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   VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97   

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VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97 (https://dejure.org/2000,7098)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.01.2000 - 5 S 1855/97 (https://dejure.org/2000,7098)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 5 S 1855/97 (https://dejure.org/2000,7098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Grünbestandssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 172
  • NVwZ-RR 2000, 772
  • VBlBW 2000, 440
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (36)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 5 S 1519/91

    Normenkontrolle einer Satzung zum Schutz von Grünbestand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
    Das Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag fehlt nur dann, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweist, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1999 - 4 CN 5.99 -, m.w.N.; Normenkontrollurteil des Senats v. 30.03.1993 - 5 S 1519/91, VBlBW 1993, 471).

    Der landesrechtliche Begriff ''geschützte Grünbestände'' entspricht der Sache nach dem in §§ 12 Abs. 1 Nr. 2, 18 BNatSchG verwendeten Begriff ''geschützte Landschaftsbestandteile''; die unterschiedliche Bezeichnung ist unschädlich (Normenkontrollurteil des Senats vom 30.03.1993 - 5 S 1519/91 -, VBlBW 1993, 471 Senatsurteil v. 28.07.1994 - 5 S 2467/93 -, NVwZ 1995, 402 = VBlBW 1995, 259).

    Die in § 25 Abs. 2 NatSchG genannten Schutzzwecke stehen ebenfalls im Einklang mit der bundesrechtlichen Rahmenregelung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BNatSchG (Normenkontrollurteil des Senats vom 30.03.1993, a.a.O.).

    Die Flächen der Grundstücke Flst.Nr. 1116/5, 1121 und 1123 sind Grünflächen in den Randzonen von Wohn-, Gewerbe- oder Verkehrsbereichen im Sinne von § 25 Abs. 1 Nr. 1 a) NatSchG, da sie überwiegend durch Pflanzenwuchs gekennzeichnet sind und - unabhängig von ihrer bauplanungsrechtlichen Einordnung als Innen- oder Außenbereich - an einen Siedlungsbereich anschließen (vgl. Senatsurt. v. 30.03.1993, a.a.O.).

    Daß sie mit dem nördlichen Teil des Grundstücks Flst.Nr. 1116/5 auch eine mit Bäumen und Sträuchern bestandene Teilfläche einbeziehen, die Schutzgegenstand eines anderen Grünbestands ist, ist unschädlich (vgl. Senatsurt. v. 30.03.1993, a.a.O.).

    Einzelne Teilflächen, auf denen die schwerpunktmäßig zu schützenden Tier- oder Pflanzenarten kaum oder gar nicht festzustellen sind, haben daher schon wegen ihrer ergänzenden bzw. vernetzenden Funktion an der besonderen Schutzwürdigkeit anderer Teilflächen teil, was für eine Unterschutzstellung der Gesamtfläche nach § 25 Abs. 2 NatSchG ausreichend ist (vgl. Normenkontrollurteil des Senats v. 30.03.1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98

    Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans am gleichen Tag möglich;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
    Das Abwägungsergebnis verstößt entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch nicht gegen das - im Bauplanungsrecht aus § 1 Abs. 6 BauGB und Art. 3 Abs. 1 GG entwickelte - ''Gebot der Lastengleichheit'' (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.09.1998 - 8 S 1575/98), wobei zugunsten der Antragstellerin unterstellt werden kann, daß dieses Gebot auch im Rahmen einer Abwägungsentscheidung nach §§ 1 Abs. 2 BNatSchG, 1 Abs. 3 NatSchG zu beachten ist.

    Die Entscheidung des Gemeinderats, das Grundstück der Antragstellerin von einer Bebauung freizuhalten, ist unter diesen Umständen Ausdruck der besonderen Situation, in der sich dieses Grundstück befindet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.09.1998 - 8 S 1575/98).

  • BVerwG, 11.05.1993 - 7 NB 8.92

    Belebung des Landschaftsbildes - Bestimmtheitsgebot - Optisch Ästhetische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
    Der in der Satzung konkretisierte Schutzzweck muß deshalb durch eine optisch erkennbare ästhetische Eigenschaft des Grünbestands geprägt sein, derentwegen seine Erhaltung zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung ist (vgl. zu optisch-ästhetischen Maßstäben im Rahmen des § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG auch BVerwG, Beschl. v. 11.05.1993 - 7 NB 8.92 -, NVwZ-RR 1994, 77; weitergehend BayVGH, Urt. v. 08.11.1984 - 9 N 84 A/1519 -, NVwZ 1986, 951, wonach auch der "biologisch-ökologische Gehalt" eines Landschaftsbestandteils Schutzgut des Landschaftsbildes sei).

    Derartige Regelungen sind auf Grund des hohen Ranges des Natur- und Landschaftsschutzes, der sich insbesondere an seiner Aufnahme als Staatszielbestimmung in Art. 20a GG ablesen läßt (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1997, a.a.O.), von betroffenen Grundeigentümern grundsätzlich ohne weiteres hinzunehmen, weil sie lediglich eine dem Grundeigentum auf Grund seiner Lage, seines Zustandes und seiner ''Einbettung'' in die Umgebung ohnehin anhaftende Sozialgebundenheit konkretisieren und deshalb einen Art. 14 Abs. 2 GG genügenden gerechten Ausgleich der berührten öffentlichen und privaten Interessen darstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1993, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 10.10.1997 - 1 BvR 310/84

    Kein Anspruch auf Entschädigung wegen enteignenden Eingriffs bei versagter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
    Denn als Eigentümerin eines Grundstücks im Schutzgebiet kann sie durch die im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums bestimmenden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.1997 - 1 BvR 310/84 -, NJW 1998, 367) Verbote, Gebote, Erlaubnisvorbehalte und Nutzungsbeschränkungen nach §§ 4 ff. GbS 98 in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn die entsprechenden Rechtsvorschriften rechtswidrig sind.

    Derartige Regelungen sind auf Grund des hohen Ranges des Natur- und Landschaftsschutzes, der sich insbesondere an seiner Aufnahme als Staatszielbestimmung in Art. 20a GG ablesen läßt (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1997, a.a.O.), von betroffenen Grundeigentümern grundsätzlich ohne weiteres hinzunehmen, weil sie lediglich eine dem Grundeigentum auf Grund seiner Lage, seines Zustandes und seiner ''Einbettung'' in die Umgebung ohnehin anhaftende Sozialgebundenheit konkretisieren und deshalb einen Art. 14 Abs. 2 GG genügenden gerechten Ausgleich der berührten öffentlichen und privaten Interessen darstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1993, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1997 - 7 A 310/95

    Anforderungen an die Durchsetzung eines Anspruchs auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
    Dieses Schutzgut wird maßgeblich durch die optischen Eindrücke für einen Betrachter, also die mit dem Auge wahrnehmbaren Zusammenhänge von einzelnen Landschaftselementen bestimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.1990 - 4 C 44.87 -, BVerwGE 85, 348/359; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.01.1997 - 7 A 310/95 -, NuR 1997, 410).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
    Aber auch verfassungsrechtlich steht der Rückwirkung nichts entgegen, selbst wenn es sich um eine ''echte'' Rückwirkung im Sinne einer ''Rückbewirkung von Rechtsfolgen'' (vgl. BVerfGE 63, 343/353ff.) handeln sollte, weil die Satzung 1996 insgesamt nichtig war.
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
    Das ist der Fall, wenn sich aus dem objektiven Sinn der Regelung ergibt, daß die übrigen mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Vorschriften ohne die nichtige Vorschrift keine selbständige Bedeutung haben oder wenn die nichtige Vorschrift mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, daß sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann (BVerfGE 8, 274/301 und BVerfGE 9, 213/217f.; vgl. im Ergebnis ähnlich für eine Baumschutzsatzung der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urt. v. 17.09.1998 - 3 S 1208/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1991 - 5 S 615/91

    Landschaftsschutzverordnung; Konflikt zwischen Naturschutz und Denkmalschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
    Denn eine Satzung nach § 25 Abs. 2 NatSchG und ein Bebauungsplan sind nach ihren Ziel- und Zweckbestimmungen eigenständige, von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängige und mit unterschiedlichen Rechtsfolgen ausgestattete Maßnahmen, die trotz gewisser Übereinstimmungen in ihren rechtlichen Festsetzungen und in ihrem Erlaß und Fortbestand voneinander unabhängig sind (vgl. Senatsurteil v. 09.05.1985 - 5 S 3205/84 -, NVwZ 1986, 955/956; vgl. auch Senatsurteile v. 11.10.1993 - 5 S 1266/92 -, NVwZ 1994, 1024/1027, und v. 15.11.1991 - 5 S 615/91 -, NVwZ 1992, 995 zum Nebeneinander von Natur- und Wasserschutz sowie Landschafts- und Denkmalschutz).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 5 S 1916/97

    Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
    Nach diesen Grundsätzen, denen der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. zuletzt das Senatsurteil v. 29.07.1999 - 5 S 1916/97 -, m.w.N.), und nach den beim Augenschein gewonnenen Eindrücken bildet das Grundstück der Antragstellerin selbst keinen Bestandteil des Bebauungszusammenhangs seiner Umgebung.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 5 S 271/90

    Darstellungen im Flächennutzungsplan - Einbeziehung in den Geltungsbereich einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
    Vielmehr bedeutet die Erforderlichkeit auch im Naturschutzrecht, daß die Maßnahme vernünftigerweise geboten sein muß (vgl. Normenkontrollurteil des Senats v. 08.07.1991 - 5 S 271/90 -, NuR 1992, 186), wobei insoweit notwendig, aber auch ausreichend ist, daß eine abstrakte Gefahr für die Schutzgüter des Naturschutzes besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96

    Beseitigung eines Baumes zur Realisierung einer geplanten Garagenzufahrt -

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1985 - 5 S 3205/84

    Verhältnis von Naturschutz und Bauleitplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1983 - 5 S 297/83

    Erklärung eines Steinbruchs zum Naturdenkmal

  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

  • VGH Bayern, 08.11.1984 - 9 N 84 A.1579
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 22.11.1996 - 8 B 221.96
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93

    Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung; Klage gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1998 - 5 S 657/97

    Normenkontrolle einer Naturschutzverordnung: unzulässige Änderung der

  • OVG Niedersachsen, 25.04.1994 - 3 K 1315/91

    Abgrenzung; Unterschutzstellung; Landschaftsbestandteile; Räumliche Ausdehnung;

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - 5 S 1929/97

    Zum flächenhaften Naturdenkmal

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 251/91

    Naturschutz: Zur Konkretisierung des Schutzzwecks in einer Naturschutzverordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1984 - 5 S 1850/83

    Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung - Inzidentkontrolle im

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 5 S 422/86

    Zum Erlaß einer Landschaftsschutzverordnung - Zuständigkeit und

  • BVerwG, 04.11.1987 - 4 B 210.87

    Landschaftsschutzrecht als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; Kein

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 8.95

    Geschützter Landschaftsbestandteil - Naturschutzverordnung - Landesrecht -

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen

    (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 1.12.1972 - IV C 6.71 -, BRS 25 Nr. 36, hierzu im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Regelung VGH Mannheim, Urteil vom 14.1.2000 - 5 S 1855/97 -, NVwZ-RR 2000, 772) Das ist gerade wegen des erwähnten Zuschnitts der nach der bei der Ortseinsicht festgestellten und zuvor beschriebenen Bebauung des östlich der Lilienstraße gelegenen Teils des Parks hier klar zu verneinen.
  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 284/09

    Normenkontrolle - Anforderungen an den Erlass einer gemeindlichen Satzung -

    (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14.1.2000 - 5 S 1855/97 -, NVwZ-RR 2000, 772) Das lässt sich hier nicht feststellen.

    (vgl. hierzu im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Regelung VGH Mannheim, Urteil vom 14.1.2000 - 5 S 1855/97 -, NVwZ-RR 2000, 772) Letzteres wurde von der Antragsgegnerin, die demgegenüber selbst jahrzehntelang von der Zugehörigkeit des Geländes zur im Zusammenhang bebauten Ortslage (§ 34 Abs. 1 BauGB) und damit von der grundsätzlichen Bebaubarkeit der entsprechend ausparzellierten Grundstücke ausgegangen ist, entsprechende Baugenehmigungen auf dieser Grundlage erteilt und unter anderem für zwei nun von der Satzung erfasste Parzellen der Antragsteller sogar bereits Erschließungsbeiträge gefordert (und erhalten) hat, in jüngerer Vergangenheit wiederholt zu Unrecht in den Raum gestellt.

  • OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 C 320/11

    Rechtssetzungsbefugnis einer Gemeinde für Satzung über geschützten

    Erforderlich wäre insoweit nämlich, dass der Schutzgegenstand durch eine gewisse Objekt- und Dauerhaftigkeit im äußeren Erscheinungsbild gekennzeichnet, also als "abgrenzbares Einzelgebilde im Sinne eines landschaftlichen Unikats erkennbar" ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.6.2009 - 2 C 284/09 -, SKZ 2009, 247, Leitsatz (Triller) Nr. 46, VGH Mannheim, Urteil vom 14.1.2000 - 5 S 1855/97 -, NVwZ-RR 2000, 772) Das kann bei dem erst zu "gestaltenden" Bereich im Sinne eines so noch gar nicht vorhandenen beziehungsweise erst zu schaffenden Gebildes nicht angenommen werden.
  • OVG Niedersachsen, 23.10.2019 - 4 LA 71/19

    Barrierefreiheit; Baumschutz; Baumschutzsatzung; Befreiung; Behinderung;

    Ausreichend ist, dass die Maßnahme vernünftigerweise geboten ist (Senatsurt. v. 17.12.2014 - 4 KN 28/13 -, NuR 2015, 199; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.1.2000 - 5 S 1855/97 -, juris).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2010 - 5-VII-09

    Popularklage gegen eine Verordnung zum Schutz eines Landschaftsbestandteils

    Dass sich das geschützte Objekt im lokalen oder regionalen Vergleich zu anderen Grünbeständen durch einen besonderen Reichtum oder die Seltenheit der Tier- oder Pflanzenwelt auszeichnet (vgl. VGH BW vom 14.1.2000 = NuR 2000, 463), kann der gesetzlichen Regelung nicht entnommen werden.
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