Rechtsprechung
LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 7/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Besitzstörung durch Werbewurfsendungen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Besitzstörung durch Werbewurfsendungen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Einmalige Postwurfsendung trotz "Keine-Werbung"-Aufkleber bewirkt nicht automatisch einen Anspruch auf Unterlassung gegen das beworbene Unternehmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis der Störereigenschaft bei unerwünschtem Einwurf von Werbewurfsendungen in Briefkästen; Unterlassungsanspruch bzgl. unerwünschter Werbung in Briefkästen
- kanzlei.biz
Beweislast bei unerwünschten Werbewurfsendungen
- rabüro.de
Zum Unterlassungsanspruch des Haus- oder Wohnungseigentümers wegen des Einwurfs von Werbesendungen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- ra.de
- RA Kotz
Unerwünschte Werbewurfsendungen - Unterlassungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Störerhaftung bei Einwurf von Werbesendungen nicht zwingend
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Einmalige Postwurfsendung trotz "Keine-Werbung"-Aufkleber
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Vorgehen gegen unerwünschte Werbung im Briefkasten
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kein genereller Anscheinsbeweis bei Veranlassung von Briefkastenwerbung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch wegen unerwünschten Einwurfs von Werbematerial setzt Störereigenschaft des Werbenden voraus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch wegen unerwünschten Einwurfs von Werbematerial setzt Störereigenschaft des Werbenden voraus
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Störerhaftung bei Einwurf von Werbesendungen nicht zwingend
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beweislast bei unerlaubter Briefkasten-Werbung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Unerwünschte Werbung im Briefkasten - Wie und wann man sich dagegen wehren kann
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein genereller Anscheinsbeweis bei Veranlassung von Briefkastenwerbung
Verfahrensgang
- AG Bonn, 12.12.2012 - 110 C 213/12
- LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 7/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 7/13
Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung aus diesen Normen ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn er sich durch einen entsprechenden Aufkleber an seinem Briefkasten wehrt, es aber dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt; dabei kann sich der Betroffene bereits gegen den vereinzelten unerwünschten Einwurf solcher Materialien wehren (BGH, Urteil vom 20.12.1988, VI ZR 182/88, juris Rn 12 ff; Urteil vom 08.02.2011, VI ZR 311/09, juris Rn 9 ff.).Gerichtet ist der Anspruch gegen den Werbenden, dem der Einwurf des Werbematerials zuzurechnen ist (BGH, Urteil vom 20.12.1988, VI ZR 182/88, juris Rn 15).
- BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09
Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben …
Auszug aus LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 7/13
Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung aus diesen Normen ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn er sich durch einen entsprechenden Aufkleber an seinem Briefkasten wehrt, es aber dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt; dabei kann sich der Betroffene bereits gegen den vereinzelten unerwünschten Einwurf solcher Materialien wehren (BGH, Urteil vom 20.12.1988, VI ZR 182/88, juris Rn 12 ff; Urteil vom 08.02.2011, VI ZR 311/09, juris Rn 9 ff.).
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.08.2015 - 216 C 13/15
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Haftung des Verlegers einer Gratiszeitung für …
Hat sie dagegen derartige Maßnahmen getroffen, wofür sie darlegungs- und beweisbelastet ist, kann dies zum einen etwaigen Anscheinsbeweis hinsichtlich ihrer Störereigenschaft erschüttern (vgl. zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises beim Einwurf von Werbung: LG Bonn, Urt. v. 15.01.2014 - 5 S 7/13), zum anderen liegt in derartigen Fällen auch bereits keine Missachtung des Selbstbestimungs- und Besitzrechtes vor, da es aufgrund der dann vorliegenden grundsätzlichen Respektierung des Wunsches der Betroffenen - selbst bei vereinzelten Zustellungen durch Ausreißer - an einem Eingriff durch den Zeitungsverleger in die Rechte der Betroffenen fehlt (…vgl. LG Münster, Urt. v. 26.09.2013 - 14 O 360/12).