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   LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01   

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https://dejure.org/2003,13590
LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01 (https://dejure.org/2003,13590)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2003 - 5 S 214/01 (https://dejure.org/2003,13590)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 5 S 214/01 (https://dejure.org/2003,13590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehen eines Maklervertrags durch Erklärung eines Dritten; Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns bei Erwerb der Wohnung durch den Vater des Dritten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1495
  • NZM 2004, 307
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98

    Maklerprovision bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit einem Dritten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01
    Insbesondere setzt § 652 BGB schon seinem Wortlaut nach nicht voraus, dass der Maklerkunde selbst Partei des Hauptvertrages wird (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1999, 1501).
  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 219/95

    Voraussetzungen für ein Zustandekommen eines Nachweismaklervertrages bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01
    Diese Abnahme des Aufklärungsrisikos ist dann besonders bedeutsam, wenn unklar ist, ob der Verhandelnde nur für sich oder ausschließlich für einen anderen aufgetreten ist, da der Geschäftspartner andernfalls Gefahr liefe, mit Klagen sowohl gegen den bevollmächtigten Vertreter als auch gegen den möglichen Vertretenen erfolglos zu bleiben (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1459).
  • BGH, 16.10.1974 - IV ZB 32/74

    Einlegung der Berufung - Prozeßbevollmächtigter - Widrige Umstände -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01
    Denn ein Fall der Säumnis liegt nicht vor, wenn der Anwalt in dem zur mündlichen Verhandlung anberaumten Termin zu Beginn Sachanträge stellt und zur Hauptsache verhandelt und nach sofortiger Vernehmung eines geladenen Zeugen erklärt, er trete nicht mehr auf bzw. stelle keinen Antrag mehr (BGH NJW 1974, 2321).
  • OLG Rostock, 25.09.2019 - 2 U 22/18

    Maracujasaft - Wettbewerbsrechtlich zulässige Prospektwerbung: Bezeichnung eines

    Das bloße Vorhandensein solcher Umstände dreht die Beweislast also nicht etwa um (LG Karlsruhe, Urteil vom 24.07.2003 - 5 S 214/01, NJW-RR 2003, 1495 = NZM 2004, 307 [Juris; Tz. 7 f.]; Schilken, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 164 Rn. 26, m.w.N.).
  • LG Bonn, 28.06.2011 - 10 O 502/10

    Maklerleistung ist nicht kausal für den Abschluss des Hauptvertrages bei einer

    Dies ist auch der Fall, wenn Vertragspartner des späteren Hauptvertrages nicht die Beklagte, sondern ein Dritter wie etwa eine ihrer Franchisenehmer werden sollte, da dies den Maklervertrag grundsätzlich nicht berührt (so auch BGH NJW-RR 1996, 1459; OLG Celle MDR 2002, 939, OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1495).
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