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VGH Baden-Württemberg, 06.10.1987 - 5 S 3124/86 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Oktober 1987 - 5 S 3124/86 (https://dejure.org/1987,4940)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.10.1987 - 5 S 3124/86
- BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche …
Abgesehen davon hätte aber auch ein wegen Befangenheit rechtswidriger Offenlagebeschluss auf die Wirksamkeit des - seinerseits offenkundig rechtmäßigen - Satzungsbeschlusses weder landesrechtlich noch bundesrechtlich durchgeschlagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.1988 - 4 N 4.87 -, BVerwGE 79, 200 ff., sowie vorangehend der Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 06.10.1987 - 5 S 3124/86 -). - VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 8 S 1712/90
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - fehlender Nachteil mangels Betroffenseins …
Auf die Teilnahme an den vorhergehenden Verfahrensabschnitten kommt es nicht an, da der Satzungsbeschluß zugleich eine konkludente Bestätigung und Wiederholung aller vorangegangenen Verfahrensabschnitte enthält - unabhängig davon, ob die vorangegangenen Entscheidungen aus formellen oder materiellen Gründen rechtswidrig waren (VGH Bad.-Württ., Vorlagebeschl. v. 6.10.1987 - 5 S 3124/86 --; bestätigt vom BVerwG, Beschl. v. 15.4.1988 - 4 N 4.87 - BoBauE § 11 BauGB Nr. 1). - VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 2702/98
Mitwirkung eines befangenen Gemeinderates bei den Beratungen über die Aufstellung …
Würde eine Mitwirkung befangener Gemeinderäte an einer dem Aufstellungsbeschluß vorhergehenden Beratungen auf den Aufstellungsbeschluß durchschlagen, wäre die Gemeinde zudem gehindert, jemals einen wirksamen Aufstellungsbeschluß zum gleichen Bebauungsplan zu fassen (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 6.10.1987 - 5 S 3124/86).