Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2988
VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01 (https://dejure.org/2002,2988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2002 - 5 S 2715/01 (https://dejure.org/2002,2988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 5 S 2715/01 (https://dejure.org/2002,2988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Straßenplanung: Verbindung zu anderen Straßenbauvorhaben - Planungsbeginn - Planrechtfertigung - Raumordnungsziele

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums für den Neubau eines Autobahnzubringers; Zulässigkeit der Gewichtung verschiedener Planungsziele beim Neubau einer Landesstraße; Formelle Konzentrationswirkung eines straßenrechtlichen ...

  • Judicialis

    ROG § 3 Nr. 2; ; ROG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; ROG § 11 Satz 1; ; LplG § 10 Abs. 3; ; LVwVfG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; StrG § 37 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planung: Landesstraße, Neubau, Autobahnzubringer, Verbindungsstück, Ziele der Raumordnung, Beachtenspflicht, Zielabweichung, Planfeststellungsbeschluss, Konzentrationswirkung, Abwägung, Planziele, Gewichtung, Alternativenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 235 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96

    Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Es ist gerade Aufgabe der zur planerischen Gestaltung berufenen Behörde, sich selbst ein wertendes Gesamturteil über den Trassenverlauf zu bilden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297 = UPR 1998, 72).

    Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238, Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297 = UPR 1998, 95 u. Urt. v. 26.03.1998 - 4 A 7.97 - UPR 1998, 382 = NUR 1998, 605).

    Es muss vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses bestehen; das kann etwa dann der Fall sein, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, dass sich ohne den - angenommenen - Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 u. Urt. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es einer Planung, die objektiv nicht realisierbar ist, an der erforderlichen Rechtfertigung fehlt; dazu gehört auch der Mangel der Finanzierbarkeit eines Straßenbauvorhabens; ist dessen Finanzierung ausgeschlossen, so ist die Planung verfrüht und damit unzulässig; ihr fehlt die Planrechtfertigung, weil sie nicht "vernünftigerweise" geboten ist; darin liegt eine strikt verbindliche Planungsschranke; auch rechtstaatliche Grundsätze sind berührt; denn Recht, dessen Vollzugsfähigkeit im Zeitpunkt seines Erlasses feststeht, ist sinnlos (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555 = DVBl. 1999, 1514 = UPR 1999, 355).

    Dieser Zeitrahmen kann auch auf das planungsrechtliche Vollzugshindernis der mangelnden Finanzierbarkeit des Vorhabens übertragen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - a.a.O.).

    Die gesetzgeberische Entscheidung, die B 28 a Ortsumgehung Ergenzingen als "vordringlichen Bedarf" in den Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes aufzunehmen, schließt in aller Regel die Annahme aus, die direkte Finanzierbarkeit dieses Vorhabens aus Mitteln des Bundeshaushalts innerhalb von 10 Jahren sei ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 -a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Der rechtliche Rahmen für die Prüfung der Aspekte und Belange, die die Behörde bewogen hat, sich gesamtbilanzierend für die planfestgestellte Trasse (Variante A) und damit gegen eine Nordumgehung von Mötzingen, insbesondere auch gegen die Variante N 3, zu entscheiden, wird einmal dadurch festgelegt, dass - wie bereits erwähnt - nach § 75 Abs. 1a Satz 1 LVwVfG Mängel bei der Abwägung der berührten öffentlichen und privaten Belange nur erheblich sind, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind; letzteres ist nur anzunehmen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsbehörde ohne den festgestellten Mangel eine andere planerische Entscheidung getroffen hätte; die nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Planungsentscheidung genügt insoweit nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370).

    Es muss vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses bestehen; das kann etwa dann der Fall sein, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, dass sich ohne den - angenommenen - Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 u. Urt. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297).

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Dabei sind gemäß § 75 Abs. 1a Satz 1 LVwVfG Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (zur insoweit gleichlautenden Regelung des § 17 Abs. 6c Satz 1 FStrG vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.08.1995 - 4 B 92.95 - NVwZ-RR 1996, 68 = UPR 1995, 445).

    Selbst wenn der Behörde im Rahmen der Variantendiskussion hinsichtlich der Aspekte Städtebau, Grundwasserschutz und Umweltverträglichkeit Ermittlungs- und/oder Bewertungsfehler unterlaufen sein sollten und deshalb die Variante N 3 insoweit als gleichwertig oder sogar vorzugswürdig zu beurteilen wäre, wäre keineswegs offensichtlich i. S. des § 75 Abs. 1a Satz 1 LVwVfG, dass es sich hierbei auch um Mängel in der Abwägung handelte (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 16.08.1995 - 4 B 92.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 = NVwZ 1996, 788) hat für den Fall der abschnittsweisen Planung einer Bundesstraße als Gesamtvorhaben, bei dem ein Teilabschnitt "auf der grünen Wiese" endete, zur Vermeidung eines Planungstorsos, der keine eigenständige Verkehrsfunktion hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 26.02.1992 - 4 B 1-11.92 - NVwZ 1993, 572 = DVBl. 1992, 1435), die - in jenem Verfahren erst nachträglich abgegebene - Erklärung der Planfeststellungsbehörde genügen lassen, dass mit dem Bau des umstrittenen Abschnitts "erst begonnen werden dürfe, wenn der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau des Folgeabschnitts unanfechtbar geworden sei"; diese Planergänzung sei geeignet, die Gefahr der Entstehung eines Planungstorsos auszuräumen.

    Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238, Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297 = UPR 1998, 95 u. Urt. v. 26.03.1998 - 4 A 7.97 - UPR 1998, 382 = NUR 1998, 605).

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 = NVwZ 1996, 788) hat für den Fall der abschnittsweisen Planung einer Bundesstraße als Gesamtvorhaben, bei dem ein Teilabschnitt "auf der grünen Wiese" endete, zur Vermeidung eines Planungstorsos, der keine eigenständige Verkehrsfunktion hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 26.02.1992 - 4 B 1-11.92 - NVwZ 1993, 572 = DVBl. 1992, 1435), die - in jenem Verfahren erst nachträglich abgegebene - Erklärung der Planfeststellungsbehörde genügen lassen, dass mit dem Bau des umstrittenen Abschnitts "erst begonnen werden dürfe, wenn der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau des Folgeabschnitts unanfechtbar geworden sei"; diese Planergänzung sei geeignet, die Gefahr der Entstehung eines Planungstorsos auszuräumen.

    Mit der in § 75 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 LVwVfG statuierten formellen Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses findet eine umfassende Zuständigkeitsverlagerung auf die Planfeststellungsbehörde statt; das Verfahren weiterer sonst notwendiger Entscheidungen anderer Behörden und deren Zuständigkeit entfallen; es gelten nur die verfahrensrechtlichen Regelungen des Planfeststellungsverfahrens, nicht auch die Verfahrensbestimmungen der infolge der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses ersetzten anderen Entscheidungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1992 - 4 A 1-11.92 - DVBl. 1992, 1435 sowie Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl., RdNr. 7a zu § 75), soweit das andere Recht keine Ausnahme vorsieht.

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Die Planprüfung erstreckt sich daher auch auf objektiv-rechtliche Vorschriften; es kommt nicht darauf an, dass ein rechtlicher Mangel speziell auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits gerade die Belange der grundstücksbetroffenen Kläger schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011 = UPR 1996, 270).

    Die Vorschriften der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 8 BNatSchG i.V.m. §§ 10 und 11 NatSchG (zur Struktur und Systematik vgl. Senatsurt. v. 14.12.2000 - 5 S 2716/99 -) werden nicht in einer Weise verletzt, die kausal für die Rechtsbetroffenheit der Kläger wäre und deshalb zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führte (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.12.1995 - 11 VR 6.95 - NVwZ 1996, 896 u. Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011 = UPR 1996, 270).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Die Bewertung der berührten öffentlichen und privaten Belange und ihre Gewichtung im Verhältnis untereinander macht gerade das Wesen der Planung als einer im Kern politischen und als solcher nur auf die Einhaltung des rechtlichen Rahmens gerichtlich überprüfbaren Entscheidung aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 = NVwZ 1996, 381).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 5 S 1602/93

    (Erfolgreiche Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluß für den Neubau einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Ein Verstoß gegen das Ausgleichs- bzw. Kompensationsgebot wäre allenfalls dann zu verneinen, wenn trotz anzunehmender naturschutzfachlicher Geeignetheit der im ursprünglichen landschaftspflegerische Begleitplan vorgesehenen weitergehenden Kompensationsmaßnahmen deren Festsetzung - etwa wegen des damit verbundenen Eingriffs in landwirtschaftlich genutzte Flächen - gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern unverhältnismäßíg (gewesen) wäre (zur Begrenzung der Ausgleichspflicht durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vgl. Senatsurt. v. 15.11.1994 - 5 S 1602/93 - NuR 1995, 358).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
    Die formelle Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 LVwVfG bedeutet, dass die Planfeststellungsbehörde das materielle Recht grundsätzlich in dem selben Umfang anzuwenden hat wie die Behörde, deren Entscheidung durch den Planfeststellungsbeschluss ersetzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92

    Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und

  • BVerwG, 19.12.1989 - 4 B 224.89

    Rücksichtnahme eines Planungsträgers

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2000 - 5 S 2716/99

    Planfeststellung für Bundesstraße: Prüfung von Alternativen; Existenzgefährdung

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan;

  • BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93

    Rüge einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungshoheit bei Verstoß gegen einen

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Die verkehrspolitische Entscheidung könnte insoweit allenfalls indiziell auf die Erforderlichkeit im Sinne von "vernünftigerweise geboten" hinweisen (vgl. Senatsurteil vom 8.7.2002 - 5 S 2715/01 - juris Rn. 85).
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Dazu können auch landesplanerische Zielabweichungsentscheidungen gehören, die auf der rahmenrechtlichen Grundlage des § 11 ROG aufgrund von landesgesetzlichen Vorschriften getroffen werden (so für straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse: VGH Mannheim, Urteil v. 08.07.2002 - 5 S 2715/01 - ZLW 2004, 160; ebenso allgemein für Planfeststellungen: Runkel in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, § 4 ROG Rdnr. 144).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 3 S 280/10

    Normenkontrolle gegen Wasserschutzgebietsverordnung; Wohl der Allgemeinheit;

    Diese von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen unter Mitwirkung von Vertretern der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e.V. (ATT) aufgestellten Richtlinien bieten aufgrund der dort für die Schutzzone II und III vorgesehenen Schutzmaßnahmen (vgl. nur Nrn. 4.2, 5.3, 5.4 und insbesondere Nrn. 6.2 und 6.3) eine Gewähr dafür, dass eine Grundwasserbeeinträchtigung nicht zu besorgen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8.5.2008 - 1 C 10511/06 - juris; Bay.VGH, Urt. v. 27.10.2006 - 22 N 04.2609 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.7.2002 - 5 S 2715/01 - ZLW 2004, 160).
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05

    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung;

    Dazu können auch landesplanerische Zielabweichungsentscheidungen gehören, die auf der rahmenrechtlichen Grundlage des § 11 ROG aufgrund von landesgesetzlichen Vorschriften getroffen werden (so für straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse: VGH Mannheim, Urteil v. 08.07.2002 - 5 S 2715/01 - ZLW 2004, 160; ebenso allgemein für Planfeststellungen: Runkel in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, § 4 ROG Rdnr. 144).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung;

    Den beschließenden Senat überzeugen diese Bedenken nicht, sondern er folgt auf der Grundlage summarischer Prüfung im Eilverfahren für die vorliegende Konstellation der neueren Literatur, in der sich die Stimmen mehren, die sich für eine Anwendbarkeit des § 13 BImSchG auf Zielabweichungsentscheidungen aussprechen (vgl. Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 13 Rn. 6a; Lange, in: Appel/Ohms/Saurer [Hrsg.], BImSchG, 1. Aufl. 2021, § 13 BImSchG, Rn. 25; Kümper, NuR 2021, 588 ff. [589, Fn. 11]), und damit für eine Konzentrationswirkung, die in entsprechender Form für das Planfeststellungrecht (vgl. § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG) seit Längerem vertreten wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.7.2002 - 5 S 2715/01 -, ZLW 2004, 160 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 81, Kupfer, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], VwR, Werkstand: Juli 2021, § 75 VwVfG, Rn. 41 und Fn. 63, m. w. N.; Starnofsky, in: Pielok/Starnofsky, NROG, 1. Aufl. 2018, § 8 Anm. 4.3.1.2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 1 C 11472/04

    Planfeststellungsbeschluss Bundesfernstraße; fehlende Planrechtfertigung; keine

    Anders als die Fälle, die zur Frage einer infolge mangelnder Finanzierbarkeit eines Straßenbauprojekts eventuell fehlenden Planrechtfertigung bislang entschieden worden sind (vgl. außer den soeben zitierten Entscheidungen noch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2004, NVwZ 2004, 722, 725 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Juli 2002 - 5 S 2715/01 - juris, dort Rz. 70 f.), ist der vorliegende Sachverhalt jedoch durch Umstände gekennzeichnet, die bei der gebotenen vorausschauenden Betrachtung im Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses die Finanzierung des fraglichen Straßenbauvorhabens aus Bundesmitteln ausgeschlossen erscheinen lassen und deshalb zum Wegfall der Planrechtfertigung führen.
  • VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3637/04

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung; Konzentrationswirkung; Abweichung vom

    Die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens erfasst auch diese Zuständigkeitsverlagerung mit der Folge, dass über eine Zielabweichung nach § 12 Abs. 3 HLPG die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsverfahren zu entscheiden hat (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.07.2002 - 5 S 2715/01 -, ZLW 2004, 160 (165) für die straßenrechtliche Planfeststellung; Runkel, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, a. a.O., § 4 ROG RN 144).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 5 S 723/02

    Umfang des mittelbar Planbetroffenen zustehenden Anspruchs auf fehlerfreie

    Etwaige Mängel der Finanzierbarkeit des planfestgestellten Vorhabens und damit der Planrechtfertigung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 = NVwZ 2000, 555; Senatsurt. v. 08.07.2002 - 5 S 2715/01 - m.w.N.) können der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.
  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03

    Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse

    So verhält es sich auch hier, nachdem mit der rechtskräftigen Ablehnung ihres Normenkontrollantrags feststeht, dass auch die Klägerin als Gemeinde bzw. als "öffentliche Stelle" an die "gebietsscharfe" Standortausweisung in der Teiländerung des Regionalplans für die Region Stuttgart gebunden ist (vgl. §§ 4 Abs. 1 ROG, 1 Abs. 4 BauGB; hierzu BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989, BVerwGE 81, 307; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.07.2002, VBlBW 2003, 235).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02

    Straßenplanung: Trassenvariantenprüfung; Luftschadstoffe

    Etwaige Mängel der Finanzierbarkeit des planfestgestellten Vorhabens und damit der Planrechtfertigung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 = NVwZ 2000, 555; Senatsurt. v. 08.07.2002 - 5 S 2715/01 - m.w.N.) können der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 1 C 11485/04

    Trierer Westumfahrung nicht finanzierbar - OVG hebt Planfeststellung auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht