Rechtsprechung
   LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 7/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2880
LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 7/13 (https://dejure.org/2014,2880)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.01.2014 - 5 S 7/13 (https://dejure.org/2014,2880)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 5 S 7/13 (https://dejure.org/2014,2880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Besitzstörung durch Werbewurfsendungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Besitzstörung durch Werbewurfsendungen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einmalige Postwurfsendung trotz "Keine-Werbung"-Aufkleber bewirkt nicht automatisch einen Anspruch auf Unterlassung gegen das beworbene Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Störereigenschaft bei unerwünschtem Einwurf von Werbewurfsendungen in Briefkästen; Unterlassungsanspruch bzgl. unerwünschter Werbung in Briefkästen

  • kanzlei.biz

    Beweislast bei unerwünschten Werbewurfsendungen

  • rabüro.de

    Zum Unterlassungsanspruch des Haus- oder Wohnungseigentümers wegen des Einwurfs von Werbesendungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 903, 1004 BGB

  • ra.de
  • RA Kotz

    Unerwünschte Werbewurfsendungen - Unterlassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung bei Einwurf von Werbesendungen nicht zwingend

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einmalige Postwurfsendung trotz "Keine-Werbung"-Aufkleber

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Vorgehen gegen unerwünschte Werbung im Briefkasten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Anscheinsbeweis bei Veranlassung von Briefkastenwerbung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wegen unerwünschten Einwurfs von Werbematerial setzt Störereigenschaft des Werbenden voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wegen unerwünschten Einwurfs von Werbematerial setzt Störereigenschaft des Werbenden voraus

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung bei Einwurf von Werbesendungen nicht zwingend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei unerlaubter Briefkasten-Werbung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Unerwünschte Werbung im Briefkasten - Wie und wann man sich dagegen wehren kann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Anscheinsbeweis bei Veranlassung von Briefkastenwerbung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 7/13
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung aus diesen Normen ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn er sich durch einen entsprechenden Aufkleber an seinem Briefkasten wehrt, es aber dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt; dabei kann sich der Betroffene bereits gegen den vereinzelten unerwünschten Einwurf solcher Materialien wehren (BGH, Urteil vom 20.12.1988, VI ZR 182/88, juris Rn 12 ff; Urteil vom 08.02.2011, VI ZR 311/09, juris Rn 9 ff.).

    Gerichtet ist der Anspruch gegen den Werbenden, dem der Einwurf des Werbematerials zuzurechnen ist (BGH, Urteil vom 20.12.1988, VI ZR 182/88, juris Rn 15).

  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 7/13
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung aus diesen Normen ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn er sich durch einen entsprechenden Aufkleber an seinem Briefkasten wehrt, es aber dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt; dabei kann sich der Betroffene bereits gegen den vereinzelten unerwünschten Einwurf solcher Materialien wehren (BGH, Urteil vom 20.12.1988, VI ZR 182/88, juris Rn 12 ff; Urteil vom 08.02.2011, VI ZR 311/09, juris Rn 9 ff.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.08.2015 - 216 C 13/15

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Haftung des Verlegers einer Gratiszeitung für

    Hat sie dagegen derartige Maßnahmen getroffen, wofür sie darlegungs- und beweisbelastet ist, kann dies zum einen etwaigen Anscheinsbeweis hinsichtlich ihrer Störereigenschaft erschüttern (vgl. zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises beim Einwurf von Werbung: LG Bonn, Urt. v. 15.01.2014 - 5 S 7/13), zum anderen liegt in derartigen Fällen auch bereits keine Missachtung des Selbstbestimungs- und Besitzrechtes vor, da es aufgrund der dann vorliegenden grundsätzlichen Respektierung des Wunsches der Betroffenen - selbst bei vereinzelten Zustellungen durch Ausreißer - an einem Eingriff durch den Zeitungsverleger in die Rechte der Betroffenen fehlt (vgl. LG Münster, Urt. v. 26.09.2013 - 14 O 360/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht