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   VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02   

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VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02 (https://dejure.org/2005,4411)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.2005 - 5 S 551/02 (https://dejure.org/2005,4411)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 2005 - 5 S 551/02 (https://dejure.org/2005,4411)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bebauungsplan: Will die Gemeinde den durch den Erschließungsverkehr Lärmbetroffenen ein bestimmtes Schutzniveau gewährleisten, so ist ihre Planung an dieser "eigenen Vorgabe" zu messen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines nächtlichen Fahrverbots auf einer öffentlichen Verkehrsfläche aus städtebaulichen Gründen ; Widmungsbeschränkung in sonstiger Weise; Begrenzung der Lärmbelastung und Nachtfahrverbot; Schutzstatus eines allgemeinen Wohngebiets; Rechtliche Einordnung der ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; ; StrG § 5 Abs. 3 Satz 2; ; StrG § 5 Abs. 6 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung, Straßenbenutzung, Anbauverbot, Verkehrsregelung [StVO] - Gewerbegebiet, Abwägung, Erschließungsverkehr, Lärmbelastung, Schutzniveau, eigene Vorgabe, öffentliche Verkehrsfläche, nächtliches Fahrverbot, Widmungsbeschränkung, verkehrsrechtlicher ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistung von Lärmschutzniveau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1416
  • ZfBR 2005, 792
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02
    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 19.09.2002 - 4 CN 1.02 - DVBl. 2003, 2004) hat deren Vorliegen jedenfalls dann bejaht, wenn die planende Gemeinde Eigentümerin der dafür vorgesehenen Grundstücksfläche ist, sie die Maßnahme im Verfahren der Planaufstellung näher beschrieben und sich zur Durchführung der Maßnahme selbst verpflichtet hat und die Fläche Gegenstand der (überörtlichen) Regionalplanung ist.
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02
    Andererseits liegt das Wohngrundstück des Antragstellers in einem Bereich der Kreisstraße, nämlich nur ca. 120 m nördlich der Einmündung der Erschließungsstraße des geplanten Gewerbegebiets "Hinterhofen", in dem die spezifisch planbedingte Verkehrszunahme in und aus Richtung der im Ortskern verlaufenden B 31 bei der gebotenen wertenden Betrachtung (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 4 NB 11.91 - DVBl. 1992, 198) nicht in Zweifel gezogen werden kann.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02
    Mit dem Verbot schalltechnisch relevanter Tätigkeiten auf den Freiflächen zur Nachtzeit dürfte aber keine - allgemein zulässige - bestimmte Art von Nutzung im Sinne der genannten Regelung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 N.86 - BVerwGE 77, 308) ausgeschlossen worden sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 1985/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis wegen Verkehrslärmzunahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02
    Zwar muss danach der Antragsteller als Eigentümer eines an einer Kreisstraße gelegenen Wohngrundstücks damit rechnen, dass es auf dieser Straße wegen der ihr nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 StrG u.a. zukommenden Funktion, den erforderlichen Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege herzustellen, zu einer Verkehrszunahme infolge der Ausweisung von Baugebieten auf der Gemarkung der Antragsgegnerin kommt (vgl. auch Senatsurt. v. 24.09.1999 - 5 S 1985/98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2002 - 8 S 1388/01

    Darstellung von Ausgleichsmaßnahmen; Dorfgebiet; Lastengleichheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02
    Nach Ansicht des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs (Urt. v. 21.02.2002 - 8 S 1388/01 - VBlBW 2002, 203) genügt die bloße Erwähnung einer vertraglich nicht abgesicherten, auf einem außerhalb des Plangebiets gelegenen gemeindlichen Grundstücks vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme in der Planbegründung nur dann den Anforderungen des § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB a. F., wenn die geplante Maßnahme nach Art und Umfang präzise beschrieben wird und damit feststeht, was die Gemeinde zum Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs zu tun gedenkt.
  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02
    Nur dann kann das (verständliche) Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage noch als schutzwürdiges privates Interesse angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1995 - 4 NB 38.94 - NVwZ 1996, 711 = PBauE § 47 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02
    Was die verkehrliche Immissionsbelastung angeht, so genügt es allerdings nicht, dass die Zunahme des Verkehrs und damit der Lärmimmissionen auf einer allgemeinen Veränderung der Verkehrssituation infolge einer Planung an anderen Straßenabschnitten beruhen; erforderlich ist vielmehr, dass sich die Verkehrssituation in einer spezifisch planbedingten Weise nachteilig verändert (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.1998 - 4 CN 1.97 - BauR 1999, 137).
  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02
    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 15.02.2000 - 3 C 14.99 - NJW 2000, 2121 = DVBl. 2000, 1611) vertritt die Auffassung, dass insoweit maßgeblich der allgemeine Sprachgebrauch sein müsse; von Verkehrsteilnehmern, von denen in der Regel schnelle Entscheidungen zu treffen seien und denen es "nicht selten eines besonders ausgeprägten Sprachgefühls ermangele", könne nämlich nicht verlangt werden, dass sie besonders feine sprachliche Unterscheidungen träfen, wenn sie vor der Frage stünden, ob sie eine Straße befahren dürften oder nicht; danach sei nicht von vornherein auszuschließen, dass auch solche Verkehrsteilnehmer Anlieger einer für den Verkehr gesperrten Straße sein könnten, welche sie befahren (müssten), um direkt (unmittelbar) zu derjenigen Straße zu gelangen, an der sie anlägen oder in welcher der Verkehr mit einem Anlieger (im vorbezeichneten Sinne) erfolgen solle.
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02
    Als Eigentümer eines außerhalb des Geltungsbereichs des angegriffenen Bebauungsplans gelegenen Wohngrundstücks kann der Antragsteller eine Verletzung des in § 1 Abs. 6 BauGB a. F. verankerten Abwägungsgebots geltend machen, das drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1998 - 4 CN 2.98 -BVerwGE 107, 125 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 55a).
  • BVerwG, 18.07.2003 - 4 BN 37.03

    Ausgleichsmaßnahme; Sicherung; Nutzungskonzept; Dauerkleingarten; Ausfertigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02
    Im Beschluss vom 18.07.2003 - 4 BN 37.03 - (NuR 2003, 750) hat das Bundesverwaltungsgericht nochmals betont, dass die Gemeinde bei der Wahl "sonstiger geeigneter Maßnahmen" nicht auf ein bestimmtes Vorgehen festgelegt sei; es müsse nur verhindert werden, dass die Gemeinde sich von einseitigen Erklärungen, die eine bestimmte Kompensation in Aussicht stellten, im Nachhinein wieder lossage oder von ihr zunächst zum Ausgleich bereitgestellte Flächen später zurückziehe; ob die Voraussetzungen einer objektiv verlässlichen Rechtsgrundlage für die geplanten Kompensationsmaßnahmen erfüllt seien, sei nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 3 S 1119/04

    Voraussetzungen für die Festsetzung einer Verkehrsfläche mit der besonderen

    Eine "straßenrechtliche" Umsetzung der bauplanerischen Festsetzung - als einer normativen Vorgabe - durch eine entsprechende Widmungsentscheidung seitens der Straßenbaubehörde, hier der Antragsgegnerin als Trägerin der Straßenbaulast von Gemeindestraßen (§§ 5 Abs. 2 Nr. 2, 50 Abs. 3 Nr. 3 StrG), ist also nicht mehr erforderlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.3.2005 - 5 S 551/02 -, BauR 2005, 1416).

    Der Änderungsbebauungsplan enthält keine Festsetzungen, die eine solche Durchfahrtsbeschränkung festlegen würden (vgl. zu einem nächtlichen Fahrverbot und allgemein zur Zulässigkeit eines zeitlichen Ausschlusses einer dem Grunde nach zulässigen Benutzung einer Straße sowie zur Zulässigkeit einer auf § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB gestützten Festsetzung einer Schrankenanlage, mit der die Einhaltung eines nächtlichen Fahrverbots gewährleistet werden sollte: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.3.2005 - 5 S 551/02 -, BauR 2005, 1460).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08

    Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten

    Dies entspricht schließlich auch dem Grundsatz des "Vorbehalts des Straßenrechts" (vgl. Senat, Urt. v. 18.08.1992, DÖV 1993, 532), wenn es auch in der Regel keiner besonderen straßenrechtlichen Verfügung mehr bedarf, wenn eine - wie hier (ungeachtet des von der ursprünglichen Zweckbestimmung abweichenden Ausbaus) - bereits als öffentliche Straße gewidmete bzw. als gewidmet geltende (§ 5 Abs. 6 Satz 1 StrG) Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden soll (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.03.2006, a.a.O., Senat, Urt. v. 08.03.2005 - 5 S 551/02 -, BauR 2005, 1416).
  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15

    Zulässigkeit eines Erledigungsfesstellungsstreits; Anordnung des Rückschnitts von

    (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.03.2005 - 5 S 551/02 -, Rn. 22, juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 6 U 34/08

    Keine Widmung durch Baugenehmigung oder Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Die straßenrechtliche Widmungsfiktion des § 5 Abs. 6 Satz 1 StrG bezieht sich in diesem Fall "deckungsgleich" auf den durch den Bebauungsplan zugelassenen Nutzungsrahmen der öffentlichen Verkehrsfläche, so dass es einer straßenrechtlichen Umsetzung der bauplanerischen Festsetzung wegen der Widmungsfiktion nicht mehr bedarf (vgl. VGH Mannheim BauR 2005, 1416; BauR 2006, 1271).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - 2 A 7.05

    Normenkontrollanträge zur Straßenplanung in Oranienburg erfolglos

    Ob Benutzungsbeschränkungen (wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung) oder ein Nutzungsausschluss (wie ein LKW-Fahrverbot) als Festsetzung eines nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB a.F. zulässigen beschränkten Benutzungszwecks angesehen werden können, wenn dieses "aus städtebaulichen Gründen", nämlich zum Schutz der Nachtruhe der Wohnbevölkerung (§ 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB a.F.) geschieht (so wohl VGH Mannheim, Urteil vom 8. März 2005 - 5 S 551/02 - BauR 2005, 1416, 141.), erscheint fraglich.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Antragsfrist - Unwirksamkeit wegen

    60 d) Das Abwägungsergebnis erweist sich gleichwohl deshalb als fehlerhaft, weil der Gemeinderat der Bestandsschutz genießenden Wohnnutzung ein -über das in einem Gewerbegebiet übliche Maß hinausgehendes - Schutzniveau wie in einem Mischgebiet zubilligen wollte, sich die angegriffene Planung an der eigenen Vorgabe messen lassen muss (vgl. Senat, Urt. v. 08.03.2005 - 5 S 551/02 -, UPR 2005, 442; hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2008 - 3 S 358/08 -, BauR 2009, 1691), diese jedoch in der angegriffenen Festsetzung des Bebauungsplans keinen Niederschlag gefunden hat, sondern hinter ihr zurückbleibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11

    Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und

    Insofern verhält es sich anders als in den Fällen, die etwa den Entscheidungen des Senats vom 08.03.2005 - 5 S 551/02 - (UPR 2005, 442) sowie vom 27.10.2010 - 5 S 1292/10 - zugrundelagen.
  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 9 N 14.2326

    Bebauungsplan für Industrie- und Gewerbepark "InterFranken" ist unwirksam

    Will der Plangeber einem durch den Erschließungsverkehr für ein geplantes Baugebiet Lärmbetroffenen ein bestimmtes Schutzniveau (hier die Einhaltung der Grenzen einer wesentlichen Änderung nach § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV) gewährleisten, muss sich seine Planung aber - ungeachtet der Frage der Anwendbarkeit der normativen Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV auf den anlagenbezogenen Zu- und Abgangsverkehr im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bauleitplänen (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2007 - 4 BN 41/07 - juris Rn. 5 ff.) - an dieser "eigenen Vorgabe" messen lassen (vgl. VGH BW, U.v. 8.3.2005 - 5 S 551/02 - juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 18.11.2010 - 4 C 1737/09

    Antrag gegen den Bebauungsplan Mühlheimer Straße/Brielsweg der Stadt Offenbach

    Das von der Antragstellerin weiterhin angeregte Nachtfahrverbot für LKWs im X...weg konnte - die Zulässigkeit eines solchen Verbots auf der rechtlichen Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB unterstellt (vgl. dazu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2005 - 5 S 551/02 -, BRS 69 Nr. 43) von der Antragsgegnerin abwägungsfehlerfrei mit der Begründung abgelehnt werden, dass der X...weg von seiner verkehrlichen Funktion her vorwiegend eine Erschließungsstraße innerhalb eines Gewerbegebietes darstellt, die neben der Erschließung des Projektgrundstücks auch der Erschließung weiterer gewerblicher Grundstücke (Autohaus, Druckmaschinenfabrik) dient und dass vor diesem Hintergrund eine verkehrliche Einschränkung im Sinne eines Nachtfahrverbot für LKWs nicht in Betracht kommt.
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