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   LG Mönchengladbach, 14.10.2008 - 5 S 64/08   

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https://dejure.org/2008,4797
LG Mönchengladbach, 14.10.2008 - 5 S 64/08 (https://dejure.org/2008,4797)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14.10.2008 - 5 S 64/08 (https://dejure.org/2008,4797)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 5 S 64/08 (https://dejure.org/2008,4797)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Haftung des Versicherers im Fall eines Kraftfahrzeugschadens; Kriterien für die Ermittlung angemessener Mietwagenkosten; Streit über die zur Bestimmung eines angemessenen Mietwagentarifs heranzuziehenden Richtlinien

  • urteile-network.de PDF

    Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenkosten Verkehrsunfall -Schwacke Liste 2006

  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Umfang der Haftung des Versicherers im Fall eines Kraftfahrzeugschadens; Kriterien für die Ermittlung angemessener Mietwagenkosten; Streit über die zur Bestimmung eines angemessenen Mietwagentarifs heranzuziehenden Richtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fraunhofer

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2008 - 5 S 64/08
    Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. BGH NJW 2008, 1519).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2008 - 5 S 64/08
    Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass für die Prüfung der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung eines Unfallersatztarifes der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln darf (vgl. zum Beispiel BGH VersR 2006, 986, BGH VersR 2007, 1144).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2008 - 5 S 64/08
    Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass für die Prüfung der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung eines Unfallersatztarifes der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln darf (vgl. zum Beispiel BGH VersR 2006, 986, BGH VersR 2007, 1144).
  • LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08

    Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG

    Wie die Kammer bereits mehrfach festgestellt hat (Urteil vom 14.10.2008 - 5 S 64/08 - Juris), ist die Schwacke-Liste 2006 grundsätzlich eine geeignete Schätzgrundlage.

    Die Daten des Mietpreisspiegels des Fraunhofer Instituts wurden von Februar bis April 2008 erhoben, so dass sie für die Anmietung im hiesigen Fall, die im Februar 2007 stattfand, nicht relevant sind (vgl. hierzu LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2008 - 5 S 64/08 - Juris).

  • LG Mönchengladbach, 23.03.2010 - 5 S 101/09

    Unfallspezifische Kostenfaktoren können höheren Mietwagentarif rechtfertigen

    Die Kammer (Urteil vom 14.10.2008 - 5 S 64/08 - Juris) hat bereits mehrfach festgestellt, dass die von der Klägerin herangezogene Schwacke-Liste 2006 grundsätzlich eine geeignete Schätzgrundlage darstellt.

    Ob als Schätzgrundlage auch der Mietpreisspiegel des Frauenhofer-Instituts herangezogen werden kann, bedarf im Übrigen keiner Entscheidung, da diese Daten im Jahr 2008 erhoben wurden und er für die vorliegende Anmietsituation im Jahr 2005 daher nicht relevant ist (vgl. hierzu Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2008, a.a.O.).

  • LG Düsseldorf, 18.06.2009 - 21 S 454/08
    Überwiegend gehen diese Entscheidungen zugunsten des Kreditinstituts aus (etwa LG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2008 - 22 S 481/07 [Bl. 172 d. A] , Beschluss vom 13.06.2007 - 7 O 22/07 [Bl. 45d A.] , Beschluss vom 30.09.2008 - 23 S 298/08 [Bl. 184 d. A.], LG Aachen, Urteil vom 10.10.2008 - 5 S 64/08 [Bl. 187 d. A.], LG Frankfurt/M , Beschluss vom 16.11.2008 - 2/23 T 2/08 [Bl. 201 d. A.), LG Osnabrück, Urteil vom 30.04.2009 - 9 S 42/09 [Bl. 260 d. A.] , Urteil vom 30.04.2009 - 9 S 43/09 [Bl. 264 d. A.], LG Halle, Beschluss vom 19.04 2007 - 5 O 29/07 [Bl. 42 d. A.], LG Ulm, Beschluss vom 13.05.2008 - 1 T 19/08 [Bl. 49 d. A.]; sowie die in den Schriftsätzen der Beklagten vom 25.06.2008 [Bl. 31 d. A.], 17.12.2008 [Bl. 143 d. A.] und 19.05.2009 [Bl. 220a d. A.] genannten amtsgerichtlichen Urteile).

    Auch vermag die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine rechtliche Umgestaltung der Ansprüche des Schuldners von einem Anspruch auf Leistung an Dritte in einen Anspruch auf Auszahlung an sich selbst herbei zu führen (so auch LG Aachen, Urteil vom 10.10.2008 - 5 S 64/08 ).

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