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   VGH Baden-Württemberg, 09.04.1990 - 5 S 511/90   

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https://dejure.org/1990,9619
VGH Baden-Württemberg, 09.04.1990 - 5 S 511/90 (https://dejure.org/1990,9619)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.04.1990 - 5 S 511/90 (https://dejure.org/1990,9619)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. April 1990 - 5 S 511/90 (https://dejure.org/1990,9619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufige Zulassung zur Jägerprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 5 S 1899/03

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache bei Jagdschein; Zuverlässigkeit

    Der begehrten einstweiligen Anordnung dürfte bereits das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache entgegen stehen (vgl. Senatsbeschl. v. 09.04.1990 - 5 S 511/90 - RdL 1990, 252; Sächs. OVG, Beschl. v. 18.08.1992 - I 167/92 - RdL 1992, 307; Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, Fischereirecht, 3. Aufl. 1998, § 15 BJagdG Rdnr. 4 m.w.N.; a. A. allgemein zum Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache Schoch, in: Schoch/Schmitt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 RdNr. 90).

    Die Jagdausübung ist grundsätzlich eine Liebhaberei und Freizeitbeschäftigung (vgl. Senatsbeschl. v. 09.04.1990 - 5 S 511/90 - und Sächs. OVG, Beschl. v. 18.08.1992 - jeweils a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 18.08.1992 - I S 167/92

    Erlöschen einer Jagderlaubnis durch Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes 1990

    Bei der Jagdausübung handelt es sich - Berufsjäger eventuell ausgenommen - um eine Liebhaberei, die eine Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht rechtfertigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 09.04.1990 - 5 S 511/90 -).
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