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   LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10   

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https://dejure.org/2011,20254
LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10 (https://dejure.org/2011,20254)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.02.2011 - 5 S 255/10 (https://dejure.org/2011,20254)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 5 S 255/10 (https://dejure.org/2011,20254)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Formulierung "Achtung: Ohne gültige Inspektion keine gültige Garantie!" kann eine zugesagte 36 monatige Garantie nicht zunächst auf 12 Monate verkürzen; Zulässigkeit der Verkürzung einer zugesagten 36 monatigen Garantie zunächst auf 12 Monate durch die Formulierung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gebrauchtwagengarantieversicherung - Inspektionsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c; BGB § 307 Abs. 1 S. 2
    Die Formulierung "Achtung: Ohne gültige Inspektion keine gültige Garantie!" kann eine zugesagte 36 monatige Garantie nicht zunächst auf 12 Monate verkürzen; Zulässigkeit der Verkürzung einer zugesagten 36 monatigen Garantie zunächst auf 12 Monate durch die Formulierung ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Garantiebedingungen müssen klar sein - Garantieklauseln dürfen GW-Käufer nicht unangemessen benachteiligen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 354/08

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10
    Es liege ein wesentlicher Unterschied zu dem Sachverhalt des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - vor.

    Eine Formularklausel ist unter anderem dann unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn der Verwender mit ihr missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff., zitiert Juris Rdnr. 13; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff., zitiert Juris Rdnr. 48; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f., zitiert Juris Rdnr. 12; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 Rdnr. 6 jeweils m.w.N.).

    Es ist daher auch anerkannt, dass Klauseln gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind, welche die Verwender von ihrer Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistellen, ob der Verstoß des Garantienehmers gegen seine Obliegenheit zur regelmäßigen Wartung seines Fahrzeugs für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist oder nicht, weil ein Obliegenheitsverstoß dann nicht zum Anspruchsverlust führen kann, wenn er sich nicht schadensursächlich ausgewirkt hat (vgl. dazu nur BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff.; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff.; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f.).

  • LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08

    Gebrauchtwagengarantievertrag - Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10
    Eine Formularklausel ist unter anderem dann unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn der Verwender mit ihr missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff., zitiert Juris Rdnr. 13; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff., zitiert Juris Rdnr. 48; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f., zitiert Juris Rdnr. 12; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 Rdnr. 6 jeweils m.w.N.).

    Es ist daher auch anerkannt, dass Klauseln gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind, welche die Verwender von ihrer Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistellen, ob der Verstoß des Garantienehmers gegen seine Obliegenheit zur regelmäßigen Wartung seines Fahrzeugs für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist oder nicht, weil ein Obliegenheitsverstoß dann nicht zum Anspruchsverlust führen kann, wenn er sich nicht schadensursächlich ausgewirkt hat (vgl. dazu nur BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff.; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff.; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f.).

  • LG Düsseldorf, 15.10.2004 - 20 S 109/04

    Garantieversicherung - Vertragliche Leistungsausschlüsse unwirksam

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10
    Eine Formularklausel ist unter anderem dann unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn der Verwender mit ihr missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff., zitiert Juris Rdnr. 13; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff., zitiert Juris Rdnr. 48; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f., zitiert Juris Rdnr. 12; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 Rdnr. 6 jeweils m.w.N.).

    Es ist daher auch anerkannt, dass Klauseln gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind, welche die Verwender von ihrer Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistellen, ob der Verstoß des Garantienehmers gegen seine Obliegenheit zur regelmäßigen Wartung seines Fahrzeugs für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist oder nicht, weil ein Obliegenheitsverstoß dann nicht zum Anspruchsverlust führen kann, wenn er sich nicht schadensursächlich ausgewirkt hat (vgl. dazu nur BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff.; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff.; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f.).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10
    Dabei gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klauseln wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 Rdnr. 17; BGH Urt. v. 09.05.2001 - IV ZR 13/99 - NJW 2001, 2014ff., zitiert Juris Rdnr. 26ff.).
  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

    Auszug aus LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und ihrem typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise verstanden werden; zu prüfen ist, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom angesprochenen Kundenkreis vernünftigerweise aufgefasst werden durften, wobei von den Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Kunden auszugehen ist (vgl. nur BGH Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 - NJW 2009, 578f., zitiert Juris Rdnr. 14; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 Rdnr. 16f.).
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