Rechtsprechung
   LG Aachen, 15.12.2006 - 5 S 184/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3475
LG Aachen, 15.12.2006 - 5 S 184/06 (https://dejure.org/2006,3475)
LG Aachen, Entscheidung vom 15.12.2006 - 5 S 184/06 (https://dejure.org/2006,3475)
LG Aachen, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 5 S 184/06 (https://dejure.org/2006,3475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vertreterhandeln bei ebay-Geschäften

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 164 BGB
    Vertreterhandeln bei e-bay-Geschäften

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Überlassung der Kennung und des Passworts bei Online-Auktionsplattform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt wegen Nichtleistung; Rechtsscheinhaftung und Duldungsvollmacht; Offenkundigkeit; Eigengeschäft des Handelnden oder Vertretungsgeschäft für den Namensträger; Hervorrufen einer falschen Identitätsvorstellung; Handeln ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anscheinsvollmacht bei Weitergabe der eBay-Kennung an einen Dritten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kaufvertrag via Ebay - Wer ist beweispflichtig? - eBay-Recht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezahltes Handy wird nicht geliefert - Dubiose Manöver mit Kennung und Passwort im eBay-Handel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 565
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.02.2004 - 19 U 5114/03

    Rechtsfolgen der Beteiligung an einer Internet-Auktion unter fremdem

    Auszug aus LG Aachen, 15.12.2006 - 5 S 184/06
    Auch das Bewertungssystem von eBay bezüglich der Bonität eines Verkäufers spricht dafür, von einem Geschäft des Namensträgers und nicht etwa des tatsächlich Handelnden auszugehen, da ansonsten dieses Bewertungssystem ohne inhaltlichen Wert bliebe (so auch OLG München NJW 2004, 1328).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Vielmehr sind insoweit für einen potentiellen Vertragspartner die auf der Internet-Plattform eBay abrufbaren Angaben zur Person und Anschrift des Kontoinhabers ausschlaggebend (vgl. auch OLG München, NJW 2004, 1328; LG Aachen, CR 2007, 605, 606).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum wird die Frage unterschiedlich beurteilt, ob derjenige, der als Inhaber eines online geführten Kontos die für dessen Nutzung erforderlichen Zugangsdaten einem Dritten überlässt oder diesem die Nutzung der Daten immerhin ermöglicht, für die von dem Dritten vorgenommene bestimmungswidrige Nutzung des Kontos nach Rechtsscheingrundsätzen haftet (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676, 1677; OLG Hamm NJW 2007, 611, 612; LG Bonn CR 2004, 218, 219 f. = MMR 2004, 179; LG Aachen CR 2007, 605 f.; AG Wiesloch CR 2008, 600, 601 = K&R 2008, 550 = MMR 2008, 626; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 172 Rdn. 18; Spindler/Weber in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, § 164 BGB Rdn. 8 ff.; Mankowski, CR 2007, 606 f.; Werner, K&R, 554 f.; Herresthal, K&R; 2008, 705, 706 ff.).
  • AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06

    Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung aus einer Internetauktion; Zustandekommen eines

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Handelnde befugt oder unbefugt den Internetanschluss eines anderen für eine Bestellung benutzt (Palandt, 67. Aufl., § 164 Rn. 11; OLG München, NJW 2004, 1328; OLG Köln, NJW 2006, 1676; LG Aachen, CR 2007, 605).

    Ein solcher Fall ist jedoch vorliegend nicht gegeben (vgl. hierzu auch LG Aachen, CR 2007, 605).

    Hierbei wird er zu Recht darauf vertrauen dürfen, dass dies die unter dem Mitgliedsnamen angemeldete Person ist (so auch LG Aachen, CR 2007, 605).

    Denn nur dann ist sichergestellt, dass er über das Marktforum Ebay den vollen Namen und die volle Anschrift seines Vertragspartners erhält, unter der er zur Not gerichtlich gegen diesen vorgehen kann (LG Aachen, CR 2007, 605).

    Dies ist lediglich eine Frage der Zahlungsmodalität (so auch LG Aachen, CR 2007, 605).

    Hiernach kann sich der Kläger zu Recht auf das Bestehen einer Rechtsscheinhaftung des Beklagten in Form einer Duldungsvollmacht berufen (so auch LG Aachen, CR 2007, 605).

  • OLG Schleswig, 19.07.2010 - 3 W 47/10

    Wirksamkeit von Verfügungen im Online-Banking unter fremder PIN-Nummer

    Selbst wenn die Befugnis des Dritten, Abbuchungen zu veranlassen, im Innenverhältnis begrenzt ist, greifen dann im Außenverhältnis zur Bank die genannten Rechtsscheinsgrundsätze (Gößmann in Schimansky u. a., Bankrechtshandbuch I, 2. A. 2001, § 55 Rn. 26; Hanau, a. a. O. jeweils m. w. N.; vgl. ähnlich bereits für die zurechenbar vom Anschlussinhaber verursachte missbräuchliche Nutzung eines BTX-Anschlusses OLG Oldenburg NJW 1993, 1400; siehe auch LG Berlin, Urt. v. 11.8.2009, 37 O 4/09, bei juris Rn. 15 sowie - jeweils für weitergegebene und missbräuchlich genutzte ebay-Kennung - LG Aachen NJW-RR 2007, 565 und Palandt/Ellenberger, BGB, 69. A. 2010, § 172 Rn. 18).
  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17

    Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay" - widerstreitende

    Findet die Internetauktion -wie fast durchgehend bei den "Privatverkäufen" über "ebay" und auch im Streitfall- ausschließlich unter Verwendung des Nutzernamens statt, dann ist derjenige, der ihm das Verkaufsangebot unterbreitet hat, aus der verständigen Sicht des Meistbietenden diejenige Person im Rechtssinne, die sich diesen anonymen Nutzernamen von dem Unternehmen "ebay" bei Eröffnung des Nutzerkontos hat zuweisen lassen (FG Baden-Württemberg in EFG 2014, 790; BGH-Urteil vom 11. Mai 2011 VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346, NJW 2011, 2421; Oberlandesgericht München, Urteil vom 5. Februar 2004 19 U 5114/03, NJW 2004, 1328; Landgericht Aachen, Urteil vom 15. Dezember 2006 5 S 184/06, Computer und Recht -CR- 2007, 605).
  • LG Bonn, 28.03.2012 - 5 S 205/11

    Vorstellung des Verkäufers über die Identität des Vertragspartners anhand des

    Für Internet-Auktionen hat der Bundesgerichtshof (vgl. Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09, aaO, unter Hinweis auf die Urteile des OLG München, Urteil vom 05.02.2004 - 19 U 5114/03, NJW 2004, 1328, sowie des LG Aachen, Urteil vom 15.12.2006 - 5 S 184/06, NJW-RR 2007, 565) entschieden, dass für einen potentiellen Vertragspartner im Rahmen der Bildung einer Vorstellung über die Identität seines Vertragspartners die auf der Internet-Plattform F abrufbaren Angaben zur Person und Anschrift des Kontoinhabers ausschlaggebend seien.
  • AG Hamburg-St. Georg, 24.02.2009 - 918 C 463/08

    Arrestanspruch bei Online-Betrug via eBay

    Dies gilt insbesondere auch für Rechtsgeschäfte im Internet oder sonstigem digitalen Rechtsverkehr (vgl. OLG München, 05.02.2004, Az. 19 U 5114/03 , NJW 2004, 1328 - zur Benutzung einer Internetkennung; LG Aachen, 15.12.2006, Az. 5 S 184/06 , NJW-RR 2007, 565).
  • AG Rheda-Wiedenbrück, 10.10.2019 - 3 C 54/19
    Ein Käufer, der mit der Zahlung des Kaufpreises in Vorleistung tritt, hat ein natürliches Interesse daran, zu erfahren, wer sein Vertragspartner ist; hierbei wird er zu Recht darauf vertrauen dürfen, dass dies die unter dem Mitgliedsnamen angemeldete Person ist; er erhält den vollen Namen und die volle Anschrift seines Vertragspartners, unter der er zur Not gerichtlich gegen diese vorgehen kann; die eigentliche Aufgabe des Internet-Marktforums, die Kaufvertragsparteien nach Auktionsende namentlich zu identifizieren und zueinander zu führen, würde ansonsten durchkreuzt (LG Aachen v. 15.12.2006 - 5 S 184/06).
  • AG Bremen, 10.03.2011 - 9 C 58/10

    Beweislast für Vertragsschluss mit Internetauktionshaus

    Die Rechtsscheinshaftung für Internet-Vertragsabschlüsse eines Dritten nach Überlassung der e...-Kennung und des Passworts wird insbesondere mit Schützwürdigkeitserwägungen begründet (vgl. etwa: LG Aachen, CR 2007, 605; AG Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2008, 37 C 1251/06): Ein Käufer, der mit der Zahlung des Kaufpreises in Vorleistung tritt, habe ein natürliches Interesse daran zu erfahren, wer sein Vertragspartner ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht