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   VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 5 S 49/99   

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VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 5 S 49/99 (https://dejure.org/1999,3537)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.1999 - 5 S 49/99 (https://dejure.org/1999,3537)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 1999 - 5 S 49/99 (https://dejure.org/1999,3537)
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Erdgeschoßanbau Lebensmittelmarkt

Verhältnis von § 6 Abs. 5 LBO zu § 22 BauNVO und § 31 Abs. 2 BauGB;

§ 6 Abs. 5 LBO, Erfordernis einer ausdrücklichen Zulassungsentscheidung auch in planungsrechtlicher Hinsicht (§ 58 Abs. 1 Satz 3 LBO)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarschützende Wirkung einer Bebauungsplanfestsetzung über offene Bauweise; Zulassung einer Grenzbebauung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Grenzen des Nachbarschutzes bei Festsetzung einer offenen Bauweise, Zulassung von Grenzbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 237 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 492
  • VBlBW 1999, 270
  • BauR 2000, 1094
  • ZfBR 1999, 234
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 3 S 1413/91

    Nachbarklage; Wohngebäude als Doppelhaushälfte; planungsrechtliche Festsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 5 S 49/99
    Die Festsetzung einer offenen Bauweise ist in der Regel nur insoweit nachbarschützend, als danach die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten sind (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Beschl v 26.09.1991 - 3 S 1413/91).

    Daß die Festsetzung der offenen Bauweise, soweit danach ein seitlicher Grenzabstand einzuhalten ist, in der Regel zugunsten des Eigentümers des an dieser Seite anschließenden Grundstücks nachbarschützend ist - so wie die entsprechende bauordnungsrechtliche Vorschrift über die erforderliche Abstandsfläche -, ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg anerkannt (vgl. Beschl. v. 26.9.1991 - 3 S 1413/91 - m.w.N.).

  • VG München, 14.10.1997 - M 1 K 96.3601

    Anwendbarkeit von § 114 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 5 S 49/99
    Denn diese Regelung läßt nur das Ergänzen von Ermessenserwägungen zu, erfaßt aber nicht einen vollständigen Ermessensausfall im angefochtenen Bescheid (vgl. VG München, Urt. v. 14.10.1997 - M 1 K 96.3601 -, NVwZ 1998, 1325 u. Eyermann/Rennert, VwGO, 10. Aufl., Anm. 89 zu § 114).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Sind - wie vorliegend - einzelne Gebäudeteile unterschiedlich hoch, muss die Abstandsflächentiefe für jede einzelne Wand gesondert ermittelt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.03.1999 - 5 S 49/99 -, VBlBW 1999, 270; Sauter, LBO, § 5 Abbildung 4 sowie Rn. 70).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Vor diesem Hintergrund erübrigen sich Ausführungen zu der Frage, ob ein Verstoß gegen die im Bebauungsplan festgesetzte Bauweise auch Bewohnern außerhalb des Plangebiets Drittschutz vermitteln kann (vgl. zum Maßstab innerhalb des Plangebiets: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.2007 - 8 S 1447/07 -, VBlBW 2008, 272; Beschl. v. 01.03.1999 - 5 S 49/99 -, VBlBW 1999, 270).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2006 - 8 S 2551/05

    Nachbarschutz; Rücksichtnahme; Lebensäußerungen behinderter Menschen

    Alle angesprochenen Festsetzungen entfalten aus sich selbst keine nachbarschützende Wirkung (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.1.1999 - 3 S 2662/98 - VBlBW 1999, 310; Beschluss vom 1.3.1999 - 5 S 49/99 - VBlBW 1999, 270; Beschluss des Senats vom 16.12.2002 - 8 S 2660/02 - BRS 65 Nr. 119).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2003 - 3 M 1/03

    Bauaufsichtliches Einschreiten

    Allerdings entspricht es der h.M., dass die Festsetzung der offenen Bauweise nur bei Vorliegen besonderer Umstände Nachbar schützend ist (VGH Mannheim, Beschl. vom 29.01.1999 - 3 S 2662/98 -, ESVGH 49, 161 ff.; König, a.a.O., Rdn. 24; VGH Mannheim, Beschl. vom 01.03.1999 -5 S 49/99 -, NVwZ-RR 1999, 492 f.; a.A. OVG Münster, Beschl. v. 28.07.2000 - 10 B 727/00 -).
  • VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Waschparks

    Die Festsetzung einer offenen Bauweise ist grundsätzlich nur insoweit nachbarschützend, als danach die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.03.1999 - 5 S 49/99 -, juris; Urteil vom 26.02.1992 - 3 S 2947/91 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2359/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Vor diesem Hintergrund erübrigen sich Ausführungen zu der Frage, ob ein Verstoß gegen die im Bebauungsplan festgesetzte Bauweise auch Bewohnern außerhalb des Plangebiets Drittschutz vermitteln kann (vgl. zum Maßstab innerhalb des Plangebiets: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.2007 - 8 S 1447/07 -, VBlBW 2008, 272; Beschl. v. 01.03.1999 - 5 S 49/99 -, VBlBW 1999, 270).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2030/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Vor diesem Hintergrund erübrigen sich Ausführungen zu der Frage, ob ein Verstoß gegen die im Bebauungsplan festgesetzte Bauweise Drittschutz vermitteln kann (vgl. zum Maßstab VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.2007 - 8 S 1447/07 -, VBlBW 2008, 272; Beschl. v. 01.03.1999 - 5 S 49/99 -, VBlBW 1999, 270).
  • VG Ansbach, 15.07.2021 - AN 17 S 21.00679

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn mangels Verletzung drittschützender

    Dieser Verzicht bindet die benachbarten Grundeigentümer bauplanungsrechtlich in ein Verhältnis des gegenseitigen Interessenausgleichs ein (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 9 CS 17.1987 - juris Rn. 36; VGH BW, B.v. 1.3.1999 - 5 S 49/99 - juris Rn. 5; König/Petz in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl. 2019, § 22, Rn. 34).
  • VG Ansbach, 23.06.2022 - AN 17 K 21.00698

    Gebot der Rücksichtnahme

    Dieser Verzicht bindet die benachbarten Grundeigentümer bauplanungsrechtlich in ein Verhältnis des gegenseitigen Interessenausgleichs ein (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 9 CS 17.1987 - juris Rn. 36; VGH BW, B.v. 1.3.1999 - 5 S 49/99 - juris Rn. 5; Petz in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl. 2019, § 22, Rn. 34).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 7 K 231/03

    Rücksichtnahmegebot bei Festsetzung offener Bauweise und vorhandener

    Da der bei offener Bauweise einzuhaltende Grenzabstand regelmäßig auch Interessen des Nachbarn dient (u.a. Belüftung, Belichtung, Besonnung, Brandschutz - wie entsprechend auch das dabei ebenfalls einzuhaltende bauordnungsrechtliche Abstandsflächenrecht), ist er grundsätzlich drittschützend (vgl. u.a. VGH BW, Beschluss vom 01. März 1999 - 5 S 49/99 -, NVwZ-RR 1999, 492; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 30. Mai 1968 - 1 A 107/66 -, BRS 20 Nr. 164 und vom 15. Januar 1970 - 1 A 124/68 -, BRS 23 Nr. 182).
  • VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zum Umbau und zur Erweiterung eines

  • VG Aachen, 14.05.2010 - 3 L 153/10

    Treuwidrige und unzulässige Rechtsausübung im Falle der Geltendmachung von

  • VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen baurechtlichen Befreiungsbescheid; Nachbarlicher

  • VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 17 S 22.01569

    Kein Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Befreiung von Festsetzungen des

  • VG München, 20.07.2020 - M 9 SN 20.1652

    Kein Erfolg eines Eilantrages gerichtet auf eine Baugenehmigung

  • VG Bremen, 02.11.2004 - 1 V 2119/04

    Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage

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