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   VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05   

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https://dejure.org/2006,5240
VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05 (https://dejure.org/2006,5240)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.2006 - 5 S 1848/05 (https://dejure.org/2006,5240)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - 5 S 1848/05 (https://dejure.org/2006,5240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachbarschutz bei Furcht vor terroristischen Anschlägen auf Nachbargrundstücke, das als Konsulat genutzt wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baurechtliche und grundrechtliche Begründetheit von Einwendungen eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung zur Nutzung eines Gebäudes als (hier: türkisches) Konsulat mit dem Vorbringen, es bestehe die Gefahr terroristischer Anschläge; Ableitbarkeit und Umfang staatlicher ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 31 Abs. 1; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; ; LBO § 3 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarschutz Bauplanungsrecht, Nachbarschutz Bauordnungsrecht - Nachbarschutz, Konsulat, Gefahr terroristischer Anschläge, Ausnahmeermessen, Rücksichtnahmegebot, öffentliche Sicherheit, staatliche Schutzpflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarliche Abwehrrechte gegen Konsulatsbau?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2006, 431
  • DÖV 2007, 41 (Ls.)
  • BauR 2006, 1865
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 26.06.1997 - 2 ZS 97.905
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
    Ergänzend hat es ausgeführt: Entgegen dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 - berge eine konsularische Nutzung in der Gefahr von Demonstrationen und Anschlägen kein Störpotential, das bei der Abwägung nachbarlicher Interessen im Rahmen einer nach § 31 Abs. 1 BauGB zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sei.

    Allerdings hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Beschl. v. 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 - NVwZ-RR 1998, 619) die Auffassung vertreten, dass eine konsularische Nutzung mit der Gefahr von Demonstrationen und Anschlägen auch ein gewisses Störpotential berge, das Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes notwendig machen könne, dass derartige Störungen jedoch typischerweise nicht ein Ausmaß erreichten, das zu einer unzumutbaren Belästigung für die Nachbarschaft führen würde.

    Mit Blick auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 - ( a.a.O.) ist die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in ein türkisches Konsulat - Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
    Gegen die Baugenehmigung zur Nutzung eines Gebäudes als (hier: türkisches) Konsulat kann ein Nachbar weder bauplanungsrechtlich im Rahmen einer erteilten Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und des Rücksichtnahmegebots nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO noch bauordnungsrechtlich über § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO erfolgreich einwenden, dass die Gefahr terroristischer Anschläge bestehe (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.06.2004 - 5 S 1263/04 - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren).

    Bereits in seinem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines weiteren Mitglieds der Eigentümergemeinschaft, der auch der Kläger angehört, ergangenen Beschluss vom 22.06.2004 - 5 S 1263/04 - hat der Senat die Auffassung vertreten, dass gegen die angefochtene Baugenehmigung vom 27.01.2004 zur Umnutzung des bisherigen (Post-)Betriebsgebäudes in ein türkischen Konsulat weder planungsrechtlich im Rahmen der erteilten Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und des Rücksichtnahmegebots nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO noch bauordnungsrechtlich über § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO erfolgreich eingewendet werden könne, dass die Gefahr terroristischer Anschläge bestehe.

  • VG Karlsruhe, 25.07.2005 - 3 K 3540/04

    Verwaltungsgericht weist Klagen der Anwohner gegen Baugenehmigung für neues

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. Juli 2005 - 3 K 3540/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. Juli 2005 - 3 K 3540/04 - zu ändern und die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 27. Januar 2004 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 24. September 2004 aufzuheben.

  • BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95

    Luftverkehrsrecht: Anordnung eines generellen Rauchverbots auf Inlandsflügen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 - NJW 2002, 1638 = DVBl. 2002, 614 sowie BVerwG, Beschl. v. 19.01.1996 - 11 B 90.95 - NJW 1996, 1297 = DVBl. 1996, 563 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 - NJW 2002, 1638 = DVBl. 2002, 614 sowie BVerwG, Beschl. v. 19.01.1996 - 11 B 90.95 - NJW 1996, 1297 = DVBl. 1996, 563 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
    Dieses höchstpersönliche Rechtsgut schützt den Nachbarn in nicht geringerem Maße als das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentum vor nachteiligen Auswirkungen behördlich gestatteter Vorhaben in seiner Umgebung (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.05.1989 - 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 = NVwZ 1989, 1163).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 1 S 442/95

    Polizeiverfügung gegen Hausbesitzer als Zweckveranlasser wegen Vermietung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
    Weder bezweckt noch billigt die Beigeladene mit der (Um-)Nutzung des betreffenden Gebäudes als türkisches Konsulat ein - in Form terroristischer Anschläge - polizeiwidriges Verhalten Dritter noch tritt ein solches als Folge der (Um-)Nutzung zwangsläufig ein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.05.1995 - 1 S 442/95 - NVwZ-RR 1995, 663).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95

    Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder: Klagerecht einer Gemeinde gegen ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
    Dementsprechend hat der Senat die Privilegierung eines Gefahrstofflagers der Bundeswehr im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 3 BauGB a. F. wegen der besonderen Zweckbestimmung des Vorhabens bejaht: Die Eigenschaft als Vorhaben der Landesverteidigung und die Funktion als nicht unwesentlicher Teil des militärischen Apparats begründeten eine gegenüber zivilen Objekten herausgehobene Gefahr von Sabotageakten wie auch von militärischen Angriffen; die Wahl des Standorts solcher Einrichtungen im Außenbereich weit ab oder jedenfalls nur am Rande von Siedlungsflächen verringere die Gefahr für die Zivilbevölkerung, durch gezielte Angriff auf solche militärische Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen zu werden (vgl. Senatsurt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1974 - II 1346/72
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
    Dies in den Blick nehmend hat der beschließende Gerichtshof in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung vom 27.02.1974 - II 1346/72 - (BRS 28 Nr. 7) einen Bebauungsplan für ein reines Wohngebiet mit zehn- bzw. elfgeschossiger Bebauung für nichtig erklärt, weil der Gemeinderat ein ca. 900 m entfernt gelegenes Munitionslager bei der Abwägung nicht bedacht hatte.
  • VG Berlin, 20.05.1999 - 13 A 245.98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
    Dem folgt der Senat bei summarischer Prüfung (vgl. auch VG Berlin, Urt. v. 20.05.1999 - 13 A 245/98 - LKV 1999, 412).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2004 - 3 K 953/04

    Baugenehmigung für ein türkisches Konsulat und Nachbarschutz

  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

    Die hiergegen eingelegte Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch Urteil vom 17. Februar 2006 (BauR 2006, 1865 = VBlBW 2006, 431) im Wesentlichen mit folgender Begründung zurück: Gegen die Baugenehmigung könne weder planungsrechtlich im Rahmen der zugelassenen Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und des Rücksichtnahmegebots nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO noch bauordnungsrechtlich über § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO BW erfolgreich eingewendet werden, dass die Gefahr terroristischer Anschläge bestehe.
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 9 CE 17.1362

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn (Miteigentümer) gegen Unterbringung von

    Weder im erstinstanzlichen Verfahren noch im Beschwerdeverfahren wird substantiiert vorgetragen, dass die dem Brandschutz dienenden Maßnahmen in den genehmigten Planunterlagen und den festgesetzten Auflagen im Baugenehmigungsbescheid vom 16. Januar 2017 gänzlich ungeeignet oder völlig unzureichend sind (vgl. VGH BW, U.v. 17.2.2006 - 5 S 1848/05 - juris Rn. 32); entsprechendes ist auch nicht ersichtlich.
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