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   VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 5 S 422/86   

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VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 5 S 422/86 (https://dejure.org/1987,2795)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.1987 - 5 S 422/86 (https://dejure.org/1987,2795)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 1987 - 5 S 422/86 (https://dejure.org/1987,2795)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 5 S 227/94

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung - Überschneidungen mit einem

    Sie war vielmehr ein in die Abwägung der unteren Naturschutzbehörde bei Erlaß der Landschaftsschutzverordnung einzubeziehender öffentlicher Belang (so bereits das Normenkontrollurteil d. Senats v. 24.09.1987 - 5 S 422/86 - NuR 1988, 191 - siehe dazu unten c).

    Die ökologische Schutzwürdigkeit von Streuobstwiesen und ihren landschaftspflegerischen Wert hat der Senat wiederholt bestätigt (vgl. Normenkontrollurteil v. 24.09.1987 - 5 S 422/86 - NuR 1988, 191/193; Normenkontrollurteil v. 08.07.1991 - 5 S 271/90 - NuR 1992, 186).

    Die Errichtung von Gartenhäusern zerstört den ökologischen Wert der Streuobstwiesen und ihren landschaftsprägenden Charakter - anders als im Falle der zusammenhängenden Wohnbebauung auf Streuobstgelände (vgl. dazu Normenkontrollurteil des Senats v. 24.09.1987 - 5 S 422/86 - a.a.O. S. 191) - nicht notwendig.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1486/95

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: Ausfertigung - "gedankliche

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sie normative Regelungen enthalten (vgl Urt d Senats v 10.08.1984 - 5 S 3119/83 -, NVwZ 1985, 206; vom 18.11.1986 - 5 S 650/86 -, NuR 1987, 197 = BRS 46 Nr. 210; v 24.09.1987 - 5 S 422/86 -, NuR 1988, 191).

    Ob und inwieweit eine Stadt für den Bereich der von ihr - wie hier bei Erlaß der Landschaftsschutzverordnung - wahrgenommenen staatlichen Verwaltung von diesen Grundsätzen abweichende Vertretungsregelungen bestimmen kann (vgl dazu Urt d Senats v 24.09.1987 - 5 S 422/86 -, aaO) und ob dies hier geschehen ist, bedarf keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 NB 3.88

    Normenkontrollverfahren zur Feststellung der Nichtigkeit der

    Das Normenkontrollgericht hat - wie sein Urteil vom 24. September 1987 in der Sache VGH 5 S 422/86 deutlich ergibt - die angegriffene Verordnung auch dahin geprüft, ob einzelne Grundstücke im Hinblick auf ihre bereits bestehende Bebaubarkeit zu Unrecht unter Landschaftsschutz gestellt worden seien.

    Gerügt wird allein, daß das Normenkontrollgericht aus dem in der Parallelsache VGH 5 S 422/86 erkannten materiellrechtlichen Rechtsfehler die verfahrensrechtlich gebotene Folgerung der Feststellung einer Teilnichtigkeit nicht gezogen habe.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 9 S 1866/89

    Chancengleichheit in juristischer Staatsprüfung

    Dies folge auch aus der Tatsache, daß der Aufgabenstellung eine nur leicht veränderte Entscheidung des für Natur- und Landschaftsschutzrecht zuständigen 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 24.9.1987 -- 5 S 422/86 -- zugrundegelegen habe, die mit einem ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet abgestellten Vorblatt (Stichworte "Landschaftsschutzverordnung, Planungshoheit, Abwägungsgebot") versehen gewesen sei.

    Dies ergibt sich evident und ohne Inanspruchnahme fachwissenschaftlicher Beurteilungskriterien, die der Prüfungsbehörde bei der Auswahl des Prüfungsstoffes vorbehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.2.1984 und Urteil vom 20.9.1984, Buchholz 421.0 Nr. 192 und 203 und grundsätzlich die Senatsurteile vom 11.12.1985, ESVGH 36, 114 und vom 8.3.1989 -- 9 S 3264/88 -- KMK-HSchR 89, 551), aus der Tatsache, daß die Aufsichtsarbeit erkennbar dem Normenkontrollurteil des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24.9.1987 -- 5 S 422/86 -- nachgebildet ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94

    Überleitung eines alten Ortsbauplans als nicht qualifizierter Bebauungsplan;

    Auf die weitere Frage, ob die Landschaftsschutzverordnung bereits wegen eines Abwägungsfehlers zumindest teilweise nichtig wäre, weil die Bebaubarkeit möglicherweise nicht in die Abwägung eingestellt wurde (vgl. zur Abwägung: VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 24.9.1987 - 5 S 422/86 - NuR 1988, 191) kommt es daher nicht an.
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07

    Abstellen auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums i.R.e.

    Sie wäre in diesem Falle als öffentlicher Belang in die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Abwägungsentscheidung der Antragsgegnerin einzubeziehen gewesen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.7.1995 - 3 K 2909/93 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.1987 - 5 S 422/86 -, NuR 1988, 191).
  • OVG Brandenburg, 26.02.2004 - 3a D 25/00
    Auch der Umstand, dass die einzelnen Karten von Mitarbeiterinnen entweder des Ministeriums oder des Landesumweltamtes unterzeichnet und gesiegelt sind, rechtfertigt nach Auffassung des Senats keine andere Beurteilung (a.A.VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. September 1987 - 5 S 422/86 -, NuR 1988, 191, 192).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97

    Normenkontrolle einer Grünbestandssatzung

    aa) Der ökologische Schutzzweck und die von § 25 Abs. 2 NatSchG insoweit geforderte ''besondere Bedeutung'' werden durch die auf umfangreichen vegetationskundlichen und faunistischen Bestandsaufnahmen beruhenden Bewertungen des Büros AGL und der Arbeitsgruppe, an deren Sachkunde und Unvoreingenommenheit keine Zweifel bestehen und deren Gutachten sowie ergänzende schriftliche und mündliche Erläuterungen der Senat zu seiner eigenen Überzeugungsbildung verwerten kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.03.1992 - 4 B 39/92 -, NVwZ 1993, 268, und Normenkontrollurteil des Senats v. 24.09.1987 - 5 S 422/86 -, NuR 1988, 191, jeweils m.w.N.), schlüssig und überzeugend für beide Grünbestände nachgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 5 S 271/90

    Darstellungen im Flächennutzungsplan - Einbeziehung in den Geltungsbereich einer

    Die Schutzwürdigkeit von Streuobstwiesen hat der Senat wiederholt bestätigt (vgl. Urt.v. 24.9.1987 -- 5 S 422/86 --).
  • VGH Hessen, 30.07.1992 - 3 N 686/88

    Untersagung von Schlittschuhlaufen und Jagd auf Raubwild und Raubzeug in einem

    Bei alledem ist für die auf § 12 Abs. 2 Satz 1 HENatG beruhenden Verordnungsbestimmungen von Bedeutung, daß sie mangels ausdrücklicher gesetzlicher Vorgaben keine ausdrückliche Begründung enthalten und die Verordnungsunterlagen auch nicht im einzelnen Aufschluß über den Abwägungsvorgang geben müssen, weshalb sich die gerichtliche Überprüfung im allgemeinen auf das Abwägungsergebnis beschränkt (vgl. für gemeindliche Satzungen OVG Lüneburg, Urteil vom 12.02.1982 - 1 A 231/80 - BauR 1982, 368; Hess. VGH, Urteil vom 30.06.1987 - 3 OE 168/82 - BRS 47 Nr. 121 und Beschluß vom 02.04.1992 - 3 N 2241/89 - sowie zum Abwägungsverbot beim Erlaß von Naturschutzverordnungen VGH Mannheim, Urteil vom 24.09.1987 - 5 S 422/86 - NUR 1988, 191 und Louis DVBl. 1990, 800).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1867/90

    Unterschutzstellung flächenhafter Naturdenkmale durch Rechtsverordnung

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