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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 153/02   

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https://dejure.org/2003,7244
VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 153/02 (https://dejure.org/2003,7244)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2003 - 5 S 153/02 (https://dejure.org/2003,7244)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 5 S 153/02 (https://dejure.org/2003,7244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Baugenehmigungsgebühr - Gebührensplittung - überwiegend hoheitliche Nutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Gebührensplittings bei einer Baugenehmigungsgebühr für eine gemeindliche Kleinsport- und Mehrzweckhalle; Nutzung der gemeindlichen Sportstätten für den Schulsport; Baugenehmigung für den Umbau einer Gewerbehalle zu einer Kleinsport-und Mehrzweckhalle ...

  • Judicialis

    LGebG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; LGebG § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LGebG § 6 Abs. 1 Nr. 4; LGebG § 6 Abs. 3
    Verwaltungsgebühr: Baugenehmigungsgebühr, Gemeinde, Gebührenfreiheit, Gebührensplitting, Mehrzweckhalle, Schulsportstätte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührensplitting bei einer Baugenehmigungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1445 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 3 S 1438/99

    Baugenehmigungsgebühr: Gebührenbefreiung für Bauvorhaben zum Zwecke der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 153/02
    Aus dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26.01.2000 - 3 S 1438/99 - könne die Klägerin nichts Gegenteiliges herleiten; diese Entscheidung beziehe sich auf die systematisch anders gestaltete Gebührenverordnung vom 16.12.1985, die die Gebührenbefreiung von vornherein von der Wahrnehmung bestimmter Sachaufgaben (Wohlfahrts- und Gesundheitspflege) abhängig mache und darauf sachlich beschränke.

    Für den Bereich der sachlichen Gebührenfreiheit (nach den Allgemeinen Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses) hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 26.01.2000 - 3 S 1438/99 - auf "objektive Umstände" abgestellt, "wie sie den Bauvorlagen entnommen werden können und bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Amtshandlung"; er hat ein nicht nur funktional, sondern auch baulich - von einer gebührenrechtlich privilegierten Anlage - abgrenzbares Restaurant (mit eigenständigem Charakter) dem Grunde nach nicht an der sachlichen Gebührenfreiheit teilhaben lassen, aber gleichwohl wegen des wiederum aus objektiven Umständen ableitbaren doppelten und gleichgewichtigen Nutzungszwecks des Restaurants als "multifunktionaler Einrichtung", die auch dem privilegierten Teil des Baukomplexes diene, insoweit nur die Hälfte der Gebühr angesetzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1995 - 2 S 250/95

    Persönliche Gebührenfreiheit für einen kommunalrechtlichen Zweckverband zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 153/02
    Auch der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hatte im Urteil vom 25.09.1995 - 2 S 250/95 - die Auffassung vertreten, dass nach § 6 Abs. 3 LGebG a. F. die persönliche Gebührenfreiheit u.a. für Gemeinden nur ausgeschlossen sei, wenn der Gebührenschuldner die Verwaltungsgebühr als solche unmittelbar (z.B. im Wege der Auslagenerstattung) auf einen Dritten, der im Zeitpunkt der Vornahme der Amtshandlung bereits feststehen müsse, abwälzen könne; eine nur mittelbare Abwälzung über sonstige öffentliche Abgaben, etwa in der Weise, dass die Verwaltungsgebühr in die Kostenkalkulation dieser Abgaben eingehe, reiche dagegen nicht aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07

    Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts

    Auch trifft es zu, dass nach der Begründung des Gesetzentwurfs (aaO, S. 51) für die Berechtigung im Sinn des § 10 Abs. 5 S. 1 LGebG die bloße Möglichkeit der Überwälzung der Gebühr auf Dritte genügt, wie dies auch schon für die frühere Regelung in § 6 Abs. 3 LGebG a. F. angenommen wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.2.2003 - 5 S 153/02 - BWGZ 2003, 393).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2015 - 10 B 7.12

    Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren; Errichtung von Sportstätten;

    Ob die Gebühr tatsächlich auf den Dritten umgelegt wird, ist unerheblich (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 9 A 948/07 -, ZKF 2009, 44, juris Ls. u. Rn. 5 f.; Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 605/04 -, NWVBl 2007, 402, juris Rn. 24; Thür OVG, Urteil vom 13. Februar 2009 - 1 KO 896/07 -, LKV 2009, 333, juris Rn. 38 f; VGH BW, Urteil vom 27. Februar 2003 - 5 S 153/02 -, juris 27).

    Im Übrigen ist eine Sportstätte eine öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG), weshalb grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit besteht, aufgrund einer Satzung für die Inanspruchnahme der Sporteinrichtung durch Sportvereine Benutzungsgebühren nach Maßgabe der Regelung des § 6 KAG zu erlassen (vgl. dazu auch VGH BW, Urteil vom 27. Februar 2003 - 5 S 153/02 -, BauR 2003, 1145, juris Rn. 31).

  • OVG Thüringen, 13.02.2009 - 1 KO 896/07

    Wasserrecht; Keine persönliche Gebührenfreiheit von Eigenbetrieben der

    (2) Für die Frage, ob überhaupt eine Verwaltungsgebühr auf Dritte umgelegt werden kann ("wenn"), ist das jeweilige Fachrecht maßgebend (ebenso zu vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen: OVG NRW, Urteil vom 16.02.2007 - 9 A 605/04 -, zit. nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2003 - 5 S 153/02 -zit. nach Juris).
  • BVerwG, 15.05.2017 - 4 BN 6.17

    Planänderung im ergänzenden Verfahren; Schulturnhalle

    Innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist hat sie insoweit allein auf Formulierungen des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in einem Urteil vom 27. Februar 2003 - 5 S 153/02 - (BWGZ 2003, 393) verwiesen.
  • VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 106/16

    Gebühr für die Erteilung einer Baugenehmigung

    Ob die Gebühr tatsächlich auf den Dritten umgelegt wird, ist unerheblich (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 9 A 948/07 -, ZKF 2009, 44, juris Ls. u. Rn. 5 f.; Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 605/04 -, NWVBl 2007, 402, juris Rn. 24; Thür OVG, Urteil vom 13. Februar 2009 - 1 KO 896/07 -, LKV 2009, 333, juris Rn. 38 f; VGH BW, Urteil vom 27. Februar 2003 - 5 S 153/02 -, juris Rn. 27).

    Insoweit ist freilich eine Beschränkung auf das für eine schulsportliche Nutzung Typische und Notwendige geboten (vgl. zu allem VGH BW, Urteil vom 27. Februar 2003 - 5 S 153/02 -, zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 605/04

    Befreiung eines überörtlichen Trägers der Sozialhilfe von den Gebühren einer

    für die ähnliche Regelung des § 6 Abs. 3 GebG BW VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.2.2003 - 5 S 153/02 -, juris, mit Hinweis auf die einschlägige Entstehungsgeschichte.
  • VG Meiningen, 14.11.2007 - 2 K 435/07

    Wasserrecht; Wasserrecht; Betrieb; Dritter; Freiheit; Gebühr; Kalkulation;

    5 S 153/02 -, juris, zur ähnlichen Regelung des § 6 Abs. 3 GebG Bad.-Württ a.F., wonach die Befreiung nicht eintritt, soweit die Gemeinden berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder in sonstiger Weise auf Dritte umzulegen).
  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2552/09

    Verwaltungsgebühr

    Dies hat in verschiedenen Ländern dazu geführt, dass die gebührenrechtlichen Regelungen in den Verwaltungskostengesetzen, die früher entsprechend formuliert waren, insofern geändert wurden, dass auch bereits die Möglichkeit einer Umlegung in sonstiger Weise die Gebührenbefreiung für die Kommunen ausschließt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2003 - 5 S 153/02 -, BWGZ 2003, 393; OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 605/04 -, GemHH 2007, 93).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - 9 A 2252/20

    Befreiung von der Baugenehmigungsgebühr i.R.d. Betriebs des Freilichtmuseums als

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 9 A 948/07 -, juris Rn. 5 f.; ebenso für vergleichbare landesrechtliche Regelungen: VGH BW, Urteil vom 27. Februar 2003 - 5 S 153/02 -, juris Rn. 27 und 31, und OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 3. März 2015 - OVG 10 B 7.12 -, juris Rn. 26 und 38 f.; vgl. ferner Thür.
  • VG Aachen, 25.05.2007 - 7 K 771/06

    Gebührenfestsetzung für eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer

    So ausdrücklich OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 605/04 -, juris; vgl. für die ähnliche Regelung des § 6 Abs. 3 GebG Bad.-Württ VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Februar 2003 - 5 S 153/02 -, juris, mit Hinweis auf die einschlägige Entstehungsgeschichte.
  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2552/9

    Gebührenbefreiung einer Kommune nach der VwKostO Hessen

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