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   VGH Baden-Württemberg, 26.07.1983 - 5 S 2322/82   

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https://dejure.org/1983,1642
VGH Baden-Württemberg, 26.07.1983 - 5 S 2322/82 (https://dejure.org/1983,1642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.1983 - 5 S 2322/82 (https://dejure.org/1983,1642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 1983 - 5 S 2322/82 (https://dejure.org/1983,1642)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachteil i.S. des § 47 Abs. 2 VwGO; [Un-] Zulässigkeit der Verbindung zwischen öffentlichen Verkehrsflächen durch Ausweisung von Geh- und Fahrtrechten

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 549
  • ZfBR 1984, 152
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Berlin, 22.05.2003 - 6 A 12.03

    Bauplanungsrecht; Normenkontrollverfahren

    Das ist der Fall, wenn die Benutzung der zugelassenen Flächen so intensiv ist, dass eine andere Nutzung, nämlich die des Eigentümers, so gut wie ausgeschlossen ist (OVG Münster, Urteil vom 30. Januar 1996 - 11 aD 127.92.NE -, BRS 58 Nr. 15; VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 S 2322/82 -, BRS 40 Nr. 10).

    Insofern unterscheidet sich diese Fallkonstellation von dem "klassischen" Fußgängerbereich, der als Verkehrsfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB mit der Folge eines Übernahmeanspruchs gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festzusetzen wäre (vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 S 2322/82 -, BRS 40 Nr. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 2 D 37/09

    Festsetzung eines Gehrechts, Fahrrechts und Leitungsrechts im Zuge einer

    vgl. insofern VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7. Juli 1995 - 5 S 3209/94 -, juris Rn. 31, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 S 2322/82 -, BRS 40 Nr. 10.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 2 A 17.08

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; städtebauliche Erforderlichkeit; Abwägungsgebot;

    Führt die Festsetzung zu einer so weit gehenden fremdnützigen Inanspruchnahme des Grundstücks, dass daneben für eine Eigennutzung kein oder kaum Raum bleibt, kann die Belastung zu fremdnützigen Zwecken unter Belassung des Eigentums objektiv unzumutbar und daher abwägungsfehlerhaft und die Gemeinde gehalten sein, von vornherein die vollständige Inanspruchnahme des Grundstücks vorzusehen, was durch die Festsetzung einer Fläche für Verkehr (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) oder eine Fläche für Versorgung oder Entsorgung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12, Nr. 14 BauGB) erfolgen kann (vgl. etwa Finkelnburg, a.a.O., S. 303; Paetow in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand: April 2010, § 41 Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 S 2322/82 -, BRS 40 Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99

    Normenkontrollverfahren: verneinte Antragsbefugnis - verbesserte

    In diesem Zusammenhang ist anzufügen, daß es regelmäßig nicht zulässig ist, öffentliche Verkehrsflächen durch Flächen für Geh- und Fahrrecht auszuweisen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 26.7.1983 - 5 S 2322/82, PBauE, § 9 Abs. 1 Nr. 21).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2008 - 3 K 13/07

    Festsetzung einer Schießplatzanlage in einer öffentlichen Grünfläche in

    Selbst wenn man danach die Festsetzung einer Schießplatzanlage in einer Grünfläche grundsätzlich als zulässig erachten will, ist hier eine Festsetzung des konkreten Standortes innerhalb der Grünfläche erforderlich ist (vgl. VGH Mannheim, B. v. 26.07.1983 - 5 S 433.83 -, BauR 1983, 549; U. v. 05.07.1985 - 8 S 2659.84 -, VBlBW 1986, 349).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.1993 - 6 K 3274/91

    Normenkontrolle; Verwirkung; Zulässigkeit; Voreigentümer; Anerkenntnis;

    Demgegenüber können die Antragsteller sich nicht auf den Beschluß des VGH Baden Württemberg vom 26.6.1983 (BRS 40 Nr. 10 = BauR 1983, 549) berufen.
  • VG München, 15.07.2008 - M 2 K 07.1039

    Folgelastenvertrag; Gesetzesverstoß; tatsächlich-öffentliche Straße;

    Die Ausweisung eines Geh- und Fahrtrechts zur Errichtung von öffentlichen Verkehrsflächen ist jedoch regelmäßig unzulässig (VGH Baden-Württemberg v. 26.7.1983, Az. 5 S 2322/82, UPR 1984, 304/305), dafür ist die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB vorgesehen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2006 - 3 M 94/06

    Keine Aussetzung des Bebauungsplans Nr. 12 für den Marina Ferienpark in

    Es ist im vorliegenden Fall daher nicht erkennbar, dass dem Antragsteller für die vom Geh- und Fahrrecht in Anspruch genommenen Flächen noch eine irgendwie geartete Nutzungs- oder Einwirkungsmöglichkeit verbleiben könnte, von der er bei der Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen ausgeschlossen wäre (vgl. VGH Mannheim, B. v. 26.07.1983 - 5 S 2322/82 - BRS 40, Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3209/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer

    An der regelmäßigen Subsidiarität der Festsetzung einer Fläche für ein Geh- und Fahrrecht gegenüber der Festsetzung einer Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB (vgl. hierzu Normenkontrollbeschl. d. Senats v. 26.07.1983 - 5 S 2322/82 -, BRS 40 Nr. 10) scheitert die vorliegende Ausweisung nicht, da hierdurch nur ein beschränkter Personenkreis begünstigt und gerade kein allgemeiner Fahrverkehr zugelassen wird.
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