Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 19.02.2003 - 5 S 5/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Seitliche Baugrenze - fehlende nachbarschützende Wirkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende nachbarschützende Wirkung einer seitlichen Baugrenze; Baupolizeiliches Einschreiten; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs; Erforderliche Grad einer qualifizierten Störung der Wohngrundstücke für bodenrechtliche Rücksichtslosigkeit
- Judicialis
BauNVO § 23 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 23 Abs. 3
Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschließlich Gebot der Rücksichtnahme): seitliche Baugrenze; Nachbarschutz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarschützenden Wirkung einer seitlichen Baugrenze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 26.11.2002 - 6 K 1317/02
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2003 - 5 S 5/03
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1445 (Ls.)
- BauR 2003, 1445 ZfBR 2004, 80 (red. Leitsatz)
- ZfBR 2004, 80 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1045/93
Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2003 - 5 S 5/03
Die Antragstellerin zu 2 läge mit ihrem "versetzten" Wohngrundstück Flst.Nr. 1740 der hinteren (nördlichen) Baugrenze auf dem Grundstück Flst.Nr. 1738 nicht gegenüber (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsurt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96 - u. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.06.1993 - 3 S 1045/93 - ). - VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2003 - 5 S 5/03
Die Antragstellerin zu 2 läge mit ihrem "versetzten" Wohngrundstück Flst.Nr. 1740 der hinteren (nördlichen) Baugrenze auf dem Grundstück Flst.Nr. 1738 nicht gegenüber (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsurt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96 - u. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.06.1993 - 3 S 1045/93 - ). - BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2003 - 5 S 5/03
Nachbarschutz zu Gunsten der Antragsteller kommt daher nur nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.10.1989 - 4 C 14.87 - DÖV 1990, 205).
- VG Freiburg, 26.11.2014 - 4 K 2303/14
Nachbarschützende Wirkung; Baugrenze; Befreiung
Nicht völlig von der Hand zu weisen sind auch die von der Beigeladenen und der Antragsgegnerin ins Feld geführten unterschiedlichen Abstände der verschiedenen Baugrenzen zu den ihnen jeweils gegenüberliegenden Grundstücksgrenzen, die gegen ein vom Satzungsgeber gewolltes faires nachbarschaftliches Austauschverhältnis im Plangebiet und damit gegen einen nachbarschützenden Charakter der Baugrenzenfestsetzungen sprechen könnten, zumal gerade im konkreten Fall der große Abstand zwischen dem auf dem (Bau-)Grundstück Flst.-Nr. .../2 festgesetzten Baufenster und dem nördlich angrenzenden Grundstück der Antragstellerin, der ein Vielfaches der maximal erforderlichen Abstandsfläche beträgt, gegen ein solches Austauschverhältnis sprechen könnte ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.06.2003, a.a.O., vom 19.02.2003 - 5 S 5/03 -, juris, …und vom 09.03.1995, a.a.O. ). - VGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - 8 S 967/07
Verletzung von Nachbarrechten bei Überschreitung der Baugrenze
Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs kommt hinteren Baugrenzen regelmäßig nachbarschützende Wirkung zu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.5.2006 - 8 S 149/06 -, vom 2.6.2003 - 8 S 1098/03 -, VBlBW 2003, 470 und vom 27.12.1995 - 8 S 3002/95 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.2.2003 - 5 S 5/03 -). - VGH Bayern, 28.05.2014 - 9 CS 14.84
Beschwerde; baurechtliche Nachbarklage; Befreiung von Festsetzungen eines …
Jedoch stellt auch er letztlich ausschlaggebend auf die im konkreten Fall gegebenen Umstände ab (vgl. (Bad.-Württ. VGH, B.v. 19.2.2003 - 5 S 5/03, juris Rn. 6). - VG Ansbach, 22.10.2014 - AN 9 K 13.01902
Befreiung, Rücksichtnahmegebot, rückwärtige Baugrenze, Baugenehmigung, Wohnhaus, …
Jedoch wird auch dort letztlich ausschlaggebend auf die im konkreten Fall gegebenen Umstände abgestellt (vgl. VGH BW, B.v. 19.2.2003 - 5 S 5/03 - juris).