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   VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11   

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https://dejure.org/2013,12056
VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11 (https://dejure.org/2013,12056)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.04.2013 - 5 S 3140/11 (https://dejure.org/2013,12056)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. April 2013 - 5 S 3140/11 (https://dejure.org/2013,12056)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 2 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO, § 6 BauNVO, § 4 Abs 2 Nr 3 BauNVO
    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haltung von Pferden als Widerspruch zur Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Reitplatz in Wohngebiet unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Islandponyhalter darf im unbeplanten Innenbereich keinen Sand-/Reitplatz zur gewerblichen Nutzung mit betreuten Kinder errichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 741
  • DÖV 2013, 741 BauR 2014, 596 (Ls.)
  • BauR 2013, 2001
  • BauR 2014, 596
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11
    Die Haltung von Pferden widerspricht grundsätzlich der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, VBlBW 2004, 181).

    Zwar wäre ein Sand-/Reitplatz für Pferde in der hier in Rede stehenden Größe, der auch nicht als Anlage für sportliche Zwecke i. S. des § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO angesehen werden kann, aufgrund der mit einem solchen typischerweise verbundenen Störungen - Geruchsbelästigungen, Ansammlungen von Fliegen, Geräuschbelästigungen, Staubaufwirbelungen - mit dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebiets nicht vereinbar (vgl. Senatsurt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 - m.w.N.; OVG Saarland, Beschl. v. 02.02.2009 - 2 B 439/08 -, BRS 74 Nr. 201).

    Aufgrund des im Rahmen der mündlichen Verhandlung durchgeführten Augenscheins hat der Senat indes nicht festzustellen vermocht, dass die Eigenart der näheren Umgebung einem allgemeinen Wohngebiet i. S. des § 4 BauNVO oder einem Mischgebiet i. S. des § 6 BauNVO (§ 34 Abs. 2 BauGB) entspräche, was indes hier Voraussetzung für einen Gebietsbewahrungsanspruch wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; Senatsurt. v. 10.10.2003, a.a.O.).

    Eine solche widerspricht grundsätzlich der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets (vgl. Senatsurt. v. 10.10.2003, a.a.O., m.w.N.).

    Insofern könnte die Pferdehaltung, die sich allerdings schon aus tatsächlichen Gründen nicht auf diesen Teil des Grundstücks begrenzen lässt (Führen bzw. Transport der Pferde über das Grundstück zur H... Straße; vgl. hierzu auch Senatsurt. v. 10.10.2003, a.a.O., Rn. 39 a. E.), noch wohngebietsverträglich sein (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 15.10.2009 - 15 B 08.2380 -, BRS 74 Nr. 64).

    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme folgt nicht schon daraus, dass die Haltung von Pferden und demzufolge auch die Nutzung des Sand-/Reitplatzes typischerweise zu nachteiligen Auswirkungen für die Umgebung durch Gerüche, Geräusche und Staub sowie durch Fliegen und Ungeziefer führt (vgl. Senatsurt. v. 10.10.2003, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. 04.02.2005 - 1 ME 291/04 -, RdL 2005, 121).

  • VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076

    Pferdehaltung zu privaten Zwecken; ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11
    Insofern ist auch ein aus früherer Zeit verbliebener Altbestand an landwirtschaftlichen Haupt- und Nebengebäuden zu berücksichtigen, der der näheren Umgebung in bauplanungsrechtlicher Hinsicht sein besonderes, eine Wohnnutzung ergänzendes Gepräge geben kann, soweit er nach der Verkehrsauffassung für die (Wieder-) Aufnahme auch anderer Nutzungen "anfällig" ist (wie BayVGH, Urt. v. 19.09.2007 - 25 B 05.1076 -, BRS 71 Nr. 85).

    Dem stehen schon die in der nächsten Umgebung insbesondere im rückwärtigen Bereich noch anzutreffenden ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude (Scheunen, Schuppen) entgegen, die nach der Verkehrsauffassung noch für die (Wieder-)Aufnahme anderer (etwa landwirtschaftlicher oder gewerblicher) Nutzungen als dem Wohnen "anfällig" sind (vgl. BayVGH, Urt. v. 19.09.2007 - 25 B 05.1076 -, BauR 2008, 1119).

    Denn für die Eigenart der näheren Umgebung sind nicht nur ausgeübte Nutzungen von Bedeutung, sondern auch all das, was sich, ohne Fremdkörper zu sein, in der vorhandenen Bebauung niederschlägt und so den bodenrechtlichen Charakter beeinflusst (vgl. BayVGH, Urt. v. 19.09.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11
    Denn Nebenbestimmungen, die eine bestimmte Beschaffenheit des Vorhabens bzw. einen bestimmten - maximalen - Nutzungsumfang im Einzelnen sicherstellen sollen, sind in einem solchen Fall dem Baugenehmigungsverfahren vorzubehalten (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 117).
  • OVG Saarland, 04.12.2008 - 2 A 228/08
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11
    Auch die dem Bauvorbescheid beigefügten, zur effektiven Verhinderung von Störungen kaum geeigneten, weil wenig präzise und weitgehend vom "Wohlverhalten" der Beigeladenen bzw. Dritter abhängigen Auflagen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 04.12.2008 - 2 A 228/08 -) änderten daran nichts.
  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11
    Andererseits setzt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme auch nicht voraus, dass der Nachbar schwer und unerträglich betroffen ist (BVerwG, Beschl. v. 20.09.1984 - 4 B 181.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 62; Senatsurt. v. 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11
    Die Pferdenutzung stellt entgegen der Auffassung der Kläger auch keinen bei der Beurteilung des Gebietscharakters nicht zu berücksichtigenden Fremdkörper dar (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322; Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11.05 -, BVerwGE 127, 231).
  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11
    Zwar sind die von den Beigeladenen gehaltenen drei Islandpferde zumindest ganz überwiegend in dem 2004 genehmigten, im angrenzenden Außenbereich gelegenen Pferdeunterstand in der Nordwestecke des Baugrundstücks untergebracht und die Auslauffläche grundsätzlich auf die östlich davon angelegte, ebenfalls dem Außenbereich zuzuordnende Paddock-Fläche beschränkt (vgl. die Baubeschreibung v. 04.05.2004; zur Abgrenzung Innen-/Außenbereich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - zur Teilnahme am Bebauungszusammenhang allerdings auch BVerwG, Beschl. v. 06.03.1992 - 4 B 35.92 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 149).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11
    Aufgrund des im Rahmen der mündlichen Verhandlung durchgeführten Augenscheins hat der Senat indes nicht festzustellen vermocht, dass die Eigenart der näheren Umgebung einem allgemeinen Wohngebiet i. S. des § 4 BauNVO oder einem Mischgebiet i. S. des § 6 BauNVO (§ 34 Abs. 2 BauGB) entspräche, was indes hier Voraussetzung für einen Gebietsbewahrungsanspruch wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; Senatsurt. v. 10.10.2003, a.a.O.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11
    Abzuwägen ist, was einerseits dem Rücksicht-nahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 120).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11
    Auf die weitere Wirksamkeit der Baugenehmigung käme es insoweit nicht an, vielmehr allein darauf, ob die einmal - wenn auch nur punktuell - aufgenommene Nutzung aufgrund der objektiven Beschaffenheit der Räume trotz der inzwischen ausgeübten anderweitigen Nutzungen noch prägende Wirkung entfaltete (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.05.2002 - 4 C 6.01 -, Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04

    Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung; Einstufung der näheren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet dörflicher Prägung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93

    Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1996 - 5 S 393/95

    Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2750/01

    Anspruch auf Einschreiten - Holzhütte in Gartenzone

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02

    Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans;

  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 15 B 08.2380

    Das Halten eines Pferdes und eines Esels kann nach der besonderen Lage des

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.07.1988 - 1 A 46/87

    Beseitigungsverfügung und Nutzungsuntersagungsverfügung bzgl. eines

  • OVG Saarland, 02.02.2009 - 2 B 439/08

    Nutzungsuntersagung: Sofortvollziehbare Untersagung privater Pferdehaltung im

  • VG Stuttgart, 25.11.2008 - 6 K 778/08

    Beseitigungsanordnung gegen Anlagen im Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Andererseits setzt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme auch nicht voraus, dass der Nachbar schwer und unerträglich betroffen ist (vgl. Senatsurteil vom 17.4.2013 - 5 S 3140/11 - juris Rn. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Dies gälte selbst dann, wenn die dort in der näheren Umgebung vorhandenen ehemaligen Landwirtschaftsgebäude der Bebauung tatsächlich in dem Sinne ein besonderes, die Wohnnutzung ergänzendes Gepräge vermittelten, dass sie - nicht zuletzt im Hinblick auf den dahinter beginnenden Außenbereich - auch noch für die (Wieder-)Aufnahme landwirtschaftlicher Nutzungen anfällig wären (vgl. UA, S. 8; hierzu Senatsurt. v. 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, BauR 2013, 2001; auch BVerwG, Beschl. v. 02.10.2007 - 4 B 39.07 -, BauR 2008, 482).

    Dann wäre zwar mit dem Verwaltungsgericht von einer Gemengelage auszugehen; für die Annahme eines faktischen Dorfgebiets nach § 5 BauNVO fehlte es an den hierfür erforderlichen landwirtschaftlichen Betrieben (vgl. Senatsurt. v. 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, BRS 81 Nr. 110).

    Zu berücksichtigen ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, letztlich all das, was sich, ohne Fremdkörper zu sein, in der vorhandenen Bebauung niederschlägt und so den bodenrechtlichen Charakter beeinflusst (vgl. Senatsurt. v. 17.04.2013, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 19.09.2007 - 25 B 05.1076 -, BRS 71 Nr. 85).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2018 - 2 M 88/17

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Beigeladenen; Reitplatz als Sportfläche;

    Diese Nutzung ist in § 4 Abs. 2 und 3 BauNVO nicht erwähnt und aufgrund der damit typischerweise verbundenen Störungen - Geruchsbelästigungen, Ansammlungen von Fliegen, Geräuschbelästigungen, Staubaufwirbelungen - mit dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebiets regelmäßig nicht vereinbar (VGH BW, Urt. v. 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris, RdNr. 44; Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, juris RdNr. 40; BayVGH, Beschl. v. 30.06.2014 - 9 ZB 13.911 -, juris, RdNr. 4; NdsOVG, Beschl. v. 19.11.2008 - 1 ME 233/08 -, juris, RdNr. 11; SaarlOVG, Beschl. v. 02.02.2009 - 2 B 439/08 -, juris, RdNr. 18).
  • OVG Sachsen, 23.10.2023 - 1 B 115/23

    Baugenehmigung; Bestimmtheit; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch;

    Denn die bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben wie auch deren Wiederansiedlung ermöglichende Gebäudestrukturen in der näheren Umgebung des Vorhabens (so bereits zutreffend das Verwaltungsgericht im Ausgangsverfahren, VG Leipzig, Beschl. v. 26. Mai - 4 L 189/20 -, Beschlussabdruck S. 33 unter Hinweis auf VGH BW, Urt. v. 17. April 2013 - 5 S 3140/11 -, juris Rn. 47) prägen die nähere Umgebung weiterhin als Dorfgebiet; anzuführen sind insoweit der landwirtschaftliche Betrieb des Antragsgegners mit umfangreicher Tierhaltung, der großflächige Vier-Seiten-Hof B......... Straße.
  • OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Pferdehaltung in reinem Wohngebiet

    Insoweit ist davon auszugehen, dass eine Großtierhaltung, speziell auch das Halten von Pferden in einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) mit dem Gebietscharakter nicht vereinbar und daher unzulässig ist.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2009 - 2 B 439/08 - (juris)) Eine Pferdehaltung ist aufgrund der damit typischerweise verbundenen Störungen - wie z.B. Geruchsbelästigungen, Ansammlungen von Fliegen, Geräuschbelästigungen, Staubaufwirbelungen - bereits in einem allgemeinen Wohngebiet, erst recht aber bei einem reinen Wohngebiet mit dem Gebietscharakter nicht vereinbar.(Vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 17.4.2013 - 5 S 3140/11 - (juris)).
  • VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 44/16

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts

    Nachbarschützende Wirkung kommt Verstößen gegen die genannten Merkmale nur mittelbar über das im Begriff des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 4 C 12/14 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris; Urteil vom 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris; stRspr).Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme begründet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2016 - 3 S 1784/15 -, juris; Urteil vom 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, juris; Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75 -, juris; stRspr).

  • VG Karlsruhe, 27.02.2017 - 3 K 412/17

    Einstweiliger Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Kindertagesstätte mit

    Nachbarschützende Wirkung kommt der Vorschrift nur mittelbar über das im Begriff des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme zu (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 19.03.2015 - 4 C 12/14 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris, sowie Urt. v. 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 46/16

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts

    Nachbarschützende Wirkung kommt Verstößen gegen die genannten Merkmale nur mittelbar über das im Begriff des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 4 C 12/14 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris; Urteil vom 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris; stRspr).Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme begründet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2016 - 3 S 1784/15 -, juris; Urteil vom 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, juris; Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75 -, juris; stRspr).

  • VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Waschparks

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2016 - 3 S 1784/15 -, juris; Urteil vom 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8/11 -, juris; Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, juris; Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75 -, juris; stRspr).
  • VG Karlsruhe, 22.03.2023 - 2 K 478/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung für ein

    Andererseits setzt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme auch nicht voraus, dass der Nachbar schwer und unerträglich betroffen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.02.2018 - 5 S 2130/17-, BauR 2018, 961 = juris Rn. 37; Urt. v. 17.04.2013 - 5 S 3140/11 = juris Rn. 55).
  • VG Neustadt, 01.09.2015 - 3 L 726/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagung einer Nutzungsänderung;

  • VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 8 K 5584/19

    Baugenehmigung für die Aufstellung zweier Bankcontainer

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 2 S 873/23

    Abwasseranschlussbeitrag für eine herausparzellierte Fläche im Außenbereich;

  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 252/12

    Klage einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zweier

  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 237/12

    Nachbarklage gegen immissionsrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 1 MB 24/13

    Bauordnungsverfügung - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

  • VG Schleswig, 16.11.2016 - 8 A 135/15

    Nutzungsänderung von Garage in Pferdestall im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Regensburg, 13.04.2023 - RO 7 K 20.301

    Klageänderung, Eigentümerwechsel, Klage auf Erteilung eines baurechtlichen

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