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   VGH Baden-Württemberg, 22.05.1987 - 5 S 1765/86   

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VGH Baden-Württemberg, 22.05.1987 - 5 S 1765/86 (https://dejure.org/1987,4470)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.05.1987 - 5 S 1765/86 (https://dejure.org/1987,4470)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - 5 S 1765/86 (https://dejure.org/1987,4470)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 01.04.1985 - 2 TH 1805/84

    Verwaltungsprozeßrecht: Sofortige Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1987 - 5 S 1765/86
    BBahnG § 36 Abs. 4 ist verfassungsmäßig (Anschluß VGH Kassel, 1985-04-01, 2 TH 1805/84, DÖV 1985, 927 und Anschluß VGH München, 1985-08-23, 11 B 83 A.2163, UPR 1986, 147).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Sie wird von der Rechtsprechung nicht nur des Berufungsgerichts, sondern auch anderer Instanzgerichte geteilt (vgl. etwa Hessischer VGH, Beschluß vom 1. April 1985 - 2 TH 1805/84 - <DÖV 1985, 927> mit abl. Anm. von Schenke, DÖV 1986, 190; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Januar 1987 - 20 A 2342/84 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Mai 1987 - 5 S 1765/86 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Februar 1984 - 7 A 72/83 -).

    Jedenfalls fallen Unterschiede, die sich insofern ergeben könnten, nicht stärker ins Gewicht als die Unterschiede, die wegen der möglicherweise abweichenden Behandlung einer Sache durch diesen oder jenen - jeweils zuständigen - Amtsträger einer Verwaltungsbehörde nicht zu vermeiden sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Mai 1987 - 5 S 1765/86 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    2.2.1 Freilich ist eine Verringerung von Verkehrslärm neben spezifisch verkehrlichen Gesichtspunkten von der Rechtsprechung schon immer als ein wichtiges Ziel der Verkehrswegeplanung anerkannt und so insbesondere die Verlegung von Straßen und Bahnstrecken aus Ortschaften in den Außenbereich gerechtfertigt worden (vgl. Senatsurt. 22.05.1987 - 5 S 1765/86 - a.a.O. und hierzu BVerwG, Urt. v. 27.07.1990 - 4 C 26.87 - a.a.O.); dasselbe gilt für luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 - Rdnr. 187 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05

    Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen

    2.2.1 Freilich ist eine Verringerung von Verkehrslärm neben spezifisch verkehrlichen Gesichtspunkten von der Rechtsprechung schon immer als ein wichtiges Ziel der Verkehrswegeplanung anerkannt und so insbesondere die Verlegung von Straßen und Bahnstrecken aus Ortschaften in den Außenbereich gerechtfertigt worden (vgl. Senatsurt. 22.05.1987 - 5 S 1765/86 - a.a.O. und hierzu BVerwG, Urt. v. 27.07.1990 - 4 C 26.87 - a.a.O.); dasselbe gilt für luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine

    2.2.1 Freilich ist eine Verringerung von Verkehrslärm neben spezifisch verkehrlichen Gesichtspunkten von der Rechtsprechung schon immer als ein wichtiges Ziel der Verkehrswegeplanung anerkannt und so insbesondere die Verlegung von Straßen und Bahnstrecken aus Ortschaften in den Außenbereich gerechtfertigt worden (vgl. Senatsurt. 22.05.1987 - 5 S 1765/86 - a.a.O. und hierzu BVerwG, Urt. v. 27.07.1990 - 4 C 26.87 - a.a.O.); dasselbe gilt für luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 - Rdnr. 187 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05

    Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines

    2.2.1 Freilich ist eine Verringerung von Verkehrslärm neben spezifisch verkehrlichen Gesichtspunkten von der Rechtsprechung schon immer als ein wichtiges Ziel der Verkehrswegeplanung anerkannt und so insbesondere die Verlegung von Straßen und Bahnstrecken aus Ortschaften in den Außenbereich gerechtfertigt worden (vgl. Senatsurt. 22.05.1987 - 5 S 1765/86 - a.a.O. und hierzu BVerwG, Urt. v. 27.07.1990 - 4 C 26.87 - a.a.O.); dasselbe gilt für luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05

    Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des

    2.2.1 Freilich ist eine Verringerung von Verkehrslärm neben spezifisch verkehrlichen Gesichtspunkten von der Rechtsprechung schon immer als ein wichtiges Ziel der Verkehrswegeplanung anerkannt und so insbesondere die Verlegung von Straßen und Bahnstrecken aus Ortschaften in den Außenbereich gerechtfertigt worden (vgl. Senatsurt. 22.05.1987 - 5 S 1765/86 - a.a.O. und hierzu BVerwG, Urt. v. 27.07.1990 - 4 C 26.87 - a.a.O.); dasselbe gilt für luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).
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