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   VGH Baden-Württemberg, 15.07.1983 - 5 S 2275/82   

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VGH Baden-Württemberg, 15.07.1983 - 5 S 2275/82 (https://dejure.org/1983,3800)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.07.1983 - 5 S 2275/82 (https://dejure.org/1983,3800)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juli 1983 - 5 S 2275/82 (https://dejure.org/1983,3800)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1981 - 5 S 448/81

    Zum Planfeststellungsermessen beim Bau von Kreisstraßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.1983 - 5 S 2275/82
    Der Neubau einer Straße ist nur dann nicht erforderlich, wenn es dem Vorhaben an einer Beziehung zu den vom Straßengesetz allgemein verfolgten Zielen fehlt, regelmäßig also nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen planerischen Mißgriffen (Bestätigung VGH Mannheim, 1981-11-26, 5 S 448/81, VBlBW 1982, 202).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    Daß der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg durch Urteil vom 15. Juli 1983 - Az.: 5 S 2275/82 - den den Neubau der B 292 betreffenden Planfeststellungsbeschluß teilweise aufgehoben habe, berühre die Rechtmäßigkeit des Flurbereinigungsbeschlusses nicht, zumal die Anordnung der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 2 FlurbG keinen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluß voraussetze.

    Daß der hinsichtlich der B 292 ergangene Planfeststellungsbeschluß durch das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. Juli 1983 - 5 S 2275/82 - insoweit aufgehoben wurde, als dadurch die im Planbereich gelegenen Grundstücke der damaligen Kläger betroffen werden, berührt die Zulässigkeit der Enteignung im Sinne des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG ebensowenig wie der Umstand, daß die Klagen gegen die Planfeststellung für die K 2841 noch im Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind (Az.: BVerwG 4 C 26.84).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 8 S 1712/90

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - fehlender Nachteil mangels Betroffenseins

    Diese Planungsschranke ist erst dann durchbrochen, wenn es dem Vorhaben an einer Beziehung zu den genannten bauplanungsrechtlichen Zielsetzungen fehlt, regelmäßig also nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen planerischen Mißgriffen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1981 - 5 S 448/81 - BWVBl 1982, 202; Urt. v. 15.7.1983 - 5 S 2275/82 - ; Urt. v. 2.12.1983 - 5 S 485/83 --).
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