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   LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12   

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https://dejure.org/2012,30203
LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12 (https://dejure.org/2012,30203)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.09.2012 - 5 S 43/12 (https://dejure.org/2012,30203)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. September 2012 - 5 S 43/12 (https://dejure.org/2012,30203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Linienbus - Haftung des Busunternehmens bei Fahrgaststurz nach Vollbremsung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Schadenersatz aus Delikt bei Sturz eines Fahrgastes im Bus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Im Linienbus gut festhalten!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung eines sitzenden Fahrgastes nach Vollbremsung eines Busses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wahl eines "unsicheren" Sitzplatzes im Linienbus kann bei Schadenseintritt aufrgrund Bremsmanövers Mitverschulden begründen

  • ruhrnachrichten.de (Pressemeldung, 21.09.2012)

    Im Linienbus immer gut festhalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Busunternehmen haftet nicht für Schäden durch Bremsmanöver

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Sturz im Bus?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Linienbus immer gut festhalten - Frau prallte im Linienbus gegen eine Metallstange: Arbeitgeber forderte 3000 Euro für sechswöchigen Arbeitsausfall

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadensersatz bei Sturz in einem Linienbus // Der Fahrgast eines Linienbusses muss jederzeit mit unvorhersehbaren Fahr- und Bremsmanövern rechnen, selbst wenn sich dieser auf einem Sitzplatz befindet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90

    Schmerzensgeld für den Fahrgast einen Linienbusses aufgrund zu schnellen

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12
    Gemäß § 4 Abs. 3 S. 5 BefBedV ist "jeder Fahrgast [...] verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen." Eine Einschränkung auf stehende Passagiere besteht insoweit nicht, z.B. kann es aufgrund der Querbeschleunigungskräfte in einem Gelenkbus geboten sein, sich zusätzlich sicheren Halt zu verschaffen, um ein seitliches Abrutschen vom Sitz zu vermeiden (OLG Köln, Urteil vom 17.04.1991 - 2 U 173/90, NZV 1992, 279).

    Behauptet das Verkehrsunternehmen ein Mitverschulden des Fahrgastes und will sich hiermit gemäß § 9 StVG bzw. § 831 BGB entlasten, so trägt es die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die vorhandenen Sicherungseinrichtungen ausreichend waren, um den Schadenseintritt zu verhindern (vgl. OLG Köln, aaO, NZV 1992, 279).

  • KG, 01.03.2010 - 12 U 95/09

    Haftung für den Sturz eines Fahrgastes in der Straßenbahn auf Grund scharfen

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12
    Zugrundezulegen ist vielmehr ein Buspassagier, der mit unvorhergesehenen Fahrmanövern, einschließlich starker Bremsungen, rechnet (vgl. KG, Hinweisbeschluss vom 01.03.2010 - 12 U 95/09, NJOZ 2011, 593; OLG Hamm, Urteil vom 08.09.1999 - 13 U 45/99, NZV 2000, 209, hingegen nicht mit "außergewöhnlich heftigem Bremsen" , OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.1972 - 1 U 251/71, zitiert nach juris.de).

    Das Kammergericht (KG, aaO, NJOZ 2011, 593) hat die Nutzung eines krankheitsbedingt in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkten Armes für ein einarmiges Festhalten an einem Fahrscheinentwerter nicht ausreichen lassen.

  • LG Köln, 02.04.2009 - 29 O 134/08

    Sorgfaltspflichten von Busfahrern beim Bremsen vor Haltestellen und zumutbare

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12
    Das Landgericht Köln (Urteil vom 02.04.2009 - 29 O 134/08, BeckRS 2009, 89396) hat ein Festhalten mit einer in ihrer Kraft eingeschränkten rechten Hand und ein Festhalten der getragenen Tasche mit der gesunden linken Hand für unzureichend gehalten.
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12
    Zugrundezulegen ist vielmehr ein Buspassagier, der mit unvorhergesehenen Fahrmanövern, einschließlich starker Bremsungen, rechnet (vgl. KG, Hinweisbeschluss vom 01.03.2010 - 12 U 95/09, NJOZ 2011, 593; OLG Hamm, Urteil vom 08.09.1999 - 13 U 45/99, NZV 2000, 209, hingegen nicht mit "außergewöhnlich heftigem Bremsen" , OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.1972 - 1 U 251/71, zitiert nach juris.de).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1972 - 1 U 251/71
    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12
    Zugrundezulegen ist vielmehr ein Buspassagier, der mit unvorhergesehenen Fahrmanövern, einschließlich starker Bremsungen, rechnet (vgl. KG, Hinweisbeschluss vom 01.03.2010 - 12 U 95/09, NJOZ 2011, 593; OLG Hamm, Urteil vom 08.09.1999 - 13 U 45/99, NZV 2000, 209, hingegen nicht mit "außergewöhnlich heftigem Bremsen" , OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.1972 - 1 U 251/71, zitiert nach juris.de).
  • LG Offenburg, 11.04.2008 - 3 O 332/07

    Fahrgaststurz - Linienbus

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12
    Das Landgericht Offenburg hat ein solches Verschulden bei einem älteren Mann bejaht, der sich bei im Übrigen freien Sitzplätzen für die Nutzung eines Klappsitzes entschieden hatte, der erkennbar für Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen vorgesehen gewesen ist und daher wenig Halt bot (LG Offenburg, Urteil vom 11.04.2008 - 3 O 332/07, BeckRS 2009, 07084).
  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Fahrgäste in Bahnen und Bussen sich selbst überlassen sind und nicht damit rechnen können, dass sich der Fahrer um sie kümmert (BGH, Urt. vom 01.12.1992 - VI ZR 27/92, NJW 1993, 654).
  • AG Bad Segeberg, 14.02.2013 - 17 C 219/12

    Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Fahrgastes

    Allerdings ist der Beklagten zu 1. zuzugeben, dass nach einer verbreitet vertretenen Auffassung zu Lasten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis angenommen wird, wenn ein Fahrgast aufgrund einer verkehrsbedingten Halte- oder Fahrbewegung stürzt (s. hierzu etwa KG, Beschl. v. 29.06.2010 - 12 U 30/10, NZV 2011, 197 ff.; KG, Beschl. v. 17.08.2011 - 22 W 50/11, NZV 2012, 182 ff.; LG Bonn, Urt. v. 19.09.2012 - 5 S 43/12, juris Rn. 5 f.; Rebler, MDR 2011, 457, 461 f.).
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