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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 5 S 54.07   

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https://dejure.org/2007,15471
OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 5 S 54.07 (https://dejure.org/2007,15471)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2007 - 5 S 54.07 (https://dejure.org/2007,15471)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 5 S 54.07 (https://dejure.org/2007,15471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung eines in einem Container untergebrachten Imbissstandes zwischen stationären Betriebsstätten und mobilen Verkaufseinrichtungen; Anforderungen an stationäre Betriebsstätten; Ableitung des Erfordernisses eines Trinkwasseranschlusses aus allgemeinen ...

  • Judicialis

    LFGB § 39; ; LMHV § ... 2 Nr. 1; ; LMHV § 3 Satz 2; ; LMHV Kapitel 1 Ziff. 3; ; LMHV Kapitel 1 Ziff. 4; ; LMHV Kapitel 2 Ziff. 2; ; LMHV Kapitel 2 Ziff. 3; ; LMHV Kapitel 3 Ziff. 1.4.1.; ; LMHV Kapitel 3 Ziff. 1.4.3.; ; LMHV Kapitel 3 Ziff. 1.4.4.; ; LMHV Kapitel 3 Ziff. 1.4.5.; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lebensmittelrecht; Verwaltungsprozessrecht: Lebensmittelhygiene; Imbissstand; Container; Autobahnrastplatz; ortsveränderlich; Wasseranschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 761
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 18.10.2005 - 25 CS 05.1636
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 5 S 54.07
    Demgemäß kann offenbleiben, ob sich das Erfordernis eines Trinkwasseranschlusses - wie das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss entgegen der Auffassung der Antragstellers, aber im Anschluss an VGH München, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 25 CS 05.1636 angenommen hat - bereits aus der allgemeinen Vorschrift des Kapitel 1 Ziff. 1.1.
  • VG Osnabrück, 16.05.2012 - 6 B 18/12

    Ortsfeste Betriebsstätte; Imbissstand; Lebensmittelhygiene;

    Demgegenüber sind Anlagen und Einrichtungen, die ihrer allgemeinen Zweckbestimmung nach ständig oder zumindest regelmäßig an demselben Standort betrieben werden, als ortsfeste Betriebsstätten im Sinne der eingangs genannten Vorschriften zu qualifizieren; für diese Abgrenzungsfrage kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die fragliche Anlage/Einrichtung - was bei Fahrzeugen regelmäßig zu bejahen sein wird - "theoretisch" jederzeit von ihrem derzeitigen Standort entfernt und an einen anderen Standort verbracht werden könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 05.07.2007 - 5 S 54.07 - VGH München, B. v. 18.10.2005 - 25 CS 05.1636 -, jew. juris).

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 5. Juli 2007 - OVG 5 S 54.07 - noch eine abweichende Auffassung vertreten hatte, bezog sich die Entscheidung auf die frühere Fassung der Lebensmittelhygieneverordnung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2008), - anders nunmehr im Beschluss vom 12. Mai 2009 (OVG 5 S 1.09) in welchem diese Frage in Bezug auf die heutige Rechtslage ausdrücklich offen gelassen wird -, und beruhte maßgeblich auf der Erwägung, dass der Begriff der "Zufuhr" darin lediglich bei den Anforderungen an stationäre Einrichtungen verwandt werde.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 13 ME 123/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen einen Bescheid bzgl. der Verpflichtung zum

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, zur Wahrung der Hygiene des Imbissstandes komme als mildere und damit verhältnismäßigere Maßnahme in Betracht, dem Antragsteller - unter Beibehaltung des bisherigen Transport- und Umfüllsystems mittels Wasserkanistern - die ausschließliche Verwendung von Trinkwasser aufzugeben, steht auch deshalb nicht im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen des § 3 Satz 1 LMHV, weil mit dem Überleiten von Trinkwasser aus einer häuslichen Leitung unter Bedingungen, die von der Lebensmittelaufsicht nicht geprüft sind, in ebenso ungeprüfte Wasserkanister, mit dem Transport darin und mit dem Einleiten in Vorrichtungen des Imbissstandes Gefahrmomente bestehen, deren Vermeidung geboten ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.7.2007 - OVG 5 S 54.07 -, juris).
  • VG Berlin, 15.02.2011 - 14 L 285.10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anschlusszwang

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 5. Juli 2007 - OVG 5 S 54.07 - noch eine abweichende Auffassung vertreten hatte, bezog sich die Entscheidung auf die frühere Fassung der Lebensmittelhygieneverordnung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2008), - anders nunmehr im Beschluss vom 12. Mai 2009 (OVG 5 S 1.09) in welchem diese Frage in Bezug auf die heutige Rechtslage ausdrücklich offen gelassen wird -, und beruhte maßgeblich auf der Erwägung, dass der Begriff der "Zufuhr" darin lediglich bei den Anforderungen an stationäre Einrichtungen verwandt werde.
  • VG Berlin, 12.01.2009 - 14 A 110.08

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anschlusszwang an Wasserversorgung und

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 5. Juli 2007 - OVG 5 S 54.07 - eine abweichende Auffassung vertreten hat, bezog sich die Entscheidung auf die frühere Lebensmittelhygieneverordnung in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I Seite 2008) und beruhte maßgeblich auf der Erwägung, dass der Begriff der "Zufuhr" darin lediglich bei den Anforderungen an stationäre Einrichtungen verwandt werde.
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