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   LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15   

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LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15 (https://dejure.org/2016,30755)
LG Aachen, Entscheidung vom 07.03.2016 - 5 S 142/15 (https://dejure.org/2016,30755)
LG Aachen, Entscheidung vom 07. März 2016 - 5 S 142/15 (https://dejure.org/2016,30755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Müllfahrzeug; Privilegierung; Sonderrechte; UPE-Zuschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch auf anteilige Erstattung fiktiver Reparaturkosten sowie des merkantilen Minderwertes und der Sachverständigenkosten aus einem Verkehrsunfallgeschehen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensersatz von UPE-Zuschlag nach Verkehrsunfall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Aachen, 24.07.2015 - 101 C 461/14

    Grundsätze zur Ermittlung der gegenseitigen Verursachungsbeiträge bei der

    Auszug aus LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
    Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 24.07.2015 - Az.: 101 C 461/14 - teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:.

    die Beklagten unter Abänderung des am 24.07.2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Aachen - Az. 101 C 461/14 - als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn weitere 2.291,75 EUR nebst weiterer Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2014 aus einem Betrag i.H.v. 1.940,36 EUR abzüglich am 13.11.2014 gezahlter 491, 57 EUR sowie weiterer Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 351, 39 EUR seit dem 28.02.2015 zu zahlen, 2. festzustellen, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, ihm sämtliche Schäden auszugleichen, die aus dem Verkehrsunfall vom 18.08.2014 herstammen, soweit diese über den Antrag zu 1. hinausgehen, 3. die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, ihn von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren 216, 69 EUR freizustellen.

    Im Wege der Anschlussberufung beantragen die Beklagten, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Aachen vom 24.07.2015 - Az. 101 C 461/14 - die Klage abzuweisen, soweit sie gesamtschuldnerisch zur Zahlung eines über 872, 85 EUR hinausgehenden Betrages nebst Zinsen sowie zur Freistellung des Klägers von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von mehr als 64, 02 EUR verurteilt worden sind.

  • LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12

    Schadensersatz, fiktive Abrechnung, Vorteilsanrechnung, Stundenverrechnungssätze

    Auszug aus LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
    Der Abzug errechneter "UPE"-Zuschläge ist auch nicht unbillig, denn der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11 - Rn.4, juris; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05 - Rn. 9, 16, 18, juris; LG Aachen, Urteil vom 24. August 2012 - 6 S 60/12 - Rn.14, juris).

    Dies insbesondere dann, wenn sich bei der Reparatur weitere, zuvor in Streit stehende notwendige Reparaturmaßnahmen als gleichwohl erforderlich erwiesen haben (vgl. LG Aachen, Urteil vom 24. August 2012 - 6 S 60/12 - Rn.6, juris).

  • LG München I, 15.09.2003 - 17 O 1655/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem vom linken Fahrbahnrand

    Auszug aus LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
    Er muss damit rechnen, dass nachfolgender Verkehr, wenn dies räumlich möglich ist, rechts an seinem Fahrzeug vorbeifährt und sich vor dieses setzt (LG München I, Urteil vom 15. September 2003 - 17 O 1655/03 - Kurztext, juris; LG Berlin, Urteil vom 10. April 2002 - 24 O 99/01 - Rn.18, juris).
  • LG Berlin, 10.04.2002 - 24 O 99/01
    Auszug aus LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
    Er muss damit rechnen, dass nachfolgender Verkehr, wenn dies räumlich möglich ist, rechts an seinem Fahrzeug vorbeifährt und sich vor dieses setzt (LG München I, Urteil vom 15. September 2003 - 17 O 1655/03 - Kurztext, juris; LG Berlin, Urteil vom 10. April 2002 - 24 O 99/01 - Rn.18, juris).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision mit einem ausschwenkenden Entsorgungsfahrzeug an

    Auszug aus LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
    Die Höhe der Betriebsgefahr kann nicht losgelöst von der konkreten Unfallsituation, vor allem nicht ohne Blick auf das Fahrverhalten des Unfallgegners bestimmt werden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. März 2013 - 4 U 108/12 - Rn. 32, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 17 StVG, Rn. 6).
  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
    Danach muss er den Schaden auf diejenige Weise beheben, die sich in seiner individuellen Lage als die wirtschaftlich vernünftigste darstellt, um sein Vermögen in Bezug auf den beschädigten Bestandteil in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen (vgl. BGHZ 115, 375, 378; BGHZ 171, 287, 289f.; BGHZ 181, 242, 246f.).
  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

    Auszug aus LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
    Der Abzug errechneter "UPE"-Zuschläge ist auch nicht unbillig, denn der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11 - Rn.4, juris; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05 - Rn. 9, 16, 18, juris; LG Aachen, Urteil vom 24. August 2012 - 6 S 60/12 - Rn.14, juris).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
    Danach muss er den Schaden auf diejenige Weise beheben, die sich in seiner individuellen Lage als die wirtschaftlich vernünftigste darstellt, um sein Vermögen in Bezug auf den beschädigten Bestandteil in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen (vgl. BGHZ 115, 375, 378; BGHZ 171, 287, 289f.; BGHZ 181, 242, 246f.).
  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
    Der Abzug errechneter "UPE"-Zuschläge ist auch nicht unbillig, denn der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11 - Rn.4, juris; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05 - Rn. 9, 16, 18, juris; LG Aachen, Urteil vom 24. August 2012 - 6 S 60/12 - Rn.14, juris).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
    Danach muss er den Schaden auf diejenige Weise beheben, die sich in seiner individuellen Lage als die wirtschaftlich vernünftigste darstellt, um sein Vermögen in Bezug auf den beschädigten Bestandteil in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen (vgl. BGHZ 115, 375, 378; BGHZ 171, 287, 289f.; BGHZ 181, 242, 246f.).
  • LG Aachen, 06.09.2018 - 2 S 25/18

    Beilackierungskosten; fiktive Abrechnung

    Insoweit schließt sich die hier zur Entscheidung berufene (2. Zivil)Kammer der grundsätzlichen Auffassung der anderen Berufungskammern des Landgerichts Aachen an, die im vorliegenden Rechtsstreit auch schon zitiert worden ist (LG Aachen, Urteil vom 07.03.2016 - 5 S 142/15; LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12).
  • AG Geilenkirchen, 29.05.2018 - 10 C 21/18

    Dispositionsfreiheit geschützt: keine Verweisung bei mehr als 20 km Entfernung

    Dazu führt das Landgericht Aachen in der Entscheidung vom 07.03.2016 (Urteil, 5 S 142/15, nach beck-online) aus:.
  • AG Kerpen, 22.04.2020 - 105 C 76/19
    Ebenso finden sich jedoch auch eine Reihe anderer Entscheidungen, welche die Zuerkennung der so genannten Beilackierungskosten erst bei konkreten Nachweis vornehmen und im Rahmen der fiktiven Erstattungsfähigkeit Einschränkungen machen (OLG Hamm, Urteil vom 28. März 2017 - 26 U 72/16 -, Rn. 6, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Juni 2018 - I-1 U 127/17 -, Rn. 61, juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 01. Juni 2018 - 13 S 151/17 -, Rn. 13, juris; LG Bielefeld Beschl. v. 19.5.2014 - 20 S 109/13, BeckRS 2014, 23621, beck-online; LG Berlin Urt. v. 23.8.2012 - 44 O 262/11, BeckRS 2016, 3068, beck-online; LG Essen Beschl. v. 3.9.2014 - 10 S 234/14, BeckRS 2014, 23890, beck-online; AG Gummersbach, Urteil vom 03. Februar 2012 - 11 C 392/11 -, Rn. 5, juris; LG Arnsberg, Urteil vom 02. August 2017 - I-3 S 198/16 -, Rn. 57, juris; LG Köln, Urteil vom 10. Mai 2016 - 11 S 360/15 -, Rn. 10, juris; LG Aachen, Urteil vom 07. März 2016 - 5 S 142/15 -, Rn. 26, juris).
  • AG Heinsberg, 12.04.2017 - 18 C 175/16

    Beilackierung, UPE und Verbringungskosten

    Etwas anderes ergibt sich insbesondere auch nicht aus der Rechtsprechung des Landgerichts Aachen (vgl. Urteile vom 07.03.2016, Az. 5 S 142/15 und 24.08.2012, Az. 6 S 60/12, zit. nach juris).
  • AG Geilenkirchen, 10.09.2019 - 10 C 306/18
    Der Abzug errechneter UPE-Zuschläge und Beilackierungskosten ist auch nicht unbillig, denn der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden zunächst fiktiv auf der Grundlage der von einem Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne Weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (vgl. LG Aachen, Urteil vom 07.03.2016 - 5 S 142/15, beck-online).
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