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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98   

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https://dejure.org/2000,4820
VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98 (https://dejure.org/2000,4820)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2000 - 5 S 2779/98 (https://dejure.org/2000,4820)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2000 - 5 S 2779/98 (https://dejure.org/2000,4820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unbestimmtheit einer planerischen Festsetzung - Behebung im ergänzenden Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeitserklärung eines Bebauungsplanes bis zur Behebung des Mangels im ergänzenden Verfahren; Unbestimmtheit einer planerischen Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet; Verstoß gegen die öffentlichen Zugänglichkeit bei der Auslegung eines Bebauungsplanes; ...

  • Judicialis

    BauGB § 215a Abs. 1; ; BauNVO § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 215a Abs. 1; BauNVO § 8
    Hinreichende Bestimmtheit der Festsetzung eines Bebauungsplans; Behebung der Unbestimmtheit in einem ergänzenden Verfahren

  • rechtsportal.de

    BauGB § 215a Abs. 1 ; BauNVO § 8
    Hinreichende Bestimmtheit der Festsetzung eines Bebauungsplans; Behebung der Unbestimmtheit in einem ergänzenden Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 119 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1289
  • BauR 2001, 1228
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98
    Der zu behebende inhaltliche Mangel darf nur nicht von solcher Art und Schwere sein, dass er die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellt oder die Grundzüge der Planung berührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 - 4 CN 7.97 - DVBl. 1999, 243).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98
    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im Großen und Ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 CN 6.98 - NVwZ 2000, 197).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98
    Diese Regelung kommt auch in Betracht, wenn eine Satzung an inhaltlichen Mängeln leidet, die durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, und zwar auch dann, wenn zur Behebung des Mangels der Planinhalt geändert werden muss; das ergänzende Verfahren ist nicht auf die Behebung von Verfahrensmängeln beschränkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1999 - 4 CN 7.98 - DVBl. 2000, 804).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98

    Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98
    Denn selbst wenn man die hierfür erforderliche freie Zugänglichkeit der Planunterlagen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - m.w.N., VBlBW 1999, 178) wegen einer Nachfrage durch die Gemeindebedienstete Sch. beim Bürgermeister am 18.06.1998 verneinte, als die Antragstellerin zu 1 Einsicht nehmen wollte und nahm, führte der Verfahrensfehler für sich betrachtet allenfalls zur Feststellung (nur) der Unwirksamkeit des angegriffenen Bebauungsplans nach § 215a Abs. 1 BauGB i.V.m. § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO; dies hätte zur Folge, dass das Bebauungsplanverfahren ab diesem fehlerhaften Verfahrensabschnitt wiederholt werden müsste.
  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98
    Auch ein solchermaßen "eingeschränktes Gewerbegebiet" entspricht seiner allgemeinen Zweckbestimmung nach noch dem Typus eines Gewerbegebiets (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.04.1987 - 4 B 71.87 - BRS 47 Nr. 55).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98
    Da der Bebauungsplan seine rechtsverbindlichen Regelungen für die städtebauliche Ordnung "konkret-individuell", d.h. im Angesicht der konkreten Sachlage trifft, hängt das Maß der gebotenen Konkretisierung von der Art der jeweiligen Festsetzung, von den Planungszielen und von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere auch von den örtlichen Verhältnissen, ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1988 - 4 C 56.84 - NVwZ 1989, 569 = DVBl. 1988, 845).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98
    Die Rechtswidrigkeit eines derartigen normativen Eingriffs in das Grundeigentum können die Antragsteller grundsätzlich im Wege eines Normenkontrollverfahrens abwehren (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.07.1997 - 4 BN 11.97 - NVwZ-RR 1998, 416 = DÖV 1998, 76).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98
    Diese Festsetzung stellt eine Bestimmung des Inhalts ihres Grundeigentums i.S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.02.1999 - 1 BvR 565/92 - DÖV 1999, 777).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

    Verstöße gegen die Erfordernisse der Bestimmtheit oder der Normenklarheit werden deshalb regelmäßig nur zur Unwirksamkeit der Planung führen (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Januar 1998 - 8 S 1337/97 - VBlBW 1998, 307; Urteil vom 24. November 2000 - 5 S 2779/98 - DVBl 2001, 1289).
  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 C 39/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; eingeschränktes Gewerbegebiet; Auslegung;

    Sofern er die Ausnutzung des gewerblichen Bestands aufgrund geänderter Umweltanforderungen zukünftig einschränkt, indem Betriebserweiterungen (mit einem Verweis auf einen passiven Bestandsschutz) künftig ausgeschlossen werden und nur noch gewerbliche Nutzungen mit dem Störgrad eines Mischgebiets zulässig sind (vgl. Nr. 6.1 Buchst. d) der Begründung zum Bebauungsplan; VGH BW, Urt. v. 24. November 2000 - 5 S 2779/98 -, juris Rn. 34), ist einzubeziehen, dass dies dem planerischen Ziel der Antragsgegnerin an einer Entspannung der bestehenden Konfliktlage zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnbebauung einerseits und dem Interesse am Erhalt des Gewerbegebiets andererseits entspricht.

    Zudem sind nach den Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans nur gewerbliche Nutzungen zulässig, die dem Störgrad eines Mischgebiets entsprechen, welches im Anschluss an ein Wohngebiet zulässig wäre (vgl. VGH BW, Nk-Urt. v. 24. November 2000 a. a. O., juris Rn. 34).

  • OVG Thüringen, 02.12.2003 - 1 N 290/99

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Berücksichtigung der Lärmschutzinteressen von

    Inhaltliche Mängel eines Bebauungsplans (wie der vorliegende Abwägungsmangel) sind dann behebbar, wenn sie nicht so schwer wiegen, dass sie die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellen oder die Grundzüge der Planung berühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.10.1998 - 4 CN 7.97 -, BRS 60 Nr. 52 = NVwZ 1999, 414; Beschluss vom 10.11.1998 - 4 BN 45.98 -, BRS 60 Nr. 53 = NVwZ 1999, 420; Beschluss vom 16.3.2000 - 4 BN 6.00 -, BRS 63 Nr. 73; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2000 - 5 S 2779/98 -, BRS 63 Nr. 79).
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