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   VGH Baden-Württemberg, 26.11.1981 - 5 S 448/81   

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VGH Baden-Württemberg, 26.11.1981 - 5 S 448/81 (https://dejure.org/1981,2132)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.1981 - 5 S 448/81 (https://dejure.org/1981,2132)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 1981 - 5 S 448/81 (https://dejure.org/1981,2132)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1982, 202
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 5 S 646/93

    Zulässigkeit der Klage einer Gemeinde gegen verkehrsrechtliche Weisung

    Dies bedeutet zwar nicht, daß die Straßenverkehrsbehörde bei der Kennzeichnung etwa einer geschwindigkeitsbeschränkten Zone auf eine bloße Rechtskontrolle der gemeindlichen verkehrsplanerischen Entscheidung oder gar auf deren Vollzug beschränkt ist; es bleibt ungeachtet der Formulierung "zur Kennzeichnung" ihre von ihr nach außen zu verantwortende Ermessensentscheidung über die Einrichtung eines Fußgängerbereichs, eines verkehrsberuhigten Bereichs oder - wie hier - einer geschwindigkeitsbeschränkten Zone, in der sie alle berührten öffentlichen und privaten Interessen, darunter insbesondere auch das öffentliche Interesse an der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs ebenso wie die kommunale Planungsentscheidung über die örtliche Verkehrsberuhigung, einzubeziehen hat (so auch Steiner, Schlußbericht, a.a.O., S. 111 ff.; zu einer vergleichbaren Konstellation zwischen kommunalem Baulastträger und staatlicher Planfeststellungsbehörde bei einer straßenrechtlichen Planfeststellung vgl. ferner Urteil des Senats vom 26.11.1981 - 5 S 448/81 - VBlBW 1982, 202).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 8 S 1712/90

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - fehlender Nachteil mangels Betroffenseins

    Diese Planungsschranke ist erst dann durchbrochen, wenn es dem Vorhaben an einer Beziehung zu den genannten bauplanungsrechtlichen Zielsetzungen fehlt, regelmäßig also nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen planerischen Mißgriffen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1981 - 5 S 448/81 - BWVBl 1982, 202; Urt. v. 15.7.1983 - 5 S 2275/82 - ; Urt. v. 2.12.1983 - 5 S 485/83 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1983 - 5 S 2275/82

    Erforderlichkeit eines Straßenbaus - Teilabschnitt

    Der Neubau einer Straße ist nur dann nicht erforderlich, wenn es dem Vorhaben an einer Beziehung zu den vom Straßengesetz allgemein verfolgten Zielen fehlt, regelmäßig also nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen planerischen Mißgriffen (Bestätigung VGH Mannheim, 1981-11-26, 5 S 448/81, VBlBW 1982, 202).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1982 - 5 S 2165/82

    Bau eines Wanderwegs; Verhältnis Planfeststellungsbehörde zum

    Wird das Regierungspräsidium auf Antrag als Planfeststellungsbehörde für den Bau einer Gemeindestraße oder Kreisstraße (hier eines Wanderweges) tätig, verletzt es das ihm eingeräumte Planfeststellungsermessen gegenüber dem Träger der Straßenbaulast nicht, wenn es ohne dessen Einverständnis eine Planänderung feststellt, welche die Grundzüge der Planung nicht oder nur unwesentlich berührt (Fortführung VGH Mannheim, 1981-11-26, 5 S 448/81, VBlBW 1982, 202).
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