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   LG Bochum, 18.03.2016 - I-5 S 165/15   

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LG Bochum, 18.03.2016 - I-5 S 165/15 (https://dejure.org/2016,8778)
LG Bochum, Entscheidung vom 18.03.2016 - I-5 S 165/15 (https://dejure.org/2016,8778)
LG Bochum, Entscheidung vom 18. März 2016 - I-5 S 165/15 (https://dejure.org/2016,8778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Herunterladens eines Filmwerks über eine Tauschbörse im Internet; Schätzung der Lizenzgebühr

  • kanzlei.biz

    Kein Haftungsausschluss bei Unkenntnis über Funktion einer Tauschbörse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwertbemessung bei Filesharing von Filmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Unwissenheit schützt nicht vor Haftung

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen Filesharings

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 22 W 60/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Auszug aus LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15
    Für Unterlassungsbegehren bezüglich der geltend gemachten Urheberrechtsverletzungen sind zudem die üblichen Lizensierungskosten für eine Rechteeinräumung an dem urheberrechtlich geschützten Werk zu berücksichtigen (OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13).

    Dieser Betrag wird in entsprechender bzw. ähnlicher Höhe auch von obergerichtlicher Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen herangezogen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 Euro, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 Euro für die Tonträgerproduktion T des Künstlers I; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 Euro für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen).

  • AG Bochum, 03.11.2015 - 39 C 285/15

    Ansprüche wegen Filesharings

    Auszug aus LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15
    Das Amtsgericht Bochum hat mit Urteil vom 03.11.2015 (Az. 39 C 285/15), der Klägerin zugestellt am 11.11.2015, der Klage derart teilweise stattgegeben, dass der Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 200, 00 Euro zu zahlen und die Klägerin in Höhe von 70, 20 Euro von den vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten freizustellen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 03.11.2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Bochum (Az. 39 C 285/15) den Beklagten zu verurteilen, 1. an die Klägerin einen Schadensersatzbetrag in Höhe von weiteren 446, 20 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, 2. an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 651, 80 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15
    Um den Lizenzschaden zu bestimmen, ist der objektive Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung zu ermitteln, der in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr besteht (BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 44/06).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15
    Für die Streitwertbemessung eines Unterlassungsbegehrens, bei dem es um eine Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat- oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet geht, ist Grundlage der Lizenzschaden, wobei der Lizenzsatz zu verdoppeln ist, weil mit dem Unterlassungsanspruch gleichgerichtete weitere Verletzungen verhindert werden sollen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, 22 W 58/12).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - 20 W 68/11

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15
    Dieser Betrag wird in entsprechender bzw. ähnlicher Höhe auch von obergerichtlicher Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen herangezogen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 Euro, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 Euro für die Tonträgerproduktion T des Künstlers I; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 Euro für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15
    Gibt es keine branchenüblichen Vergütungssätze und Tarife, ist die Höhe der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr gem. § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung des Tatrichters zu bemessen (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07

    Störerhaftung bei unzureichend gesichertem WLAN

    Auszug aus LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15
    Dieser Betrag wird in entsprechender bzw. ähnlicher Höhe auch von obergerichtlicher Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen herangezogen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 Euro, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 Euro für die Tonträgerproduktion T des Künstlers I; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 Euro für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen).
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