Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 5 S 497/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)
Ortsumgehung Emmendingen-Wasser der Bundesstraße 3 darf gebaut werden
Papierfundstellen
- VBlBW 1998, 421
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1883/99
Erhalt von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren; Lärmschutz
Eine solche kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schutzauflage - ausnahmsweise - von so großem Gewicht sein könnte, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, NVwZ 1996, 901 sowie Senatsurt. v. 27.03.1998 - 5 S 497/97 -, m.w.N.).Der Außenbereich als solcher ist kein schutzbedürftiges Gebiet im Sinne der 16. BImSchV (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.1992 - 4 B 230.91 -, DVBl. 1992, 1103 und Beschl. v. 08.01.1997 - 11 VR 30.95 -, NuR 1998, 221 sowie Senatsurteil v. 27.03.1998 - 5 S 497/97).
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
Planfeststellungsverfahren: Präklusion von Einwendungen
Eine solche käme nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schutzauflage - ausnahmsweise - von so großem Gewicht sein könnte, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, NVwZ 1996, 901 sowie Senatsurt. V. 27.03.1998 - 5 S 497/97 -, m.w.N.).Der Außenbereich als solcher ist kein schutzbedürftiges Gebiet im Sinne der 16. BImSchV (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.1992 - 4 B 230.91 -, DVBl. 1992, 1103 u. Beschl. v. 08.01.1997 - 11 VR 30.95 -, NuR 1998, 221 sowie Senatsurteil v. 27.03.1998 - 5 S 497/97).
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 5 S 723/02
Umfang des mittelbar Planbetroffenen zustehenden Anspruchs auf fehlerfreie …
So kommt eine (teilweise) Planaufhebung wegen einer Lärmproblematik nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schallschutzauflage - ausnahmsweise - von so großem Gewicht ist, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wird, und die Planfeststellungsbehörde in Kenntnis behaupteter Mängel der Lärmvorsorge - deren Vorliegen unterstellt - möglicherweise eine andere konzeptionelle Planungsentscheidung getroffen hätte (…BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73 = NVwZ 1996, 901; Senatsurteile v. 13.03.1996 - 5 S 1734/95 - VBlBW 1996, 423, und v. 27.03.1998 - 5 S 497/97 -). - VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02
Straßenplanung: Trassenvariantenprüfung; Luftschadstoffe
So kommt eine (teilweise) Planaufhebung wegen einer Lärmproblematik nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schallschutzauflage - ausnahmsweise - von so großem Gewicht ist, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wird, und die Planfeststellungsbehörde in Kenntnis behaupteter Mängel der Lärmvorsorge - deren Vorliegen unterstellt - möglicherweise eine andere konzeptionelle Planungsentscheidung getroffen hätte (…BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73 = NVwZ 1996, 901; Senatsurteile v. 13.03.1996 - 5 S 1734/95 - VBlBW 1996, 423, und v. 27.03.1998 - 5 S 497/97 -). - VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99
Straßenplanung - Lärmschutz im Baubereich
Eine solche kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schutzauflage - ausnahmsweise - von so großem Gewicht sein könnte, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, NVwZ 1996, 901 sowie Senatsurt. v. 27.03.1998 - 5 S 497/97 -, m.w.N.).