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   VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 5 S 3130/91   

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https://dejure.org/1993,10062
VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 5 S 3130/91 (https://dejure.org/1993,10062)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.1993 - 5 S 3130/91 (https://dejure.org/1993,10062)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 5 S 3130/91 (https://dejure.org/1993,10062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren: Naturschutzgebiet - ökologische Schutzwürdigkeit eines Streuobstwiesengeländes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 348 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 5 S 3130/91
    Dies gelte auch mit Blick auf den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens und der Autobahn; aus dem Flughafen-Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19.06.1989 - 5 S 3111/87 - ergebe sich, daß die betroffenen Landwirte durch gleichwertige Grundstücke im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung entschädigt würden.

    Soweit in diesem Zusammenhang allgemein auf die Betroffenheit der Landwirte bereits durch den Flughafenausbau und die Verlegung der Autobahn hingewiesen wurde, ist festzuhalten, daß die hiervon berührten Landwirte ausreichend entschädigt worden sind (vgl. das Flughafen-Urteil des Senats v. 19.06.1989 - 5 S 3111/87 - VBlBW 1990, 58).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1992 - 5 S 2616/91

    Zur Wiederholung des gesamten Normsetzungsverfahrens bei Nichtigkeit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 5 S 3130/91
    Ist eine Maßnahme in diesem Sinn für das Gemeinwohl erforderlich, so sind ferner ihre Auswirkungen mit den übrigen Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft abzuwägen (§ 1 Abs. 2 BNatSchG, § 1 Abs. 3 NatSchG), wobei sich dieses Abwägungsgebot über den gesetzlichen Wortlaut hinaus auch auf die von der Schutzmaßnahme berührten privaten Belange, insbesondere auf die betroffenen Eigentümerpositionen erstreckt (vgl. Normenkontrollurteil des Senats v. 04.06.1992 - 5 S 2616/91 -, Natur und Recht 1993, 134 = VBlBW 1992, 477).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 251/91

    Naturschutz: Zur Konkretisierung des Schutzzwecks in einer Naturschutzverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 5 S 3130/91
    verstößt nicht mangels hinreichender Bestimmtheit gegen § 21 Abs. 2 NatSchG, wonach in der Rechtsverordnung der Schutzgegenstand, der wesentliche Schutzzweck und die dazu erforderlichen Verbote sowie Schutz- und Pflegemaßnahmen zu bestimmen sind (vgl. hierzu Normenkontrollbeschluß des Senats v. 07.08.1992 - 5 S 251/91 - UPR 1993, 151 = VBlBW 1993, 139).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2004 - 5 S 1137/03

    Einbeziehung einer Wiese mit Obstbäumen in ein Naturschutzgebiet

    Daneben fällt für die Beurteilung der ökologischen Schutzwürdigkeit des Obstgartens auch ins Gewicht, dass sich in der Nähe, im Norden wie im Süden, ausgedehnte Biotope befinden und es nahe liegt, dass die dort vorkommenden Tierarten den Obstgarten des Antragstellers etwa zur Nahrungsaufnahme aufsuchen (vgl. Senatsurt. v. 08.06.1993 - 5 S 3130/91 -).

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass Streuobstwiesen auch am Rand der Bebauung, wo sie im Übrigen typischerweise anzufinden sind, in ein Naturschutzgebiet einbezogen werden können (Senatsurt. v. 08.06.1993 - 5 S 3130/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 5 S 1217/00

    Nichtigerklärung einer Naturschutzverordnung - Veröffentlichung der

    Unerheblich ist, dass es Grundstücke ohne oder mit nur ganz wenigen Obstbäumen gibt (vgl. hierzu NK-Urt. d. Senats v. 08.06.1993 - 5 S 3130/91 -) und dass der vorhandene Bestand an Obstbäumen auch sonst nicht gleichmäßig auf das Grünland verteilt ist.
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