Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 20.03.2012 - 5 S 64/11   

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https://dejure.org/2012,23739
LG Mönchengladbach, 20.03.2012 - 5 S 64/11 (https://dejure.org/2012,23739)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 20.03.2012 - 5 S 64/11 (https://dejure.org/2012,23739)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 20. März 2012 - 5 S 64/11 (https://dejure.org/2012,23739)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    In der Berufung verurteilt das Gericht zwar die AXA-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten, nimmt aber einen Abzug auf den Schwacke-Normaltarif vor

Besprechungen u.ä. (2)

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelle Rechtsprechung des AG Erkelenz und LG Mönchengladbach zu Mietwagenkosten

  • ra-frese.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mietwagenkosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2011 - 8 S 4302/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Grundlage für die

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.03.2012 - 5 S 64/11
    Die Notwendigkeit eines Abschlages in dieser Höhe beruht auf der Erwägung, dass die "Schwacke-Liste" als "Normaltarif" nicht den erstattungsfähigen Normalpreis im Sinne des allgemeinen Schadensrechts wiedergibt, sondern einen Wert darstellt, der auf Grund der in der Methodik der Preisermittlung liegenden Besonderheiten in einem Maße überhöht ist, dass eine Korrektur nach unten gerechtfertigt erscheint (so auch LG Nürnberg-Fürth, DAR 2011, 589 ff.).

    Zudem hat die Kammer - ebenso wie das Landgericht Nürnberg-Fürth (DAR 2011, 589, 590) - als Spezialberufungskammer für Verkehrsunfallsachen die vielfache Erfahrung gemacht, dass Mietwagenunternehmen die von ihnen dem Kunden oder dem Haftpflichtversicherer zunächst in Rechnung gestellten Rechnungsbeträge, die teilweise sogar noch über den Preisen nach der "Schwacke-Liste" liegen, nicht einklagen, sondern ihre Forderung im Streitfall auf den Betrag gemäß "Schwacke-Liste" verringern.

    Die Kammer folgt den Argumenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth in seinen Urteil vom 10. August 2011 (DAR 2011, 589, 591) und schätzt, dass der in der "Schwacke-Liste" festgestellte "Normaltarif" um 20 % über dem Betrag liegt, der von Rechts wegen als Normalpreis erstattungsfähig ist.

    Da die Beklagte diesen Vortrag in der Folge nicht in erheblicher Weise bestritten hat, ist ein Zuschlag in Höhe von 20 %, der auf den um 17 % verringerten Betrag der "Schwacke-Liste" zu machen ist, angemessen (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, DAR 2011, 589 ff.).

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.03.2012 - 5 S 64/11
    Zu dieser Handhabung sieht sich die Kammer nicht zuletzt auch auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [Beispielhaft hierfür die Entscheidungen vom 12. April 2011 (Az. VI ZR 300/09) und vom 17. Mai 2011 (Az. VI ZR 142/10)] berechtigt.

    Die Eignung einer als Schätzgrundlage verwendeten Liste oder Tabelle wird nur in Frage gestellt, wenn an Hand konkreter Tatsachen aufgezeigt wird, dass der geltend gemachte Mangel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang ausgewirkt hat (BGH NJW-RR 2011, 1109 f.).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.03.2012 - 5 S 64/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (aktuell dazu BGH NJW 2011, 1947 ff.) kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

    Zu dieser Handhabung sieht sich die Kammer nicht zuletzt auch auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [Beispielhaft hierfür die Entscheidungen vom 12. April 2011 (Az. VI ZR 300/09) und vom 17. Mai 2011 (Az. VI ZR 142/10)] berechtigt.

  • LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08

    Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.03.2012 - 5 S 64/11
    Denn unabhängig davon, ob es sich bei der Geltendmachung der Mietwagenkosten bei der Haftpflichtversicherung überhaupt um eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG handelt (verneinend: Urteil der Kammer vom 20. Januar 2009, 5 S 110/08), ist diese Dienstleistung jedenfalls gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.03.2012 - 5 S 64/11
    Gegen die Vergleichbarkeit der Internetpreise spricht allgemein, dass es sich dabei um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne Weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist [BGH VersR 2010, 683 ff. (Urteil vom 02.02.2010 -VI ZR 7/09) und VersR 2005, 381 ff. (Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 119/04)].
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.03.2012 - 5 S 64/11
    Gegen die Vergleichbarkeit der Internetpreise spricht allgemein, dass es sich dabei um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne Weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist [BGH VersR 2010, 683 ff. (Urteil vom 02.02.2010 -VI ZR 7/09) und VersR 2005, 381 ff. (Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 119/04)].
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