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   VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89   

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VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89 (https://dejure.org/1990,2809)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.1990 - 5 S 2119/89 (https://dejure.org/1990,2809)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 1990 - 5 S 2119/89 (https://dejure.org/1990,2809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - öffentliche Belange - Existenzbedrohung von Landwirtschaftsbetrieben - Enteignung und gesicherte Ersatzlandbereitstellung - Abwägungserheblichkeit von Verkaufsmöglichkeiten biologische Produkte produzierender landwirtschaftlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 6
  • VBlBW 1991, 144
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89
    Der Kläger kann daher nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt.v. 18.3.1963 -- 4 C 18.79 -- BVerwGE 67, 74; Urt.v. 22.3.1985 -- 4 C 15.83 -- BVerwGE 71, 166) nicht nur eine fehlerhafte Berücksichtigung seiner eigenen Belange bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG rügen, sondern auch geltend machen, daß öffentliche Belange oder Belange anderer Personen nicht mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die Abwägung eingestellt worden seien.

    Wenn das BVerwG in dem bereits eingangs der Entscheidungsgründe zitierten Urteil vom 18.3.1983 (4 C 80.79 -- BVerwGE 67, 74) von "fremden (insbesonderen öffentlichen) Belangen" spricht, deren fehlerhafte Einstellung in die Abwägung ein grundstücksbetroffener Kläger geltend machen könne, dann läßt dies erkennen, daß bei Klagen dieses Personenkreises auch ein Abwägungsfehler zu Lasten anderer Privatpersonen zu berücksichtigen ist.

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 49.83

    Berichtigung eines Urteilstenors

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 18.12.1987 (4 C 49.83 und 32.84 -- NVwZ 1989, 145 und 147) entschieden, die Planfeststellungsbehörde könne zwar davon ausgehen, daß eine Existenzgefährdung durch eine Flurbereinigung verhindert werde, wenn das Flurbereinigungsverfahren bereits soweit fortgeschritten und verfestigt ist, daß an der Lösung der durch die Planfeststellung aufgeworfenen Probleme mit Hilfe des Flurbereinigungsverfahrens vernünftigerweise nicht mehr gezweifelt werden könne.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89
    Der Kläger kann daher nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt.v. 18.3.1963 -- 4 C 18.79 -- BVerwGE 67, 74; Urt.v. 22.3.1985 -- 4 C 15.83 -- BVerwGE 71, 166) nicht nur eine fehlerhafte Berücksichtigung seiner eigenen Belange bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG rügen, sondern auch geltend machen, daß öffentliche Belange oder Belange anderer Personen nicht mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die Abwägung eingestellt worden seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1988 - 5 S 962/87

    Planfeststellungsbeschluß: Vorbehalt nachträglich ergänzender Planfeststellung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89
    Der Senat setzt sich mit der Rechtsansicht, daß die in der mündlichen Verhandlung vom Vertreter des Regierungspräsidiums T abgegebene Erklärung keine prozeßerhebliche Bedeutung hat, nicht im Widerspruch zu seinen Urteilen vom 15.12.1987 (5 S 962/87 u.a.).
  • BVerwG, 15.08.1979 - 4 C 18.79

    Fehlende richterliche Sachkunde und fehlerhafte Nichteinholung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89
    Der Kläger kann daher nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt.v. 18.3.1963 -- 4 C 18.79 -- BVerwGE 67, 74; Urt.v. 22.3.1985 -- 4 C 15.83 -- BVerwGE 71, 166) nicht nur eine fehlerhafte Berücksichtigung seiner eigenen Belange bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG rügen, sondern auch geltend machen, daß öffentliche Belange oder Belange anderer Personen nicht mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die Abwägung eingestellt worden seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3175/87

    Planfeststellung für einen Flughafenausbau - Abwägung, Lärmschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89
    Der Beklagte beruft sich zur Stützung seiner Behauptung, die Zusage der Stadt F vom 27.3.1987 gewährleiste, daß eine Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe durch den Bau der B ... nicht eintreten werde, ferner zu Unrecht auf die Urteile des Senats vom 19.6.1989 (-- 5 S 3175/87 u.a. -- Flughafen Stuttgart).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88

    Zusage auf Vornahme eines Realaktes; Zustimmung des Gemeinderates

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89
    Dabei kann dahinstehen, ob diese Zusage schon deswegen nicht verbindlich ist, weil sie nicht vom Gemeinderat, sondern vom Bürgermeisteramt abgegeben wurde und weder vorher noch nachher vom Gemeinderat ein entsprechender Beschluß gefaßt worden ist (s. dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.10.1989 -- 1 S 1056/88 -- VBlBW 1990, 140).
  • BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86

    Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89
    Zunächst kann ein Fehler im Abwägungsvorgang nicht durch nachträgliche Erklärungen beseitigt werden, denn eine solche Heilung von Abwägungsfehlern ist im gerichtlichen Verfahren nicht mehr möglich (BVerwG, Urt.v. 25.2.1988 -- 4 C 32, 33.86 -- NVwZ 1989, 152).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Es muss sich mit hinreichender Sicherheit feststellen lassen, dass die bisherigen Vermarktungsmöglichkeiten für biologisch angebaute Produkte durch den Bau der Straße nicht nur unerheblich verschlechtert werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1990 - 5 S 2119/89 -, juris).

    Eine erhöhte Schadstoffbelastung ist - darauf weist die Beklagte zu Recht hin - regelmäßig nur in einem Streifen von ca. 10 m Breite unmittelbar neben der Straße feststellbar (vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen (bast): Untersuchungen zu Fremdstoffbelastungen im Straßenseitenraum, Mai 2005, Seite 53, 90 ff. und 101; BVerwG, Urteil vom 20.05.1999 - 4 A 12.98 -, juris, unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.2001 - 1 C 10395/01 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1990 - 5 S 2119/89 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer

    (3) Soweit der Kläger meint, die Existenzfähigkeit seines Betriebes stehe allein schon deshalb fest, weil er ihn über viele Jahre führe ohne zum Aufgeben gezwungen zu seien, beruft er sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats in dem Urteil vom 02.04.1990 - 5 S 2128/89 - (insoweit gleichlautend Urt. v. 05.04.1990 - 5 S 2129/89 -, NVwZ-RR 1991, 6, juris Rdnr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Das mindert das Gewicht dieser Eigentümerbelange in der Abwägung erheblich (vgl. Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - NVwZ-RR 1991, 61 und v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.01.2005 - 8 S 1674/03 - UPR 2005, 319 und hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.09.2005 - 9 B 13.05 - NuR 2006, 571).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

    Wenn die Kläger darüber hinaus (in Anlehnung an das Urt. d. erk. Sen. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - VBlBW 1991, 144 ff.) vermissen (sollten), daß die Existenzbedrohung landwirtschaftlicher Betriebe in diesem Abschnitt des Planfeststellungsbeschlusses als öffentlicher Belang näher diskutiert (nicht nur - wie auf S. 235 des Planfeststellungsbeschlusses geschehen - angesprochen) wird, so lassen sie signifikante Sachverhaltsunterschiede außer acht.

    Angesichts des Hilfscharakters dieser Begründung kommt es nicht darauf an, ob sich der Kläger zu 5 demgegenüber zu Recht auf das oben schon erwähnte Urteil des erkennenden Senats vom 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - (VBlBW 1991, 144) berufen kann, wonach ein Landwirtschaftsbetrieb, der seit vielen Jahren die wirtschaftliche Grundlage der Familie des Betriebsinhabers darstellt, prinzipiell als existenzfähig zu betrachten ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 1674/03

    Planfeststellung - Geltendmachung der Belange betroffener Dritter

    Dieser Grundsatz gilt allerdings dann nicht, wenn der betroffene private Dritte selbst keinen zulässigen Rechtsbehelf gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.4.1990 - 5 S 2119/89 - VBlBW 1991, 144/146; Urteil vom 2.11.2004 - 5 S 1063/04 - UA S. 38).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 1 LA 57/12

    Klagabweisung gegen Westumfahrung Pinneberg rechtskräftig

    In einem solchen Fall können die grundstücksbetroffenen Klägerinnen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen einer - unterstellt - fehlerhaften Behandlung von Belangen privater Dritter nicht verlangen, nachdem diese sich nicht in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen oder zumindest davon Abstand genommen haben, Rechtsmittel einzulegen bzw. ein eingelegtes Rechtsmittel aufrechtzuerhalten (VGH Mannheim, Urt. v. 05.04.1989, 5 S 2119/89, NVwZ-RR 1991, 6/8 [Juris Rn. 40]; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.11.2011, 9 A 24.10, NuR 2013, 184 ff. [bei Juris Rn. 63]; Schütz, in: Ziekow, Praxis des Fachplanungsrechts, 2004, Rn. 853).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 5 S 130/06

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße

    Jedoch können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte nicht ausschlaggebend sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90 u.a. - Juris; Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - VBlBW 1991, 144; zuletzt auch BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28/05 - BVerwGE 126, 166 Rdnr. 68 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04

    Planfeststellung - Neubau einer Straßenbahn

    In diesem Fall kann auch ein mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Planbetroffener - wie die Klägerin - nicht unter Berufung auf den umfassenden Prüfungsanspruch geltend machen, die Planungsentscheidung sei wegen der abwägungsfehlerhaften Behandlung privater Belange Dritter aufzuheben (vgl. Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - NVwZ-RR 1991, 61).
  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Abwägungsgebot

    Der bei allen Planungsentscheidungen (vgl. beispielsweise §§ 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB, 2 Abs. 1 Nr. 5 ROG und 1 Abs. 3 BNatSchG) zu berücksichtigende öffentliche Belang der Landwirtschaft wird durch eine Entscheidung der Fachplanung jedenfalls dann in abwägungsrelevanter Weise betroffen, wenn - wie vorliegend unterstellt - eine größere Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe, die die alleinige oder wesentliche Existenzgrundlage für die Betriebsinhaber darstellen, durch ein Projekt des Straßenbaus gefährdet werden (Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 5. April 1990 - 5 S 2119/89 -, VBlBW 1991 S. 144 ff. zum Fall der Existenzgefährdung von mindestens acht Landwirtschaftsbetrieben).
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