Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1088
VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88 (https://dejure.org/1989,1088)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1989 - 5 S 3157/88 (https://dejure.org/1989,1088)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1989 - 5 S 3157/88 (https://dejure.org/1989,1088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Gewässeruntersuchungsmaßnahmen

§ 43 Abs. 2 VwVfG, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, Erledigung eines Verwaltungsakts tritt nicht schon durch seine - auch irreversible - Vollziehung ein (Hinweis: nunmehr anders: «Mieterin des Altlastengrundstücks»)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verwaltungsakt - keine Erledigung, wenn dessen Vollziehung nicht rückgängig gemacht werden kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 515
  • VBlBW 1989, 219
  • DVBl 1989, 893
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1987 - 5 S 530/86

    Ermittlungen und Kostenerstattungspflicht bei Grundwasserkontamination

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88
    Sie hat in diesem Verfahren einen Schriftsatz vorgelegt, der mit der Berufungsbegründung im Parallelverfahren 5 S 530/86 weitgehend identisch ist und der sich im wesentlichen mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts in diesem Verfahren auseinandersetzt.

    Das Berufungsvorbringen der Klägerin sei identisch mit deren Vortrag im Parallelverfahren 5 S 530/86 und richtet sich ausschließlich gegen die Berechtigung der zuvor vom Landratsamt vorgenommenen Maßnahmen zur Störungsbekämpfung und der hierfür geforderten Kostenerstattung.

    Die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Revisionsurteil vermißte und als Aufklärungsmangel beanstandete Auseinandersetzung mit dem die Geeignetheit des zweiten Bohrprogramms bestreitenden Berufungsvorbringen der Klägerin erklärt sich daraus, daß der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 17.9.1987 -- in der auch das Parallelverfahren 5 S 530/86 verhandelt wurde -- ausdrücklich erklärt hatte, es bedürfe keiner Erörterung dieser Sache, die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen werde nicht in Frage gestellt.

    In diesem Verfahren -- 5 S 530/86 -- hat der Senat in dem auf die mündliche Verhandlung vom 17.9.1987 ergangenen Urteil eingehend begründet, daß die Ungewißheiten über die Störereigenschaft der Klägerin in dem für die Bejahung der Kostentragungspflicht erforderlichen Umfang behoben seien.

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 15.88

    Aufklärungspflicht - Begründungspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88
    Auf die vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 8.3.1988 -- 4 B 232.87 -- wegen eines Verfahrensmangels zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 6.9.1988 -- 4 C 15.88 -- das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • BVerwG, 08.03.1988 - 4 B 1.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88
    Auf diese Ausführungen kann zur Vermeidung von Wiederholungen auch im vorliegenden Rechtsstreit verwiesen werden, zumal das genannte Urteil nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß v. 8.3.1988 -- 4 B 1.88 --) rechtskräftig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1980 - 5 S 484/80

    Anfechtungsklage - Vollzug des Verwaltungsaktes; Wasserstraßenrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88
    Entgegen dem Verwaltungsgericht entscheidet der Senat über den in erster Linie gestellten Aufhebungsantrag in der Sache, denn das Verwaltungsgericht hat zu Unrecht wegen der vom Landratsamt durchgeführten Vollstreckung eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache angenommen (vgl. dazu schon Senatsurt.v. 16.7.1980 -- 5 S 484/80 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1985 - 5 S 1380/83

    Probebohrungen zur Grundwasserüberprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88
    Das Vorliegen einer polizeilichen Gefahr ergebe sich aus den ausführlichen Darlegungen im Urteil des Gerichts vom 25.11.1982 -- 16 K 1025/82 --, des VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 12.2.1985 -- 5 S 1380/83 -- sowie dem Beschluß der Kammer vom 28.10.1982 -- 16 K 4863/82 --.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1987 - 5 S 539/86

    Keine Erledigung durch Vollziehung eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88
    Der Senat hat dieses Verhalten zum Anlaß genommen, von einer eingehenden Darstellung der diese Auffassung bestätigenden Sach- und Rechtslage in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 18.9.1987 -- 5 S 539/86 -- abzusehen, zumal da auch das schriftliche Berufungsvorbringen der Klägerin in diesem Verfahren sich im wesentlichen nicht gegen die Anordnung des 2. Bohrprogramms, sondern vielmehr gegen die für die Entscheidung des Parallelverfahrens von ihr für maßgeblich erachtete Frage nach der Ursächlichkeit der vom Betrieb der Klägerin ausgehenden CKW-Verunreinigungen für die Kontamination der Brunnenfassung gewandt hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Eine Erledigung in diesem Sinne tritt nur und erst dann ein, wenn die mit dem Verwaltungsakt verbundene Beschwer entfallen ist und er keine Rechtswirkungen mehr äußert (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 11.15 - NVwZ 2017, 1064, Beschl. v. 21.04.2015 - 7 B 8.14 - juris, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 - VBlBW 2009, 55; Beschl. v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 - BauR 1999, 733; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1989 - 5 S 3157/88 - VBlBW 1989, 219; Beschl. v. 26.03.1984 - 14 S 2640/83 -VBlBW 1984, 517; NdsOVG, Urt. v. 28.10.2015 - 7 LB 80.14 - NdsVBl 2016, 149; OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 20.02.2013 - 3 L 500/11 - LKV 2013, 330; ähnl.

    Darüber hinaus führt die Vollziehung eines Verwaltungsakts aber auch dann, wenn die Vollziehung im Einzelfall nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, also irreversible Tatsachen geschaffen hat, nicht zu seiner Erledigung, wenn der Verwaltungsakt gleichwohl noch aus anderen Gründen Rechtswirkungen entfaltet (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 - VBlBW 2009, 55; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1989 - 5 S 3157/88 - VBlBW 1989, 219; zum dortigen Landesrecht ebenso OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 20.02.2013 - 3 L 500/11 - LKV 2013, 330; SächsOVG, Urt. v. 27.01.2009 - 4 B 809/06 - SächsVBl 2009, 165; OVG M.-V., Urt. v. 17.09.2003 - 3 L 196/99 - juris; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 7. Aufl., § 113 Rn. 54; Schemmer, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 49. Ed., § 43 Rn. 55; Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Bad.-Württ., 7. Aufl., § 10 Rn. 53 unter Aufgabe der a.A. aus den Vorauflagen; a.A. insoweit Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rn. 107; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 113 Rn. 257 f.; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. Erg.-Lfg., § 113 Rn. 119; ebenfalls insoweit noch a.A. früher - inzwischen aber aufgegeben - BVerwG, Urt. v. 08.05.2014 - 1 C 3.13 - BVerwGE 149, 320, sowie u.a. der 10. Senat des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.09.2001 - 10 S 259/01 - juris, und v. 07.12.1993 - 10 S 1700/92 - NVwZ 1994, 445, auch insoweit aber inzwischen aufgegeben, vgl. dens., Urt. v. 08.01.2008 - 10 S 2350/07 - VBlBW 2008, 305 - VBlBW 2008, 305).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Regelmäßig führen weder die Vollziehung eines Verwaltungsakts noch dessen freiwillige Befolgung zu dessen Erledigung (Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl VGH Bad-Württ, NVwZ-RR 1989, 515).%*1 4.2.

    Der vollzogene Verwaltungsakt bleibt nämlich als Rechtfertigung der erfolgten Vollzugsmaßnahmen und als Rechtsgrundlage etwaiger Kostenforderungen bestehen (vgl. Urt. des erk. Gerichtshofs vom 20.1.1989 -- 5 S 3157/88 -- = NVwZ-RR 1989, 515).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - 10 S 2350/07

    Erledigung des vollstreckten Verwaltungsakts

    Der Umstand, dass vom Vollstreckungsschuldner noch die Kosten einer Verwaltungsvollstreckung gefordert werden können, steht der Annahme der Erledigung des vollstreckten Verwaltungsakts entgegen, auch wenn eine Rückgängigmachung der Vollziehung nicht mehr möglich ist (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, U.v. 20.03.1986 - 1 S 2654/8 - VBlBW 1986, 2995; U.v. 20.01.1989 - 5 S 3157/88 - VBlBW 1989, 216; U.v. 08.02.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats).

    Der Senat hält nicht mehr an seiner bisherigen Auffassung fest, wonach dann, wenn eine Rückgängigmachung einer Vollziehung nicht mehr möglich ist, allein die Tatsache, dass noch die durch eine Vollstreckungsmaßnahme angefallenen Kosten vom Vollstreckungsschuldner gefordert werden können, der Annahme einer Erledigung des vollstreckten Grundverwaltungsakts nicht entgegen steht (vgl. U.v. 07.12.1993 - 10 S 1700/93 - NVwZ 1994, 1130) und schließt sich der Rechtsprechung anderer Senate des Gerichtshofs an (vgl. U.v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 - VBlBW 1986, 299; U.v. 20.01.1989 - 5 S 3157/88 - VBlBW 1989, 216; U.v. 08.02.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298; in diesem Sinne etwa auch OVGRP, U.v. 20.11.1996 - 8 A 13546/95 - NVwZ 1997, 1009; OVGNW, U.v. 04.11.1996 - 10 A 3363/92 - BauR 1997, 456; OVGMV, U.v. 17.09.2003 - 3 L 196/99 - juris; NiedersOVG, U.v. 15.12.2004 - 7 LB 247/02 - juris; SaarlOVG, U.v. 02.11.2001 - 2 R 9/00 - NVwZ-RR 2003, 87).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht