischen Mitgliedes des Fakultätsrates ... durchzuführen..." hat, und auch dem weiten richterlichen Gestaltungsspielraum bei der Auswahl der notwendigen Maßnahmen beim Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2005 - 2 NB 250/05 -, NVwZ-RR 2006, 256).

    Anhaltspunkte dafür, dass das als sachlich maßgebliche Grenze der Ausgestaltungsbefugnis der Antragsgegnerin zu beachtende Gebot der Chancengleichheit (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2005 - 2 NB 250/05 -, NVwZ-RR 2006, 256) verletzt worden sein könnte, sind nicht ersichtlich.

  • VGH Bayern, 26.05.1989 - 5 C 89.01007
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2008 - 5 S 14.08
    Da die §§ 888, 890 ZPO eine solche Möglichkeit der Verpflichtung des Schuldners ebenfalls nicht kennen, gilt dies auch, wollte man davon ausgehen, dass die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, die nicht auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet ist, ihre Grundlage in § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 888, 890 ZPO hat (vgl. u.a. VGH München, Beschluss vom 26. Mai 1989 - 5 C 89.01007 -, NVwZ-RR 1989, 669; a. A. Bader, in: Bader/Funke-Kaiser u.a., VwGO, 4. Aufl., § 172 Rn. 2).
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