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   VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92   

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VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92 (https://dejure.org/1993,2312)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.1993 - 5 S 2091/92 (https://dejure.org/1993,2312)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 1993 - 5 S 2091/92 (https://dejure.org/1993,2312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erheblichkeit von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht; fehlerhafte Motive und Vorstellung der Ratsmitglieder bei der Abstimmung über einen Bebauungsplan; keine offensichtlichen Abwägungsmängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 214 Abs. 2; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1084
  • NVwZ 1994, 797
  • VBlBW 1993, 227 (Ls.)
  • ZfBR 1993, 252
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
    Aus inneren Beweggründen einzelner Gemeinderatsmitglieder, die den Akten des Planaufstellungsverfahrens nicht zu entnehmen sind, läßt sich kein Mangel im Abwägungsvorgang herleiten, der gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB offensichtlich ist (im Anschluß an BVerwGE 64, 33ff).

    Das Merkmal der Offensichtlichkeit eines Mangels im Abwägungsvorgang hat das Bundesverwaltungsgericht in der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 155 b Abs. 2 S. 2 BBauG wie folgt ausgelegt (BVerwGE 64, 33, 38):.

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
    Letzteres kann aber nicht schon dann angenommen werden, wenn die negative Zielrichtung im Vordergrund steht (vgl. zum Ganzen: BVerwGE 40, 258; Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - DVBl. 1991, 445, 446).
  • BVerwG, 22.09.1992 - 7 B 40.92

    Abberufung aus dem Amt des Gemeindedirektors.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
    Selbst wenn man aber die Ausdehnung der gerichtlichen Prüfung auf unsachliche, mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringende Motive als angezeigt betrachten wollte (in diese Richtung tendiert wohl BVerwG, Beschl. v. 22.09.1992 - 7 B 40.92 -), so käme eine solche Nachforschung hier gleichwohl nicht in Betracht.
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
    Letzteres kann aber nicht schon dann angenommen werden, wenn die negative Zielrichtung im Vordergrund steht (vgl. zum Ganzen: BVerwGE 40, 258; Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - DVBl. 1991, 445, 446).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1984 - 5 S 2079/83

    Untätigkeitsklage - Veränderungssperre und Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
    Dies entspricht in vollem Umfang der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 30.04.1984 - 5 S 2079/83 - VBlBW 1985, 140 = NJW 1986, 149; Beschl. v. 26.09.1988 - 5 S 2131/88 - BWGZ 1989, 133).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 8 S 2171/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
    Die Anwendung der Vorschrift des § 64 S. 2 LBO in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ. gefunden hat (vgl. Urt. v. 02.11.1977 - III 1849/76 - BRS 32 Nr. 185; Beschl. v. 20.09.1988 - 8 S 2171/88 -), mußte daher ausscheiden.
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 45.76

    Abwählbarkeit von Bürgermeistern mit Bundesrecht vereinbar

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
    Zum einen sind die nicht verlautbarten Überlegungen der einzelnen Gemeinderäte nicht dem Gemeinderat als Organ ohne weiteres zuzuordnen, zum andern wurzeln sie im kommunalpolitischen Raum und entziehen sich damit der gerichtlichen Überprüfung und rechtlichen Qualifizierung (vgl. BVerwGE 56, 163, 171/172; Beschl. v. 28.11.1989 - 7 B 161.89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 Nr. 67 jeweils zur Abwahl von kommunalen Wahlbeamten).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1988 - 5 S 2131/88

    Veränderungssperre bei Änderung der planerischen Absicht - Wirksamkeit bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
    Dies entspricht in vollem Umfang der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 30.04.1984 - 5 S 2079/83 - VBlBW 1985, 140 = NJW 1986, 149; Beschl. v. 26.09.1988 - 5 S 2131/88 - BWGZ 1989, 133).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
    So ist die Veränderungssperre hier nicht etwa deshalb unzulässig, weil zur Zeit ihres Erlasses der Inhalt der Planung, die gesichert werden soll, noch in keiner Weise abzusehen gewesen wäre (vgl. BVerwGE 51, 121).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 7 B 161.89

    Kommunalrechtliche Ausgestaltung der Abwahl eines Bürgermeisters - Ausgestaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
    Zum einen sind die nicht verlautbarten Überlegungen der einzelnen Gemeinderäte nicht dem Gemeinderat als Organ ohne weiteres zuzuordnen, zum andern wurzeln sie im kommunalpolitischen Raum und entziehen sich damit der gerichtlichen Überprüfung und rechtlichen Qualifizierung (vgl. BVerwGE 56, 163, 171/172; Beschl. v. 28.11.1989 - 7 B 161.89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 Nr. 67 jeweils zur Abwahl von kommunalen Wahlbeamten).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Diese Vorschrift erfasst auch die Fälle, in denen einzelne Darstellungen des Flächennutzungsplanes unwirksam sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.3.1993 - 5 S 2091/92 -, NVwZ 1994, 797; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2003, § 214, Rdnr. 110; Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 214, Rdnr. 38).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

    Insoweit enthält § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB der Sache nach ein Beweisermittlungsverbot (BVerwG, Beschl. v. 15.10.2002 - 4 BN 51/02 -, NVwZ-RR 2003, 171; vgl. ferner VGH Mannheim, Urt. v. 13.2.2008 - 3 S 2282/06 -, NVwZ-RR 2008, 676; Urt. v. 2.3.1993 - 5 S 2091/92 -, NVwZ 1994, 797; Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, § 214 Rdnrn. 141 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05

    Konkretisierung der Planungsziele als Voraussetzung für den Erlass einer

    Eine Veränderungssperre ist nur dann als Sicherungsmittel nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.3.1993 - 5 S 2091/92 -, NVwZ 1994, 797; Berliner Kommentar, Bd. 1, § 14 Rn. 10; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bd. 1, a.a.O., § 14, Rn. 53 ff.).
  • OVG Hamburg, 10.05.2005 - 2 E 9/99

    Bauleitplanung für Hafen

    Der Anwendungsbereich der Unbeachtlichkeitsvorschrift des § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist auch nicht auf den Fall der Missachtung der Anforderungen des Entwicklungsgebots bei wirksamer Darstellung des Flächennutzungsplans beschränkt; vielmehr greift die Vorschrift auch dann ein, wenn mangels wirksamer Darstellung für einen Teilbereich ein Entwickeln des verbindlichen Bauleitplans, der diesen Teilbereich betrifft, unmöglich ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 2.3.1993, NVwZ 1994, 797).
  • VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05

    Zentrenkonzept der Stadt Konstanz

    Allein aus fehlerhaften Motiven oder Vorstellungen der beteiligten Gemeinderatsmitglieder, die den Akten des Planaufstellungsverfahrens nicht zu entnehmen sind, lässt sich demgegenüber kein erheblicher Mangel im Abwägungsvorgang herleiten (BVerwG Urt. vom 21.08.1981 - 4 C 57/80 -, BVerwGE 64, 33 = NJW 1982, 591 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80] = DVBL 1982, 354 = DÖV 1982, 280 = BRS 38 Nr. 37; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 02.03.1993 - 5 S 2091/92 - NVwZ 1994, 797; zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 5 S 872/93

    Ausweisung von landwirtschaftlicher Nutzfläche im Bebauungsplan zur Verhinderung

    § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB greift auch dann ein, wenn wegen fehlender Darstellung im Flächennutzungsplan für einen Teilbereich ein Entwickeln des Bebauungsplans, der diesen Teilbereich betrifft, nicht möglich ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 02.03.1993 - 5 S 2091/92 -).

    Der Senat hat im Urteil vom 02.03.1993 - 5 S 2091/92 - entschieden, daß diese Vorschrift auch dann eingreift, wenn mangels wirksamer Darstellung für einen Teilbereich des Flächennutzungsplans ein Entwickeln des verbindlichen Bebauungsplans, der diesen Teilbereich betrifft, unmöglich ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 2 A 9.19

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsnachfolge - Kleingärten - Festsetzung von

    Die Vorschrift greift auch dann ein, wenn mangels wirksamer Darstellung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich ein Entwickeln des Bebauungsplans, der diesen Teilbereich betrifft, unmöglich ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 2. März 1993 - 5 S 2091/92 -, juris Rn. 36; OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Juni 2016 - 12 KN 187/15 -, juris Rn. 53).
  • VG Gießen, 05.09.2008 - 8 E 1331/06

    Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen

    Ein Mangel des Planungsentwurfs ist dann nicht behebbar, wenn die Planungsvorstellungen der Gemeinde rechtlich überhaupt nicht verwirklicht werden können (VGH Bad.-Württ., U. v. 02.03.1993 - 5 S 2091/92 -, NVwZ 1994, 797, 798), sodass sich die abzeichnende Planung schon jetzt als offensichtlich nichtig und dementsprechend als nicht zur Sicherung durch Erlass einer Veränderungssperre geeignet darstellt (vgl. Nds. OVG, U. v. 17.12.1998 - 1 K 1103/98 -, NVwZ 1999, 1001, 1002).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2001 - 1 L 888/00

    Abwägungsergebnis; Abwägungsfehler; Blockrandbebauung; grüner Binnenbereich;

    Über die inneren Beweggründe einzelner Gemeinderatsmitglieder, die den Akten des Planaufstellungsverfahrens nicht zu entnehmen sind, ist aus Rechtsgründen kein Beweis zu erheben (vgl. Bad.-Württ. VGH, Urt. v. 2.3.1993 - 5 S 2091/92 -, NVwZ 1994, 797).
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