Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.01.1983 - 5 S 641/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2366
VGH Baden-Württemberg, 19.01.1983 - 5 S 641/82 (https://dejure.org/1983,2366)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.1983 - 5 S 641/82 (https://dejure.org/1983,2366)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 1983 - 5 S 641/82 (https://dejure.org/1983,2366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 32, 237 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1982 - 5 S 666/82

    Lärmschutzmaßnahmen zugunsten durch Trassenänderung mittelbar betroffener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1983 - 5 S 641/82
    Führt der Ausbau einer planfestgestellten Straßentrasse infolge des dadurch eröffneten zusätzlichen Verkehrs auf einem anschließenden, von den Ausbaumaßnahmen nicht betroffenen Straßenabschnitt zu erhöhten Lärmimmissionen für die dort gelegenen Grundstücke, sind auch diese Immissionen nach den allgemeinen Grundsätzen in die planerische Abwägung einzubeziehen und erforderlichenfalls durch Schutzvorkehrungen auszugleichen (Anschluß VGH Mannheim, 1982-11-11, 5 S 666/82).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1982 - 5 S 1219/82

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Belastung durch Verkehrslärm; Entschädigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1983 - 5 S 641/82
    Die Regelung des StrG BW § 39 Abs. 1 S 1 in Verbindung mit VwVfG BW § 74 Abs. 2 S 3 begründet einen materiell-rechtlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld, der im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen ist, sofern nicht der die Entschädigung auslösende Eingriff enteignenden Charakter hat (Anschluß VGH Mannheim, 1982-10-26, 5 S 1219/82).
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84

    Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße

    Im übrigen läßt sich die aufgrund tatrichterlicher Würdigung im Einzelfall zu bestimmende Grenze der zumutbaren Lärmbelastung - wie oben dargelegt - nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund einer Beurteilung innerhalb eines gewissen Spektrums von Möglichkeiten beantworten (VGH Mannheim DÖV 1983, 512, 513).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Die aufgrund tatrichterlicher Würdigung im Einzelfall zu bestimmende Grenze der zumutbaren Lärmbelästigung kann nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund einer wertenden Beurteilung innerhalb eines Spektrums von Möglichkeiten festgelegt werden (Senatsurteil BGHZ 97, 114 [BGH 06.02.1986 - III ZR 96/84] im Anschluß an VGH Mannheim DÖV 1983, 512, 513).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 17.84

    innerstädtische Verbindungsstraße - Planfeststellungsbeschluß,

    Das Berufungsgericht hat mit den angefochtenen Urteilen vom 19. Januar 1983 (u.a. DÖV 1983, 512) die Berufungen zum Anfechtungsantrag als unbegründet zurückgewiesen, den Hilfsanträgen jedoch stattgegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87

    Ausgleichsanspruch für Baulärm

    Sind solche Vorkehrungen oder Anlagen untunlich oder mit dem Vorhaben unvereinbar, so hat der Betroffene Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld (§§ 39 Abs. 1 Straßengesetz alte Fassung, 74 Abs. 2 Satz 3 LVwVfG; zur Rechtsnatur dieser Regelung als eigenständiger materieller Entschädigungsanspruch vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19.1.1983 -- 5 S 641/82, DÖV 83, 512, 514).

    Für die damit gestellte Frage, welche Immissionen die Klägerin nicht mehr entschädigungslos hinzunehmen verpflichtet ist, kommt es darauf an, was einem Betroffenen billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. dazu Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19.1.1983, a.a.O., Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.5.1987 -- 4 C 17-19.84 --, NJW 1987, 2884 und 21.5.1976 -- IV C 80.74 -- BVerwGE 51, 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 8 S 1712/90

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - fehlender Nachteil mangels Betroffenseins

    Im übrigen ist es für die Rechtmäßigkeit der Abwägung allein entscheidend, ob die im Zeitpunkt des Bebauungsplanbeschlusses getroffene Prognose über die zukünftige Verkehrsentwicklung methodisch ordnungsgemäß erstellt wurde (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.1.1982 - 5 S 641/82 - DÖV 1983, 512).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 1078/92

    Ablehnung eines Bauvorbescheids wegen Veränderungssperre; Anrechnung des

    Den Planungsleitsätzen gegenüber stehen - wie § 1 Abs. 1 BauGBMaßnG - solche Vorschriften, die (nur) eine Berücksichtigung oder Optimierung bestimmter öffentlicher Belange gebieten, jedoch innerhalb der planerischen Abwägung zugunsten anderer Belange eine Einschränkung zulassen (ständ. Rechtspr. des BVerwG, z. B. Beschl. v. 21.08.1990 - 4 B 104/90 - NVwZ 1991, 69, und des erk. Sen. z. B. Urt. v. 19.01.1983 - 5 S 641/82 - DÖV 1983, 412; zusammenfassend Dürr in VBlBW 1992, 322).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1687/95

    Bauliche Änderung einer Straße oder eines Schienenwegs als Ursache für eine

    Der Senat kann auch offenlassen, ob die grundsätzliche Beschränkung von Verkehrslärmschutzansprüchen nach Maßgabe des § 1 der 16. BImSchV auf Lärm, der gerade auf der zu bauenden oder zu ändernden Strecke entsteht (so BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996 - 11 B 65.96 - NVwZ 1997 S. 394), die Berücksichtigung erheblicher Lärmsteigerungen, die durch planbedingte Verkehrserhöhungen an anderer Stelle als der der Baumaßnahme hervorgerufen werden, in der planerischen Abwägung ausschließt (vgl. dazu Bürgel, NJW 1996, S. 1804 sowie für die Berücksichtigung planbedingter Lärmerhöhungen an anderer Stelle Dürr, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Aufl. 1995, Kap. 34 RdNr. 51.36, S. 1057; im Ergebnis ebenso das allerdings vor Inkrafttreten der Verkehrslärmschutzverordnung ergangene Urteil des Senats vom 19.01.1983 - 5 S 641/82 - DÖV 1983, 512).
  • VG Karlsruhe, 06.04.1995 - 6 K 3333/93
    Läßt sich dagegen der Rechtsfehler durch eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses beheben, steht dem Betroffenen lediglich ein - mit der Verpflichtungsklage durchzusetzender - Anspruch auf Planergänzung zu (BVerwG, Urteil vom 07.07.1978 -BVerwG 4 C 79.76 u.a.-, BVerwGE 56, 110; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 19.01.1983 -5 S 641/82-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht