Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83 |
Volltextveröffentlichungen
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Gemeingebrauch Fußweg; Fahrrad
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 07.10.1982 - 4 K 34/81
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1984, 819
- VBlBW 1984, 275
- DÖV 1984, 440
- NVwZ 1984, 323 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Sigmaringen, 25.10.2001 - 4 K 2494/00
Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges
Jedoch lässt sich nicht feststellen, dass der streitgegenständliche Weg vor dem 01.07.1964 öffentlich gewesen ist. Nach dem bis zum Inkrafttreten des LStrG in Württemberg geltenden und damit hier anzuwendenden württembergischen Wegerecht erhielt ein Weg - das Vorhandensein einer erkennbaren Wegeanlage vorausgesetzt - dadurch die Eigenschaft eines öffentlichen Weges, dass er von der zuständigen Behörde ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung durch einen bestimmten Personenkreis gewidmet worden ist (…VGH Baden-Württemberg, vgl. Urt. v. 30.08.1962 - 1 103/60 -, BWVBl 1963, 106; Urt. v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819;… Urt. v. 07.02.1986 - 5 S 394/85 -, VBlBW 1986, 225 ff.).Nach dem württembergischen Wegerecht konnte der Nachweis der Widmung jedoch auch durch das eine widerlegliche Vermutung begründende Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung erbracht werden (ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, vgl. Urt. v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 -, a.a.O.;… Beschl v. 03.10.1983 - 5 S 2143/82 -, a.a.O.).
- OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion
Kann nicht bewiesen werden, dass in dieser Frist der gegenwärtige oder ein anderer Zustand entstanden oder aufgehoben worden ist, so genügt die glaubhafte Bezeugung von Personen, das Recht sei innerhalb der letzten 40 Jahre ausgeübt worden und ihnen sei weder aus eigener Wahrnehmung noch durch andere bekannt, dass während der vorangegangenen 40 Jahren ein anderer Zustand bestanden habe (…a.a.O.; BwVGH NJW 1984, 819; BwVBl. 1962, 41 ; 1963, 106; OVG Münster DÖV 1961, 34; BGHZ 16, 234 mwN für die wasserrechtliche Verleihung). - VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 5 S 1/92
Zur Festsetzung des Bebauungsplanes mit normativem Charakter unter Verwendung von …
Diese Rechtslage wird üblicherweise als "Vorbehalt des Straßenrechts" gegenüber dem Straßenverkehrsrecht bezeichnet; demzufolge darf die Straßenverkehrsbehörde keine Nutzung auf Dauer zulassen, die über den wegerechtlichen Widmungsrahmen hinausgeht (vgl. dazu etwa BVerwGE 62, 376 ff; Urteile d. erk. Senats v. 19.4.1983 -- 5 S 51/83 --, NJW 1984, 819 = VBlBW 1984, 275 und v. 5.5.1987 -- 5 S 1748/86 -- BWGZ 1988, 61).
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
Keine Klagebefugnis des Straßenanliegers gegen eine Widmungserweiterung, aber …
Setzt ein Bebauungsplan mit Rechtssatzqualität eine Verkehrsfläche für Fußgänger fest, so ist sowohl der Träger der Straßenbaulast wie auch die Straßenverkehrsbehörde straßenrechtlich gehindert, auf einer solchen Fläche ohne weiteres Fahrverkehr zu eröffnen (siehe zuletzt Urt. des erk. Senats v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 - ferner Urt. v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819 = VBlBW 1984, 275 und v. 05.05.1987 - 5 S 1748/86 - BWGZ 1988, 81). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90
Verwertung behördlicher Beweisaufnahme durch Tatsachengerichte zulässig; hier: …
Sie geht von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung aus (vgl. z.B.: Urt.v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819 = VBlBW 1984, 275; Urt.v. 14.02.1986 - 5 S 1076/85 - BWVPr 1986, 227). - VGH Baden-Württemberg, 04.12.1995 - 2 S 1360/94
Keine rückwirkende Widmung, kein Erschließungsbeitrag für teilweise nicht …
Nach dem bis zu diesem Zeitpunkt im württembergischen Landesteil, um den es hier geht, geltenden Wegerecht erhielt ein Weg dadurch die Eigenschaft eines öffentlichen Weges, daß eine erkennbare Wegeanlage in der Natur vorhanden war und daß dieser Weg von der zuständigen Behörde ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung für jedermann oder einen bestimmten Personenkreis gewidmet worden ist (st.Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 30.8.1962 - I 103/60 -, BWVBl. 1963, 106; Urteil vom 19.4.1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819; Urteil vom 7.2.1986 - 5 S 394/85 -, VBlBW 1987, 101;… vgl. auch Lorenz, Kommentar zum Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, 1992, § 2 Rdnr. 21 ff.; Lorenz, VBlBW 1984, 329 ff.;… Schmid, Das öffentliche Wegerecht in Württemberg, Stuttgart 1932, S. 26 ff.). - VG Stade, 16.10.2007 - 1 A 2789/05
Entstehung eines öffentlichen Weges; allgemeiner Verkehr; öffentliche Straße; …
In diesen Fällen kann das allgemeine Rechtsinstitut der "unvordenklichen" Verjährung eingreifen: es begründet eine widerlegliche Vermutung, dass eine Widmung erfolgt ist, wenn der Weg seit "Menschengedenken" von der Allgemeinheit genutzt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819, 820; OVG Bremen, Beschluss v. 10.12.2004 - 1 B 387/04 -, zit. n. juris; VGH Mannheim, Urteil v. 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, zit. n. juris; VG Minden, Urteil v. 16.08.2005 - 1 K 2061/04 -, zit. n. juris). - OVG Schleswig-Holstein, 25.05.1993 - 4 L 207/92 Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang hervorgehoben, daß die auch hier entscheidungserhebliche Frage, ob eine seit alters her geübte Benutzung für den öffentlichen Verkehr im ganzen genommen frei und ungehindert unter Umständen stattgefunden hat, welche den Rückschluß auf die allgemeine Benutzung in Ausübung öffentlichen Rechts zulassen (…vgl. dazu Germershausen/Seydel, Wegerecht und Wegeverwaltung in Preußen, 4. Aufl. 1932, 1. Bd, S. 14; VGH Mannheim, Urt. v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 - in: NJW 1984, 819 (820)), anhand aller erkennbaren, für oder wider die Öffentlichkeit sprechenden Gesichtspunkte zu beantworten ist.
Für Blogger: