Rechtsprechung
LG Stuttgart, 27.01.1988 - 5 S 210/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535
Übernahme des Winterdienstes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Streupflicht muss klar übertragen werden - Unklarheiten gehen zu Lasten des Vermieters!
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Unbestimmte Winterdienstpflicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Übertragung der Streupflicht per Hausordnung auf den Mieter darf nicht zu unbestimmt sein - Unklarheiten bei der Übertragung der Streupflicht gehen zu Lasten des Vermieters
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 28.04.1987 - 1 C 90/87
- LG Stuttgart, 27.01.1988 - 5 S 210/87
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 25.07.2013 - 1 S 201/12
Müssen die Erdgeschossmieter abends die Eingangstür abschließen?
Ob die mit der Regelung einhergehende Übertragung der Verkehrssicherungspflicht allein durch Regelung in der Hausordnung erfolgen könnte (dafür: LG Karlsruhe, BeckRS 2011, 11041; OLG Frankfurt, NJW 1989, 41; ablehnend LG Stuttgart, WuM 1988, 399; skeptisch auch OLG Hamm, NZM 2013, 358; OLG Dresden, NJWE-MietR 1996, 241), bedarf keiner Entscheidung, da die Übertragung bereits im Dauernutzungsvertrag geregelt ist und in der Hausordnung lediglich konkretisiert wird.