Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1244
VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83 (https://dejure.org/1983,1244)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.1983 - 5 S 51/83 (https://dejure.org/1983,1244)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 1983 - 5 S 51/83 (https://dejure.org/1983,1244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 819
  • NVwZ 1984, 323 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83
    Entwickelt sich auf einem für Fußgänger und landwirtschaftlichem Anliegerverkehr gewidmeten Weg ein allgemeiner Fahrzeugverkehr und nimmt die Straßenverkehrsbehörde von der daraufhin angeordneten Sperrung des Weges eine Benutzungsart (Fahrradverkehr) aus, so liegt darin eine straßenverkehrsrechtlich unzulässige faktische Widmungserweiterung (Anschluß BVerwG, 1981-06-16, 7 C 27/79, BVerwGE 62, 376).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1960 - IV A 1253/58

    Klage auf Feststellung der (Nicht-)Öffentlichkeit eines Weges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83
    Der Gemeingebrauch an seit alters her bestehenden öffentlichen Fußwegen erstreckt sich nicht allein aufgrund der gewandelten Verkehrsgewohnheiten nunmehr auch auf den Fahrradverkehr (Entgegen OVG Münster, 1960-05-04, IV A 1253/58, DÖV 1961, 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2019 - 5 S 1052/18

    Anforderungen an den Nachweis zur Zustimmung des Grundstückseigentümers zur

    Nach der gewohnheitsrechtlich verfestigten Rechtspraxis war ein öffentlicher Weg gegeben, wenn eine erkennbare Wegeanlage vorhanden war und der Weg von der zuständigen Behörde ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung für jedermann oder einem bestimmten Personenkreis gewidmet worden war (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.5.1989 - 5 S 3298/88 - juris Rn. 2; Urteil vom 7.2.1986 - 5 S 394/85 - VBlBW 1987, S. 101; Urteil vom 19.4.1983 - 5 S 51/83 - VBlBW 1984, 275; Urteil vom 15.1.1981 - 5 S 1255/80 - VBlBW 1982, 56; ferner Schmid, Das öffentliche Wegerecht in Württemberg, S. 22).
  • OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00

    öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

    Kann nicht bewiesen werden, dass in dieser Frist der gegenwärtige oder ein anderer Zustand entstanden oder aufgehoben worden ist, so genügt die glaubhafte Bezeugung von Personen, das Recht sei innerhalb der letzten 40 Jahre ausgeübt worden und ihnen sei weder aus eigener Wahrnehmung noch durch andere bekannt, dass während der vorangegangenen 40 Jahren ein anderer Zustand bestanden habe (a.a.O.; BwVGH NJW 1984, 819; BwVBl. 1962, 41 ; 1963, 106; OVG Münster DÖV 1961, 34; BGHZ 16, 234 mwN für die wasserrechtliche Verleihung).
  • VG Aachen, 04.02.2014 - 6 K 1892/11

    Straßenrecht; Feststellung; Öffentlichkeit; alter Weg; Widmungstheorie;

    vgl. Kodal, Straßenrecht, 7. Auflage 2010, Kapitel 8 Rn. 25.3 f., unter Hinweis auf Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819 ff. (zur - verneinten - Ausdehnung des Widmungsumfangs eines Fußweges durch jahrelange Benutzung durch Radfahrer).

    Dass der Weg in der Folgezeit zu einem Fahrweg förmlich umgewidmet bzw. der Widmungsinhalt entsprechend erweitert oder durch ein dauerhaft geändertes Nutzerverhalten tatsächlich umfunktioniert worden sein könnte, vgl. hierzu aber VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819 ff., der eine Erweiterung des Widmungsinhalts eines Fußweges durch jahrelange Benutzung durch Radfahrer verneint, behauptet zwar der Kläger.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15

    Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um eine Entschädigungsregelung für

    Zweifel hieran könnten deshalb bestehen, weil die Fläche während der Dauer des Mietvertrags der Klägerin im Privateigentum ihrer früheren Vermieterin stand und die in diesem Fall - auch bei einer Widmung aufgrund eines Bebauungsplans nach § 5 Abs. 6 Satz 1 StrG - erforderliche Zustimmung des Eigentümers nach § 5 Abs. 1 StrG nach Auskunft der Stadt Karlsruhe nicht nachweisbar ist und weil auch die Voraussetzungen einer von der Stadt Karlsruhe offenbar angenommenen Widmung kraft unvordenklichen Verjährung (vgl. Senatsurteil vom 19.4.1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819, 820) nicht ohne Weiteres erwiesen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

    Allein durch zwischenzeitlich gewandelte Verkehrsgewohnheiten erstreckt sich eine solche beschränkte Widmung auch nicht automatisch auf den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.04.1983 - 5 S 51/83 - VBlBW 1984, 275).
  • VG Freiburg, 03.11.1987 - 6 K 103/86

    Widmungsverfügung für einen öffentlichen Seeuferweg durch einen Hoheitsträger;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94

    Keine Klagebefugnis des Straßenanliegers gegen eine Widmungserweiterung, aber

    Setzt ein Bebauungsplan mit Rechtssatzqualität eine Verkehrsfläche für Fußgänger fest, so ist sowohl der Träger der Straßenbaulast wie auch die Straßenverkehrsbehörde straßenrechtlich gehindert, auf einer solchen Fläche ohne weiteres Fahrverkehr zu eröffnen (siehe zuletzt Urt. des erk. Senats v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 - ferner Urt. v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819 = VBlBW 1984, 275 und v. 05.05.1987 - 5 S 1748/86 - BWGZ 1988, 81).
  • VG Sigmaringen, 25.10.2001 - 4 K 2494/00

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Jedoch lässt sich nicht feststellen, dass der streitgegenständliche Weg vor dem 01.07.1964 öffentlich gewesen ist.  Nach dem bis zum Inkrafttreten des LStrG in Württemberg geltenden und damit hier anzuwendenden württembergischen Wegerecht erhielt ein Weg - das Vorhandensein einer erkennbaren Wegeanlage vorausgesetzt - dadurch die Eigenschaft eines öffentlichen Weges, dass er von der zuständigen Behörde ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung durch einen bestimmten Personenkreis gewidmet worden ist (VGH Baden-Württemberg, vgl. Urt. v. 30.08.1962 - 1 103/60 -, BWVBl 1963, 106; Urt. v. 19.04.1983     - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819; Urt. v. 07.02.1986 - 5 S 394/85 -, VBlBW 1986, 225 ff.).

    Nach dem württembergischen Wegerecht konnte der Nachweis der Widmung jedoch auch durch das eine widerlegliche Vermutung begründende Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung erbracht werden (ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, vgl. Urt. v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 -, a.a.O.; Beschl v. 03.10.1983 - 5 S 2143/82 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1995 - 2 S 1360/94

    Keine rückwirkende Widmung, kein Erschließungsbeitrag für teilweise nicht

    1963, 106; Urteil vom 19.4.1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819; Urteil vom 7.2.1986 - 5 S 394/85 -, VBlBW 1987, 101; vgl. auch Lorenz, Kommentar zum Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, 1992, § 2 Rdnr. 21 ff.; Lorenz, VBlBW 1984, 329 ff.; Schmid, Das öffentliche Wegerecht in Württemberg, Stuttgart 1932, S. 26 ff.).
  • VG Gera, 05.12.2016 - 3 K 631/16

    Beseitigung einer Schranke; Umfang des Gemeingebrauchs eines alten öffentlichen

    Denn sowohl im Straßenrecht als auch im Straßenverkehrsrecht gibt es eine Trennung in unterschiedliche Benutzungsarten, die nicht durch die bloße Benutzung einer Straße durch eine andere Verkehrsart aufgehoben werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819 [820]; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage, Rdnr. 133).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 5 S 1/92

    Zur Festsetzung des Bebauungsplanes mit normativem Charakter unter Verwendung von

  • VG Stade, 16.10.2007 - 1 A 2789/05

    Ansehung eines Weges als eine öffentliche Straße im Sinne des Niedersächsischen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90

    Verwertung behördlicher Beweisaufnahme durch Tatsachengerichte zulässig; hier:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht