Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.1998

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.02.1997 - 5 S 7/97   

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VGH Baden-Württemberg, 24.02.1997 - 5 S 7/97 (https://dejure.org/1997,8218)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.1997 - 5 S 7/97 (https://dejure.org/1997,8218)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 1997 - 5 S 7/97 (https://dejure.org/1997,8218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fachaufsichtliche Weisung an öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 152
  • VBlBW 1997, 300
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1985 - 9 S 991/84

    Regelungen für Mitarbeiter Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1997 - 5 S 7/97
    Der Antragsteller hat also insoweit die Rechtsstellung eines Beliehenen (vgl. hierzu VGH Bad.- Württ., NK-Beschl. v. 18.03.1985 - 9 S 991/84 -, NVwZ 1987, 431).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1997 - 5 S 7/97
    Daher kann auch eine fachaufsichtliche Weisung ihrem objektiven Sinngehalt nach auf Außenwirkung gerichtet und damit Verwaltungsakt sein, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung des zugrundeliegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich des Amtsträgers übergreift und damit Außenwirkung erzeugt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01

    Kostenerstattung für bautechnische Prüfung und Überwachung - Gebühr für

    Zwar kann eine Weisung im Beleihungsverhältnis der Sache nach ein Verwaltungsakt sein, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung des zugrunde liegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich des Amtsträgers übergreift und damit Außenwirkung erzeugt (vgl., jeweils zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 233 = NVwZ 1995, 484; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 - VGHBW-Ls 1997, Beilage 5, B 6).

    Eine Verpflichtung, zugunsten der öffentlichen Hand (letztlich) vergütungslos tätig zu werden, berührt den Status des berufstätigen Prüfingenieurs und bedarf daher näherer rechtlicher Regelung (vgl., zur Herabsetzung einer Gebührenforderung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs gegen den privaten Auftraggeber durch die Widerspruchsbehörde, BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 = NVwZ-RR 1989, 359; zur Inpflichtnahme eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, den Vermessungsauftrag eines privaten Auftraggebers zu Ende zu führen, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - a.a.O.; zur "Weisung" an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, ohne privaten Auftrag tätig zu werden, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 - a.a.O.; ).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00

    Beseitigung eines Abmarkungsmangels von Amts wegen

    Insoweit haben sie als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die Rechtsstellung von Beliehenen (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 18.03.1985 - 9 S 991/84 - NVwZ 1987, 431 u. Senatsbeschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 -).
  • VG Cottbus, 03.09.2009 - 5 L 162/09

    Abgrenzung Dienstleistungsüberlassung - Umsetzung - Zuweisung; Beamtin der

    Der Antrag ist statthaft, denn bei dem Feststellungsbegehren handelt es sich um die statthafte Rechtsschutzform in den Fällen, in denen die Behörde nicht erkennt, dass sie durch Verwaltungsakt gehandelt hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13. Juni 1990 - 5 M 22/90 -, zitiert nach juris [Rn. 19]; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25. Januar 2001 - 11 M 4402/00 -, zitiert nach juris [Rn. 4]; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24. Februar 1997 - 5 S 7/97 -, NVwZ-RR 1998, 152 [153]; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rn. 1042 f.).
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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.1998 - A 5 S 7/97   

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OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.11.1998 - A 5 S 7/97 (https://dejure.org/1998,32721)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. November 1998 - A 5 S 7/97 (https://dejure.org/1998,32721)
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