Rechtsprechung
LG Aachen, 12.04.1991 - 5 S 30/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,12333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 254
Pflichten des Geschädigten bei Veräußerung eines total beschädigten Kfz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 712
Wird zitiert von ... (3)
- LG Köln, 07.10.2004 - 18 O 285/04
Verwertung des Restwerts eines unfallgeschädigten Kraftfahrzeugs
Im Spannungsverhältnis zwischen dem Gebot beschleunigter Realisierung des Restwertes einerseits und dem Interesse an einer bestmöglichen Verwertung andererseits ist der Geschädigte zumindest gehalten, dem Ersatzpflichtigen vor einer Veräußerung des Unfallfahrzeugs Gelegenheit zu eigenen Bemühungen um eine günstige Verwertung zu geben (OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 1992, 712 f.).Dieser Obliegenheit kommt der Geschädigte dann nicht nach, wenn er das Fahrzeug bereits veräußert bzw. in Zahlung gibt, bevor er den Schädiger bzw. die hinter diesem stehende Haftpflichtversicherung erstmals unter Vorlage des Gutachtens über den Umfang des Schadens informiert (LG Aachen, VersR 1992, 712 f.).
- AG Mannheim, 29.12.2006 - 3 C 469/06
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Pflicht zur Berücksichtigung des …
Davon ausgehend ist der Geschädigte zu einer angemessenen und zumutbaren Wartezeit verpflichtet (so auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04; LG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 18 O 285/04 mit weiteren Nachweisen; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 6. November 1991 - 17 U 185/89; LG Aachen, Urteil vom 12. April 1991 - 5 S 30/91 mit weiteren Nachweisen; Huber, DAR 2002, 385 ff). - AG Biberach, 03.04.2006 - 2 C 149/06
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Restwertanrechnung nach voreiliger Verwertung …
Der Kläger war verpflichtet, vor der Zerlegung des Motorrads die Beklagte zumindest vom Ergebnis der Begutachtung durch den Sachverständigen zu unterrichten und ihr ausreichend Gelegenheit zu geben, sich um eine günstigere Verwertung innerhalb angemessener Frist zu bemühen (so auch Landgericht Hagen, Aktenzeichen 10 S 517/89; Landgericht Aachen, Urteil vom 12.04.1991, Aktenzeichen 5 S 30/91); der Geschädigte ist regelmäßig gehalten, den Schaden durch geeignete und auch beschleunigte Maßnahmen möglichst gering zu halten.