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VGH Baden-Württemberg, 18.05.1987 - 5 S 3179/86 |
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Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1987 - 5 S 3179/86
- BVerwG, 27.07.1987 - 4 B 155.87
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …
Der Senat entschied mit Urteil vom 18.5.1987 (5 S 3179/86), daß das Bauvorhaben auch nach § 34 BBauG nicht zugelassen werden könne, weil es nicht die erforderliche Rücksicht auf die Villenbebauung entlang der Sstraße nehme; der Abstand des ca. 16 m hohen Baukörpers zu den Grundstücksgrenzen betrage nur ca. 13 m. Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 27.7.1987 (4 B 155.87) zurückgewiesen.Dem Senat liegen zwei Aktenordner über die Aufstellung des Bebauungsplans "S", die Akten des Senats 5 S 1521/82 und 5 S 3179/86, die Akten des VG Freiburg 6 K 89/81 sowie die Akten des LG Konstanz 3 O 389/80 und 3 O 453/87 vor.
Die Rechtsansicht der Antragsgegnerin, die angeführten Interessen der Antragsteller seien nicht schutzwürdig, weil sie aufgrund der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.9.1986 (4 C 15.84 -- BVerwGE 75, 34) und des Senats vom 18.5.1987 (5 S 3179/86) mit einer Bebauung des Geländes des ehemaligen Sanatoriums B hätten rechnen müssen, trifft nicht zu.