Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 08.08.2001 - 5 S 1497/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rücksichtnahmegebot und Abstandsflächen bei straßenseitiger Grenzbebauung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einhaltung des Rücksichtnahmegebots nach bei straßenseitiger Grenzbebauung gegenüber einem Grundstückseigentümer auf der anderen Straßenseite; Tatbestandsmerkmal des "Sich-Einfügens"; Vorliegen der erforderlichen atypischen Situation auf einem (Nachbar-)Grundstück
- Judicialis
BauGB § 34 Abs. 1; ; LBO § 5 Abs. 1 Satz 1; ; LBO § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschließlich Gebot der Rücksichtnahme), Abstandsflächen: Innenbereich, straßenseitige Bebauung, Abstandsfläche, Rücksichtnahmegebot
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rücksichtsnahmegebot bei Grenzbebauung eingehalten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 12 K 312/01
- VGH Baden-Württemberg, 08.08.2001 - 5 S 1497/01
Papierfundstellen
- VBlBW 2002, 162
- ZfBR 2002, 178 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
Nachbarklage wegen Unterschreitung der Abstandsfläche: öffentlich-rechtliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2001 - 5 S 1497/01
Im Gegensatz zur bauordnungsrechtlichen Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - NVwZ-RR 1999, 491 = VBlBW 1999, 347) nimmt die planungsrechtliche Vorschrift des § 34 Abs. 1 BauGB bei der Frage nach der Wahrung des Rücksichtnahmegebots nicht nur das betroffene Nachbargrundstück in den Blick, sondern auch - abwägend - die berechtigten Interessen des Bauherrn. - VGH Baden-Württemberg, 07.11.1984 - 3 S 2571/84
Grenzbebauung im zusammenhängend bebauten Ortsteil
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2001 - 5 S 1497/01
Danach ergibt sich - wie zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB bereits ausgeführt -, dass die Umgebungsbebauung, wie dies auch bei einer entsprechend festgesetzten straßenseitigen Baulinie der Fall wäre, die Verpflichtung begründet, ein Vorhaben auf dem Baugrundstück unmittelbar an der Grenze zur (öffentlichen) Bxxxxstraße zu verwirklichen, da es sich bei einem "Zurücktreten" um eine erforderliche Abstandsfläche nicht (mehr) nach der zu überbauenden Grundstücksfläche i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB einfügte, also unzulässig wäre (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.11.1984 - 3 S 2571/84 - NVwZ 1986, 142). - VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 3202/96
Nachbarklage: Zulässigkeit einer Grenzbebauung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2001 - 5 S 1497/01
Nach dieser Vorschrift ist eine Grenzbebauung (vorliegend zur straßenseitigen Grundstücksgrenze hin) auch dann zuzulassen, wenn dadurch nachbarliche Interessen an Belichtung/Besonnung beeinträchtigt werden (vgl. Senatsurt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 - BRS 60 Nr. 86).
- VG Karlsruhe, 18.10.2023 - 4 K 1112/23
Wahrung der Abstandsfläche bei Eigentümeridentität; Einfügen eines Bauwerks; …
Nach dieser Vorschrift ist eine Grenzbebauung auch dann zuzulassen, wenn dadurch nachbarliche Interessen an Belichtung bzw. Besonnung beeinträchtigt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.08.2001 - 5 S 1497/01 - juris Rn. 7 m.w.N.).