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   VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - 5 S 1701/94   

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https://dejure.org/1995,12381
VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - 5 S 1701/94 (https://dejure.org/1995,12381)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.02.1995 - 5 S 1701/94 (https://dejure.org/1995,12381)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Februar 1995 - 5 S 1701/94 (https://dejure.org/1995,12381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entschädigungsvorbehalt im Planfeststellungsbeschluß nach VwVfG BW § 74 Abs 2 S 2 wegen Existenzgefährdung eines Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 236 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1025 UPR 1995, 399 (Leitsatz) BWVPr 1996, 67 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - 5 S 1701/94
    § 74 Abs. 2 S 2 LVwVfG (VwVfG BW) bietet nur eine Rechtsgrundlage dafür, in einen (straßenrechtlichen) Planfeststellungsbeschluß einen Entschädigungsvorbehalt für mittelbare Einwirkungen des planfestgestellten Vorhabens auf Nachbargrundstücke aufzunehmen (im Anschluß an BVerwG, Urt v 14.05.1992 - 4 C 9/89 -, NVwZ 1993, 477).

    Sieht der Planfeststellungsbeschluß insoweit keine Schutzvorkehrungen gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG vor, so ist der Betroffene mit entsprechenden Ansprüchen ausgeschlossen, sobald die Bestandskraft eintritt; er erleidet einen Rechtsverlust, der sich nicht in einem anderen Verfahren ausgleichen läßt (vgl. zu all dem BVerwG, Urt. v. 14.05.1992 - 4 C 9.89 -, NVwZ 1993, 477).

    Lassen sich unzumutbare Beeinträchtigungen weder mit hinreichender Zuverlässigkeit voraussagen noch ausschließen, so kann die Frage eines Ausgleichs einer späteren Prüfung vorbehalten bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.05.1992, a.a.O.).

    a 4) Die Forderung nach Zurverfügungstellung von Ersatzland für verlorengehende Betriebsflächen kann - als Entschädigungsfrage - nicht Gegenstand einer den Planfeststellungsbeschluß ergänzenden Auflage nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.05.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - 5 S 1701/94
    Der Kläger hat im Erörterungstermin vom 11.06.1991 (vgl. das hierüber gefertigte Protokoll, Verwaltungsakten Heft II S. 232) - fürsorglich - einen entsprechenden Antrag auf Übernahme gestellt (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerwGE 61, 295, 306).

    Als möglicher und begehrter Gegenstand einer Auflage zum Planfeststellungsbeschluß ist vorliegend (nur) zu prüfen, ob dem Kläger ein aus rechtsstaatlichen Gründen anzuerkennender Anspruch auf Übernahme seines Gartenbaubetriebs (nebst Wohngebäude) zusteht, weil durch die faktische Eingriffsintensität des planfestgestellten Vorhabens außerhalb der unmittelbaren Flächeninanspruchnahme eine Existenzgefährdung gegeben ist, der Kläger also insoweit (mittelbar) schwer und unerträglich betroffen ist (vgl. hierzu BVerwGE 61, 295, 305 und 71, 295, 298 m.w.N.).

    Für den Fall, daß eine Existenzgefährdung (als eine mittelbar enteignende Betroffenheit) im Rahmen der Abwägung (nur) als wahr unterstellt und deshalb die Übernahme des Betriebs durch den Vorhabensträger bereits im Planfeststellungsbeschluß angeordnet wird, ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß diese Anordnung mit dem Vorbehalt versehen werden kann, daß der - als enteignend nur unterstellte - Schaden im Enteignungs- und Entschädigungsverfahren in der Tat als ein Schaden von solcher Wirkung festgestellt wird (vgl. BVerwGE 61, 295, 305 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1988 - 5 S 1030/87

    Abwägung zwischen Naturschutz und Immissionsschutz bei der Planfeststellung für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - 5 S 1701/94
    Der 4. Bauabschnitt der A mit Querspange A zur Schweiz war mit gleicher Trassenführung (Bergtrasse) bereits Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums F vom 05.02.1987, der durch Urteil des Senats vom 23.06.1988 - 5 S 1030/87 - wegen Mängel in der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials aufgehoben wurde, ausgenommen das von der Schweizer Grenze (Rheinmitte) her geplante 1, 5 km lange südliche Teilstück der A.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15

    Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um eine Entschädigungsregelung für

    Für diese Auslegung spricht zudem, dass die Planfeststellungsbehörde in der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses auch Bezug nimmt auf die zu § 74 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 LVwVfG ergangene Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 13.2.1995 - 5 S 1701/94 -, juris vor Rn. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2000 - 5 S 2716/99

    Planfeststellung für Bundesstraße: Prüfung von Alternativen; Existenzgefährdung

    Einer solchen "Regelung" bedarf es nur bei der Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs als Folge mittelbarer Einwirkungen des planfestgestellten Vorhabens (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.02.1995 - 5 S 1701/94 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2017 - 5 S 907/15

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für auf Ergänzung eines

    Die Begründung nimmt insoweit sogar ausdrücklich Bezug auf die Rechtsprechung des Senats zu § 74 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 LVwVfG (vgl. Urteil vom 13.2.1995 - 5 S 1701/94 - juris).
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