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   VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99   

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https://dejure.org/2000,12531
VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99 (https://dejure.org/2000,12531)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.10.2000 - 5 S 1887/99 (https://dejure.org/2000,12531)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 5 S 1887/99 (https://dejure.org/2000,12531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenplanung - Lärmschutz im Baubereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2002, 41 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
    Als solche hat sie keinen umfassenden, auch objektiv-rechtliche Vorschriften einbeziehenden Prüfungsanspruch; vielmehr ist der angefochtene Planfeststellungsbeschluss nur daraufhin zu überprüfen, ob gerade öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt sind, die ihrerseits Belange der Klägerin schützen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95 -, UPR 1997, 153 und Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, UPR 1996, 350).

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schutzauflage - ausnahmsweise - von so großem Gewicht sein könnte, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, NVwZ 1996, 901 sowie Senatsurt. v. 27.03.1998 - 5 S 497/97 -, m.w.N.).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
    Vielmehr kommt es darauf an, ob das Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage (noch) als schutzwürdiges Interesse angesehen werden kann (vgl. zur Bauleitplanung BVerwG, Beschl. v. 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, UPR 1996, 108 = PBauE § 47 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
    Lärm, der nicht gerade auf der zu bauenden oder zu ändernden Strecke entsteht, wird von der Verkehrslärmschutzverordnung nicht berücksichtigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996 -11 B 65.96 -, NVwZ 1997, 394 = UPR 1997, 107).
  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 169.96

    Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
    Danach ist die Klägerin ausgeschlossen mit ihrem - auch im Berufungsverfahren wiederholten - Einwand betreffend die fehlerhafte Einstufung des planfestgestellten Vorhabens als Kreisstraße i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 StrG und damit zusammenhängend betreffend die Planrechtfertigung für das umstrittene Straßenbauvorhaben im Sinne eines ersten Plausibilitätsurteils über dessen allgemeine straßenrechtliche Zielkonformität (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.02.1997 - 4 B 169.96).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluß: Überprüfung des Schutzes vor

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
    Es verstößt nicht gegen diese Vorschrift, wenn insoweit die Prüfung auf Stickstoffdioxid, Benzol und Ruß als Leitschadstoffe beschränkt wird (vgl. Senatsurt. v. 15.12.1995 - 5 S 545/95).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
    Dabei kommt es - wie sich aus § 1 der 16. BImSchV und der Entstehungsgeschichte der Verordnung ergibt - allein auf den von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm an (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1 = NVwZ 1996, 1003).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
    Auch ohne eine sachverständige schalltechnische Untersuchung ist danach eine Pegelerhöhung um 3 dB(A) auszuschließen, da eine solche nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik (erst) bei einer Verdoppelung der Verkehrsmenge erreicht wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, DVBl. 1992, 1099).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
    Als solche hat sie keinen umfassenden, auch objektiv-rechtliche Vorschriften einbeziehenden Prüfungsanspruch; vielmehr ist der angefochtene Planfeststellungsbeschluss nur daraufhin zu überprüfen, ob gerade öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt sind, die ihrerseits Belange der Klägerin schützen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95 -, UPR 1997, 153 und Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, UPR 1996, 350).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 5 S 497/97

    Klagebefugnis eines Grundstückseigentümers wegen Planfeststellung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schutzauflage - ausnahmsweise - von so großem Gewicht sein könnte, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, NVwZ 1996, 901 sowie Senatsurt. v. 27.03.1998 - 5 S 497/97 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren erstreckt, in dem sie als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 -, NVwZ 1997, 171 = DÖV 1996, 608 = DVBl 1996, 684).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

  • VG Düsseldorf, 27.05.2014 - 6 K 2470/12

    Kein Lkw-Durchfahrtverbot auf der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 A 10.95 -, NVwZ 1996, 1006; OVG NRW, Urteil vom 21. Januar 2003 - 8 A 4230/01 -, juris Rn. 39 f. unter Hinweis auf den Beschluss vom 27. Mai 1999 - 8 B 414/99 -, Beschlussabdruck S. 16.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Oktober 2000 - 5 S 1887/99 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 4230/01

    Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3

    BVerwG, Urteil vom 21.3.1996 - 4 A 10.95 -, NVwZ 1996, 1006; OVG NRW, Beschluss vom 27.5.1999 - 8 B 414/99 -, Beschlussabdruck S. 16.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.10.2000 - 5 S 1887/99, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 5 S 723/02

    Umfang des mittelbar Planbetroffenen zustehenden Anspruchs auf fehlerfreie

    Dies gilt zunächst, soweit sie als Prüfungsmaßstab die 16. BImSchV zugrunde gelegt hat, wobei - wie schon im Planfeststellungsbeschluss - offen bleiben kann, ob diese hier überhaupt und im Besonderen auch für die Klägerin, deren Grundstück etwa 500 m vom Ausbauende der Brennerstraße entfernt liegt, anwendbar ist (vgl. Senatsurt. v. 09.10.2000 - 5 S 1887/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02

    Straßenplanung: Trassenvariantenprüfung; Luftschadstoffe

    Dies gilt zunächst, soweit sie als Prüfungsmaßstab die 16. BImSchV zugrunde gelegt hat, wobei - wie schon im Planfeststellungsbeschluss - offen bleiben kann, ob diese hier überhaupt und im Besonderen auch für die Klägerin, deren Grundstück etwa 500 m vom Ausbauende der Bstraße entfernt liegt, anwendbar ist (vgl. Senatsurt. v. 09.10.2000 - 5 S 1887/99 -).
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