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   VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06   

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VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06 (https://dejure.org/2007,2359)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 (https://dejure.org/2007,2359)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 5 S 2826/06 (https://dejure.org/2007,2359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich zulässige Grenzbebauung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung aufgrund unvollständiger Bauvorlagen; Möglichkeit der Verletzung nachbarschützender Vorschriften aufgrund der Unvollständigkeit von Bauvorlagen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer erdrückenden Wirkung auf ein Nachbargrundstück

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; LBO § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; LBO § 6 Abs. 2; ; LBO § 52; ; LBOVVO § 6 Abs. 2 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht Innenbereich (nicht beplant), Abstandsflächen, Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschließlich Gebot der Rücksichtnahme), Nachbarschutz Bauordnungsrecht - Bauvorlagen, geschlossene Bauweise, Gebot der Rücksichtnahme, Abstandsfläche, Schmutzwinkel

  • rechtsportal.de

    Baurecht Innenbereich (nicht beplant), Abstandsflächen, Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschließlich Gebot der Rücksichtnahme), Nachbarschutz Bauordnungsrecht - Bauvorlagen, geschlossene Bauweise, Gebot der Rücksichtnahme, Abstandsfläche, Schmutzwinkel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarschützende Regelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 308 (Ls.)
  • VBlBW 2007, 383
  • DÖV 2007, 664
  • BauR 2007, 1399
  • BauR 2007, 761
  • BauR 2009, 1527
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05

    Entbehrlichkeit einer Abstandsfläche bei Grenzbebauung im Bereich eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06
    Aus der vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidung des Senats (Beschl. v. 12.09.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221) ergibt sich nichts anderes (vgl. auch Senatsbeschl. v. 05.07.2005 - 5 S 974/05 -, v. 10.01.2006 - 5 S 2335/05 - VBlBW 2006, 350, v. 14.08.2006 - 5 S 1473/06 -).

    Vielmehr hat der Senat beispielsweise Überschreitungen von zwei Metern in der Tiefe und zwei bis drei Metern in der Höhe für zulässig gehalten (Senatsbeschl. v. 10.01.2006 - 5 S 2335/05 - a.a.O. m.w.N.).

    Vielmehr obliegt es den Antragstellern, bauliche Vorkehrungen zu treffen, um die Nachteile, die dieser geringe Grenzabstand für die Unterhaltung der Außenwand des Werkstattgebäudes mit sich bringt, zu beheben (vgl. § 6 Abs. 2 LBO und hierzu Senatsbeschl. v. 10.01.2006 - 5 S 2335/05 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 5 S 2232/96

    Einhaltung von Abstandsflächen - Grenzbau auf dem Nachbargrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06
    Aus der vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidung des Senats (Beschl. v. 12.09.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221) ergibt sich nichts anderes (vgl. auch Senatsbeschl. v. 05.07.2005 - 5 S 974/05 -, v. 10.01.2006 - 5 S 2335/05 - VBlBW 2006, 350, v. 14.08.2006 - 5 S 1473/06 -).

    Insoweit ist es nicht erforderlich, dass die geplante Grenzbebauung in Höhe und Tiefe weitestgehend deckungsgleich mit der vorhandenen Grenzbebauung ist (Senatsbeschl. v. 12.09.1996 - 5 S 2232/96 - a.a.O.).

  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06
    Hinsichtlich der ersten Erwägung ist das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs gefolgt, wonach die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen gemäß § 52 LBO und der Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums über das baurechtliche Verfahren (LBOVVO) zwar grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung entfalteten, dies aber dann nicht gelte, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 - VBlBW 2005, 480 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 - BauR 2004, 987; vgl. auch Sauter, LBO, 3. Aufl., § 52 Rdnr. 20).

    Eine daraufhin erteilte Baugenehmigung soll danach von einem Nachbarn nur dann mit Erfolg angegriffen werden können, wenn entweder wegen nach wie vor gegebener Ungenauigkeiten oder Widersprüchlichkeit der ihr zu Grunde gelegten Darstellungen und Berechnungsgrößen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften nicht geprüft oder zuverlässig ausgeschlossen werden kann oder das Vorhaben auch in der eindeutig genehmigten Form drittschützende Vorschriften verletzt (OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2003 - 3 S 991/03
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06
    Nicht zweifelhaft ist überdies, dass im Hinblick auf die Bauweise die genehmigten Grenzbauten trotz des Überstands noch in einer Beziehung zu den vorhandenen Gebäuden auf den Grundstücken der Antragsteller stehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.06.2003 - 3 S 991/03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06
    Eine erdrückende Wirkung auf das Grundstück der Antragsteller, wie sie in der Rechtsprechung nur in krassen Fällen angenommen wird, geht hiervon trotz der beträchtlichen Fläche des Überstands voraussichtlich nicht aus (vgl. auch, zur Unzulässigkeit einer Doppelhaushälfte, die nur auf einer Tiefe von fünf Metern angebaut ist und dahinter um weitere 8 m in den Gartenbereich verspringt, allerdings unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen die bauplanerische Festsetzung einer offenen Bauweise als Doppelhäuser, BVerwG, Urt. v. 24.02.2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355 = NVwZ 2000, 1055).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93

    Baurechtliche Nachbarklage - keine nachbarschützende Wirkung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06
    Demgegenüber hat der Senat in seiner zur (früheren) Bauvorlagenverordnung ergangenen Rechtsprechung betont, dass ein Verstoß gegen die in ihr geregelten Anforderungen nur dann zum Erfolg einer Nachbarklage führen könne, wenn aufgrund dessen die Baugenehmigung, etwa wegen fehlender Bestimmtheit, auch materiell rechtswidrig werde und insofern Rechte des Nachbarn verletze (Senatsbeschl. v. 21.06.1993 - 5 S 874/93 - BRS 55 Nr. 162).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05

    Nachbarschützende Wirkung der Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06
    Hinsichtlich der ersten Erwägung ist das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs gefolgt, wonach die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen gemäß § 52 LBO und der Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums über das baurechtliche Verfahren (LBOVVO) zwar grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung entfalteten, dies aber dann nicht gelte, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 - VBlBW 2005, 480 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 - BauR 2004, 987; vgl. auch Sauter, LBO, 3. Aufl., § 52 Rdnr. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    Voraussetzung dafür ist zum einen, dass der Nachbar an der Grenze bereits ein nicht gemäß § 6 LBO privilegiertes Gebäude erstellt hat, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann, und zum anderen, dass der geplante Grenzbau noch in einer hinreichenden Beziehung zu dem vorhandenen Gebäude steht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.2007 - 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383; Beschl. v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 - VBlBW 2006, 350; Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - juris; Beschl. v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347; Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221; Beschl. v. 5.6.1991 - 3 S 1233/91 - juris).
  • VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 11 K 5180/15

    Bauordnungsrecht: Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange; Verletzung von

    Zwar können die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen gemäß § 53 LBO und der LBOVVO ausnahmsweise nachbarschützende Wirkung entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.02.2007 â?? 5 S 2826/06 â?? VBlBW 2007, 383 â?? juris, Rn. 4).

    Keiner Klärung bedarf insoweit die Frage, ob von einer nachbarschützenden Wirkung des § 53 LBO i.V.m. der LBOVVO bereits für den Fall auszugehen ist, dass wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 â?? 3 S 1216/05 â?? VBlBW 2005, 480 â?? juris, Rn. 4 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris), oder ein solcher Verstoß gegen die in der LBOVVO geregelten Anforderungen nur dann zum Erfolg einer Nachbarklage führen kann, wenn aufgrund dessen die Baugenehmigung, etwa wegen fehlender Bestimmtheit, auch materiell rechtswidrig wird und insofern Rechte des Nachbarn verletzt (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.02.2007 â?? 5 S 2826/06 â?? VBlBW 2007, 383 â?? juris, Rn. 4 ebenfalls unter Verweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    Dafür ist zwar nicht erforderlich, dass die geplante Grenzbebauung und die vorhandene Grenzbebauung in Höhe und Tiefe der Baukörper weitestgehend deckungsgleich sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 - juris Rn. 11).
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Rein quantitativ bewegt sich der Anbau damit in einem Bereich, den die Rechtsprechung mit guten Gründen als den Doppelhauscharakter nicht in Frage stellend qualifiziert (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, juris: Überstand bei einer Überdeckung zu mehr als drei Viertel ist zulässig; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris: Überdeckung zu mehr als 50% ist ausreichend; Bayer. VGH, Beschluss vom 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498 -, juris: Anbau an Nachbargebäude zu ca. 63%, überlappende Wandfläche von ca. 56% genügt; VG München, Urteil vom 19.06.2008 - M 11 K 07.4600 -, juris: Anbau eines 10 m tiefen Gebäudes in Länge von 6 m an Nachbargebäude gefährdet nicht Charakter als Doppelhaus).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4013/15

    Baunachbarklage - tatsächliche Geländeoberfläche - Drei-Wohnungs-Klausel

    Zwar können die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen gemäß § 53 LBO und der LBOVVO ausnahmsweise nachbarschützende Wirkung entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.02.2007- 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383 - juris Rn 4).

    Keiner Klärung bedarf insoweit die Frage, ob von einer nachbarschützenden Wirkung des § 53 LBO i.V.m. der LBOVVO bereits für den Fall auszugehen ist, dass wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 â?? 3 S 1216/05 â?? VBlBW 2005, 480 â?? juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris), oder ein solcher Verstoß gegen die in der LBOVVO geregelten Anforderungen nur dann zum Erfolg einer Nachbarklage führen kann, wenn aufgrund dessen die Baugenehmigung, etwa wegen fehlender Bestimmtheit, auch materiell rechtswidrig wird und insofern Rechte des Nachbarn verletzt (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.02.2007 â?? 5 S 2826/06 â?? VBlBW 2007, 383 â?? juris Rn. 4 ebenfalls unter Verweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris).

  • VG Freiburg, 06.07.2010 - 4 K 952/10

    Bauordnungsrecht: Verhinderung einer nur einseitigen Grenzbebauung

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg anerkannt, dass es einer öffentlich-rechtlichen Sicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO gleichkommt, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude an die Grenze gebaut wurde, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann und das zu irgendeinem Zeitpunkt den materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprach ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.2007, VBlBW 2007, 383, und Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, jew. m.w.N.; Sauter, a.a.O., § 5 RdNrn. 50 ff. ).

    Doch ist es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg erforderlich, dass das Bauvorhaben und das bereits vorhandene Grenzgebäude zueinander in einer gewissen Beziehung stehen und die beiden Gebäude sich in relevanter Weise überdecken ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.2007, a.a.O, wonach eine Überdeckung zu drei Viertel als ausreichend angesehen wurde, und Beschluss vom 10.01.2006, a.a.O., m.w.N., wonach Überschreitungen von zwei Metern in der Tiefe und zwei bis drei Metern in der Höhe als ausreichend angesehen wurden ).

  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    Bezüglich des erforderlichen Umfangs der Überdeckung wurde in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entschieden, es sei nicht erforderlich, dass die geplante Grenzbebauung und die vorhandene Grenzbebauung in Höhe und Tiefe der Baukörper weitestgehend deckungsgleich seien (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.06.20... - 8 S 19.../... -, VBlBW 2016, 287; Beschl. v. 12.02.2007 - 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383; Beschl. v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 -, VBlBW 2006, 350 und Beschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand;

    Unerheblich ist insoweit, dass die Häuser der Antragsteller und der Beigeladenen nach dem Anbau nicht mehr deckungsgleich wären (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383, 385).

    Allerdings folgt dies nicht bereits aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO, denn nach dieser Vorschrift dürfen bauliche Anlagen grundsätzlich nur entweder grenzständig oder unter Einhaltung des vollen nach § 5 Abs. 7 LBO erforderlichen Grenzabstandes errichtet werden (vgl. aber zur Zulässigkeit einer Bebauung mit einem Grenzabstand von 0, 50 m nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO - allerdings ohne nähere Begründung - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang eine Unvollständigkeit der Bauvorlagen und damit einen Verstoß gegen die Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) rügt, hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen keine nachbarschützende Wirkung haben (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189, Orientierungssatz 1 auch in juris; VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 S 2826/06 -, BRS 71 Nr. 176, juris Rn. 4).

    Ist die Baugenehmigung hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Umstände unbestimmt und deshalb die Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen, führt dies im Regelfall zu ihrer Aufhebung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 2007, a.a.O., LS 2 und Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 15 CS 11.1858 -, juris Rn. 14; HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, juris Rn. 5 f.; OVG NW, Urteil vom 15. Mai 2013 - 2 A 3009/11 -, BauR 2013, 1640, juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Denn Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen entfalten nach der Rechtsprechung des Senats dann eine nachbarschützende Wirkung, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder jedenfalls nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschluss vom 9.8.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480; im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.2.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 2 A 211/17
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 5 S 2179/13

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung wegen Zweifeln an einwandfreier Abwasser-

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Lagerflächen - zum Anspruch auf Einhaltung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12

    Abstandsflächenrelevanz eines vor Untergeschossräumen angelegten Lichthofs

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02

    Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers

  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843

    Bauplanungsrecht: Vorbescheid bei Splittersiedlung // Nicht privilegiertes

  • VG Stuttgart, 09.12.2008 - 5 K 5822/07

    Objektive am Erklärungswert ausgerichtete Auslegung einer Baugenehmigung;

  • VGH Bayern, 18.09.2008 - 1 ZB 06.2294

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 3 S 2003/12

    Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren; Notgeschäftsführung des Miterben gegen

  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und

  • VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 44/16

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts

  • VG Hannover, 06.09.2021 - 12 A 3498/19

    Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Bindungswirkung; Gutachten; Handhubwagen;

  • VGH Bayern, 15.02.2011 - 14 B 10.806

    Klage gegen Erweiterungsbau einer Jugendherberge

  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221

    Baugenehmigung für ein "Nebengebäude" im rückwärtigen Grundstücksbereich;

  • VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 46/16

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts

  • VG Würzburg, 18.02.2016 - W 5 K 15.585

    Baurechtliche Nachbarklage, Baugenehmigung für Stadionumbau, "...Arena",

  • VG Köln, 23.09.2015 - 23 K 2782/14

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für

  • VG Saarlouis, 26.03.2008 - 5 K 92/06

    Zur Rücksichtslosigkeit eines unbestimmten, weitgehend im Freien betriebenen

  • VGH Bayern, 16.11.2016 - 1 CS 16.1367

    Erfolgreicher Eilantrag des Nachbarn gegen widersprüchliche Baugenehmigung für

  • VG Würzburg, 18.02.2016 - W 5 K 15.582
  • VG Würzburg, 18.02.2016 - W 5 K 15.581

    Baurechtliche Nachbarklage, Baugenehmigung für Stadionumbau, "...-Arena",

  • VGH Bayern, 09.12.2009 - 14 B 07.165

    Widersprüchliche Baugenehmigung.

  • VGH Bayern, 18.09.2008 - 1 ZB 06.2293

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid;

  • VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1890

    Nachbarklage

  • VG Köln, 04.06.2012 - 23 L 538/12

    Verletzung von Nachbarrechten durch Genehmigung eines Kindergartens mit 2 Gruppen

  • VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1895

    Nachbarklage

  • VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096

    Vorbescheid für die Erweiterung eines Schweinemastbetriebes; zulässiger Inhalt

  • VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1896

    Nachbarklage

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