Rechtsprechung
LG Göttingen, 11.01.2008 - 5 S 31/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 522 Abs. 2 ZPO; § 249 Abs. 2 S. 1 BGB
Ausgestaltung der Pflicht zum Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten i.R.d. Regulierung eines Verkehrsunfalls; Begründetheitsvoraussetzungen einer Berufung im zivilprozessualen Verfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Pflicht zum Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten i.R.d. Regulierung eines Verkehrsunfalls; Begründetheitsvoraussetzungen einer Berufung im zivilprozessualen Verfahren
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
Schadensminderungspflicht bei Abrechnungsverlangen auf Basis eines Kostenvoranschlags einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt. Mit Anmerkung: Stephan Schmid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Stundenverrechnungssatz - Kostenvoranschlag aus freier Werkstatt
- kfz-expert.de (Zusammenfassung)
Ersatz der fiktiven Reparaturkosten einer freien Werkstatt bei Vorlage eines Kostenvoranschlags einer freien Werkstatt
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Versicherung darf Werkstatt bestimmen
Verfahrensgang
- AG Hann. Münden - 3 C 482/06
- LG Göttingen, 11.01.2008 - 5 S 31/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 657
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus LG Göttingen, 11.01.2008 - 5 S 31/07
Grundsätzlich gewährt § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB einen Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt ( BGH vom 29.04.2003, Az. VI ZR 398/02 , NJW 2003, 2086, zitiert nach [...], dort Rdnr. 7 mit umfassenden Nachweisen).
- LG Hamburg, 18.07.2008 - 306 S 11/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abstrakte Schadensberechnung bei Benennung einer …
Den Ausführungen des Landgerichts Göttingen in dem als Anl. 28 vorgelegten dortigen Beschluss zum Az. 5 S 31/07 folgt die Kammer nicht. - LG Göttingen, 04.06.2008 - 5 S 5/08 Die Kammer setzt sich durch die vorliegende Entscheidung auch nicht im Widerspruch zu der von den Parteien in Bezug genommenen Entscheidung der Kammer im Beschluss 5 S 31/07.