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   VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00   

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VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00 (https://dejure.org/2002,14940)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.2002 - 5 S 2749/00 (https://dejure.org/2002,14940)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 5 S 2749/00 (https://dejure.org/2002,14940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Befreiung von Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00
    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 21.12.1999 - 4 BN 48.99 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 18 = NVwZ-RR 2000, 411; Beschl. v. 03.12.1998 - 4 CN 3.97 -BVerwGE 108, 71 = NVwZ 1999, 986 = PBauE § 10 BauGB Nr. 21).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch auch betont, dass Bebauungspläne nur in äußerst seltenen Fällen funktionslos sein können (BVerwG, Beschl. v. 03.12.1998 - 4 CN 3.97 - a.a.O.).

    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht die Anforderungen für das Funktionsloswerden eines Bebauungsplans als streng bezeichnet (BVerwG, Urt. v. 03.12.1998 - 4 CN 3.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00
    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 21.12.1999 - 4 BN 48.99 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 18 = NVwZ-RR 2000, 411; Beschl. v. 03.12.1998 - 4 CN 3.97 -BVerwGE 108, 71 = NVwZ 1999, 986 = PBauE § 10 BauGB Nr. 21).

    Demzufolge ist ein Bebauungsplan nicht bereits deshalb ganz oder teilweise wegen Funktionslosigkeit außer Kraft getreten, weil auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (BVerwG, Beschl. v. 21.12.1999 - 4 BN 48.99 - a.a.O. für die Ansiedlung eines Einrichtungshauses mit einer Verkaufsfläche von 13.000 m² in einem Gewerbegebiet).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00
    Für die insoweit zu treffende Beurteilung ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft tritt, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung  der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Urt. v. 29.04.1977  - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5).

    Zu würdigen ist vielmehr grundsätzlich die Festsetzung in ihrer ganzen Reichweite, und zu würdigen ist ferner nicht nur die einzelne Festsetzung, sondern auch die Bedeutung, die sie für den Plan in seiner Gesamtheit hat (BVerwG, Urt. v. 29.04.1977 - IV C 39.75 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00
    Sie macht den Plan auch nicht insgesamt funktionslos, sondern allenfalls bezüglich des abgrenzbaren Teilgebiets WA 2. Im Übrigen bemerkt der Senat, dass - wäre der Bebauungsplan in dem vom Verwaltungsgericht angenommenen Umfang funktionslos geworden - die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Vorhaben nicht nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen wäre, sondern nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.01.1995 - 3 S 3125/94 - BVWZ 1995, 211 = VBlBW 1995, 402 = PBauE § 31 BauGB Nr. 10) .
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 823/97

    Zulässigkeit einer bedingten unselbständigen Anschlußberufung; Ausfertigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00
    Auf diese Weise ist dem Rechtsstaatsgebot Rechnung getragen und sichergestellt, dass der Inhalt des bekannt gemachten Bebauungsplans mit dem Willen des Gemeinderats übereinstimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.1999 - 5 S 823/97 - BWGZ 2000, 770, Urt. v. 31.03.1999 - 8 S 2854/98 - BWGZ 1999, 728 = VBlBW 1999, 423 = PBauE § 10 BauGB Nr. 18).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 5.99 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39 = NVwZ 1999, 1110).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 8 S 2854/98

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00
    Auf diese Weise ist dem Rechtsstaatsgebot Rechnung getragen und sichergestellt, dass der Inhalt des bekannt gemachten Bebauungsplans mit dem Willen des Gemeinderats übereinstimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.1999 - 5 S 823/97 - BWGZ 2000, 770, Urt. v. 31.03.1999 - 8 S 2854/98 - BWGZ 1999, 728 = VBlBW 1999, 423 = PBauE § 10 BauGB Nr. 18).
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00
    So wird die Festsetzung eines Dorfgebiets nur unwirksam, wenn in dem festgesetzten Bereich Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe nicht (mehr) vorhanden sind und mit ihrer Errichtung unter Zugrundelegung des genannten Erkennbarkeitsmaßstabs (auf unabsehbare Zeit) auch nicht mehr gerechnet werden kann; denn ohne Gebäude landwirtschaftlicher Betriebsstellen ist ein Baugebiet kein Dorfgebiet mehr (BVerwG, Beschl. v. 29.05.2001 - 4 B 33.01 -, Buchholz 406.12 § 5 BauNVO Nr. 7 = NVwZ 2001, 1055).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96

    Sachlegitimation bei Veräußerung eines streitbefangenen Grundstücks;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00
    Insbesondere konnten die Kläger als Erwerber eines Miteigentumsanteils an dem Baugrundstück während des Berufungsverfahrens den Prozess gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 266 Abs. 1 ZPO entsprechend übernehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.1998 - 5 S 2053/97 - NVwZ 1998, 975; Urt. v. 10.06.1998  - 5 S 1581/96 - NuR 1999, 281 = PBauE Art. 14 GG Nr. 2).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00
    Ob und ggf. wann etwa eine teilweise Änderung der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart die Grundzüge der Planung berührt, lässt sich nicht allgemeingültig formulieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.03.2000 - 4 B 18.00 - NVwZ-RR 2000, 759), sondern hängt von der jeweiligen Planungssituation ab.
  • BVerwG, 01.11.1999 - 4 B 3.99

    Mobilfunk; Funksendeanlage; Nebenanlage; Wohngebiet; Baugebiet; Ausnahme;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks

  • VG Karlsruhe, 21.04.2004 - 10 K 2980/03

    Zur Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

    Die Befreiung darf nur eine "Randkorrektur" darstellen, die gegenüber dem planerischen Willen der Gemeinde von minderem Gewicht sein muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2002 - 5 S 2749/00 - u. Beschl. v. 09.12.2002 - 5 S 1985/02 - sowie Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Dezember 2002, § 31 Rdnr. 30).
  • VG Karlsruhe, 20.04.2004 - 4 K 4638/02

    Baurecht-Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage

    Die Befreiung darf nur eine "Randkorrektur" darstellen, die gegenüber dem planerischen Willen der Gemeinde von minderem Gewicht sein muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2002 - 5 S 2749/00 - u. Beschl. v. 09.12.2002  - 5 S 1985/02 - sowie Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Dezember 2002, § 31 RN 30).
  • VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00

    Allgemeines Wohngebiet - Lebensmitteleinkaufsmarkt - Gebietsversorgung;

    Zwischen den Beteiligten steht die Frage im Vordergrund, ob die dem Beigeladenen genehmigte Nutzung seines Grundstücks als Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 570 qm den - Nachbarschutz vermittelnden - Festsetzungen des Bebauungsplans "Im Kloth-Rübenacker" über die Art der baulichen Nutzung entspricht (zum Nachbarschutz des festgesetzten Baugebietscharakters vgl. zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.07.2002  - 3 S 650/01 -, VBlBW 2002, S. 486 ff. unter Verweis auf die  Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; zur Wirksamkeit des Bebauungsplans "Im Kloth-Rübenacker" in formeller Hinsicht vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 05.12.2002 - 5 S 2749/00 -).
  • VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02

    Baugenehmigung für den Neubau eines Schweinemaststalls mit 480 Plätzen nebst

    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Urteil vom 29.04.1977, BVerwGE 54, 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2002 - 5 S 2749/00 -).
  • VG Münster, 14.12.2010 - 2 K 1549/09

    Nachträgliche Legitimierung eines Bauvorhabens bei einer versehentlich fehlerhaft

    Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 5 S 2749/00 - und Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 5 S 1985/02 - Nach diesen Grundsätzen berührt die mit der Klage angestrebte Befreiungsentscheidung die Grundzüge der Planung, weil sie in klarem Widerspruch zum Planungswillen des Rates der Stadt N. steht.
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