Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003

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   VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02   

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https://dejure.org/2003,15278
VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02 (https://dejure.org/2003,15278)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.04.2003 - 5 S 748/02 (https://dejure.org/2003,15278)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. April 2003 - 5 S 748/02 (https://dejure.org/2003,15278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verkehrswegeänderung - Präklusion eines Nutzungsberechtigten einer Telekommunikationslinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 910
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02
    Der Einwender kann die mit einem solchen Aufhebungsantrag vorausgesetzte umfassende Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses nicht erreichen, wenn seine Einwendungen nur Fragen betreffen, die nicht die Planung als solche berühren, sondern nur Inhalt von schlichten Planergänzungsansprüchen bzw. -anträgen sein könnten  (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489 = DVBl. 1997, 51 zur vergleichbaren Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02
    Der Senat kann nicht feststellen, dass der angefochtene  Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18.02.2002 die Klägerin in ihren Rechten verletzt, so dass  seine Aufhebung oder jedenfalls - bei Möglichkeit einer Fehlerbehebung im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 29 Abs. 8 Satz 2 PBefG - die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370) ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02
    Dazu gehört auch die Darlegung der konkreten Auswirkungen, durch die die Betroffenen bei Verwirklichung des Vorhabens tatsächliche oder rechtliche Nachteile für ihre geschützten Interessen befürchten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.07.1980 - 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 6.01

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Änderungen an den im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02
    Der Senat lässt dahinstehen, ob eine dahingehende "Auflage" nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG gegenüber der Beigeladenen zu 1 im Sinne einer stattgebenden Entscheidung auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin hin oder jedenfalls wegen des Grundsatzes der Problembewältigung, wonach auch die nur mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens einzubeziehen sind, überhaupt erforderlich gewesen wäre oder ob nicht im Hinblick auf das selbständige und vollständige Regelungssystem des § 56 Abs. 2 bis 5 TGK für einen vermeintlichen Kostenerstattungsanspruch der Klägerin bzw. einen vermeintlichen Anspruch auf Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung eine "Auflage"  im Planfeststellungsbeschluss, die einen solchen Anspruch konstitutiv vermittelte, ausgeklammert werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 06.03.2002 - 9 A 6.01 -).
  • BVerwG, 29.04.2001 - 9 VR 2.01

    Beschlussanfechtung im Planfeststellungsverfahren - Präklusion von Einwendungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02
    Es ist nicht möglich, dieses Vorbringen i. S. einer "bedingten Zustimmung" zum Vorhaben zu verstehen und sich durch eine solche weitere Einwände für den Fall des Nichteintritts der Bedingung offen zu halten (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.04.2001 - 9 VR 2.01 -).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02
    Sie begründet zwischen dem Baulastträger und dem Lizenznehmer ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis nach Maßgabe der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, das einen Rückgriff auf die Regelungen des allgemeinen Straßenrechts ausschließt und sich damit sowohl von der Sondernutzung i. S. der § 8 Abs. 1 FStrG, § 16 Abs. 1 StrG als auch von der privatrechtlich ausgestalteten Benutzung    i. S. der § 8 Abs. 10 FStrG, § 21 StrG deutlich abhebt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 01.07.1999  - 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192 = NVwZ 2000, 316).
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII C 25.73

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über die Verpflichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02
    Diese Umstände ließen die Folgepflicht der Klägerin nicht entfallen, wenn durch eine entsprechende Kostentragung seitens der Beigeladenen zu 1 das Hindernis der Entstehung unverhältnismäßig hoher Kosten beseitigt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.11.1975  - VII C 25.73 - NJW 1976, 906).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 S 1245/15

    Kosten für die Verlegung einer Telekommunikationslinie

    cc) Denn die von der Klägerin als der Wegeunterhaltungsverpflichteten (vgl. § 49 Abs. 2 WG a.F.) im Sinne des § 72 Abs. 1 TKG beabsichtigte und umgesetzte Änderung des Verkehrsweges "Lindenhardterwegbach" (vgl. zum Begriff der "Änderung" im Sinne des § 72 Abs. 1 TKG BVerwG, Urt. v. 01.07.1999 - 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192; BGH, Beschl. v. 27.02.2003 - III ZR 229/02 - NVwZ 2003, 1018; NdsOVG, Urt. v. 22.11.1993; s. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.04.2003 - 5 S 748/02 - DÖV 2003, 910) diente jedenfalls keinen Verkehrsinteressen (1).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04

    Kostentragungspflicht aus § 53 Abs. 3 , § 56 TKG für den Fall, dass

    Sie begründet zwischen dem Baulastträger und dem Lizenznehmer ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis nach Maßgabe der Vorschriften des TKG, das einen Rückgriff auf allgemeine Regelungen des allgemeinen Straßenrechts ausschließt und sich damit sowohl von der Sondernutzung i. S. von § 8 Abs. 1 FStrG als auch von der privatrechtlich ausgestalteten Benutzung i. S. des § 8 Abs. 10 FStrG deutlich abhebt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.07.1999, 4 A 27.98, BVerwGE 109, 192;Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 01.04.2003, Az.: 5 S 748/02, juris - Nr.: MWRE 109610300).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 4 K 1272/13

    Folgekostenpflicht für die Verlegung von Telekommunikationslinien im Bereich von

    Maßnahmen, die über den Rahmen von Unterhaltungsarbeiten hinaus auf die Bausubstanz einwirken, stellen einen Eingriff dar, der keine anderen Rechtsfolgen rechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 01.07.1999 - 4 A 27/98 - BVerwGE 109, 192 ff. = Rn. 18 zu § 53 TKG; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.04.2003 - 5 S 748/02 - ).
  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss;

    v. 01.04.2003 - 5 S 748/02 -, DöV 2003, 910 ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 5 S 748/02   

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https://dejure.org/2003,17824
VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 5 S 748/02 (https://dejure.org/2003,17824)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.03.2003 - 5 S 748/02 (https://dejure.org/2003,17824)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. März 2003 - 5 S 748/02 (https://dejure.org/2003,17824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsberechtigte einer Telekommunikationslinie; Kostentragungspflicht bei Verlegung einer Telekommunikationslinie; Materiellle Verwirkungspräklusion; Planergänzungsanspruch

  • Judicialis

    PBefG § 29 Abs. 4 Satz 1; ; TKG § 53; ; TKG § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planung: Stadtbahn, Telekommunikationslinie, Verlegung, Kostentragung, Präklusion

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.04.2001 - 9 VR 2.01

    Beschlussanfechtung im Planfeststellungsverfahren - Präklusion von Einwendungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 5 S 748/02
    Es ist nicht möglich, dieses Vorbringen i. S. einer "bedingten Zustimmung" zum Vorhaben zu verstehen und sich durch eine solche weitere Einwände für den Fall des Nichteintritts der Bedingung offen zu halten (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.04.2001 - 9 VR 2.01 -).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 6.01

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Änderungen an den im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 5 S 748/02
    Der Senat lässt dahinstehen, ob eine dahingehende "Auflage" nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG gegenüber der Beigeladenen zu 1 im Sinne einer stattgebenden Entscheidung auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin hin oder jedenfalls wegen des Grundsatzes der Problembewältigung, wonach auch die nur mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens einzubeziehen sind, überhaupt erforderlich gewesen wäre oder ob nicht im Hinblick auf das selbständige und vollständige Regelungssystem des § 56 Abs. 2 bis 5 TGK für einen vermeintlichen Kostenerstattungsanspruch der Klägerin bzw. einen vermeintlichen Anspruch auf Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung eine "Auflage" im Planfeststellungsbeschluss, die einen solchen Anspruch konstitutiv vermittelte, ausgeklammert werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 06.03.2002 - 9 A 6.01 -).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 5 S 748/02
    Dazu gehört auch die Darlegung der konkreten Auswirkungen, durch die die Betroffenen bei Verwirklichung des Vorhabens tatsächliche oder rechtliche Nachteile für ihre geschützten Interessen befürchten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.07.1980 - 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 5 S 748/02
    Der Senat kann nicht feststellen, dass der angefochtene Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18.02.2002 die Klägerin in ihren Rechten verletzt, so dass seine Aufhebung oder jedenfalls - bei Möglichkeit einer Fehlerbehebung im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 29 Abs. 8 Satz 2 PBefG - die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370) ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 5 S 748/02
    Sie begründet zwischen dem Baulastträger und dem Lizenznehmer ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis nach Maßgabe der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, das einen Rückgriff auf die Regelungen des allgemeinen Straßenrechts ausschließt und sich damit sowohl von der Sondernutzung i. S. der § 8 Abs. 1 FStrG, § 16 Abs. 1 StrG als auch von der privatrechtlich ausgestalteten Benutzung i. S. der § 8 Abs. 10 FStrG, § 21 StrG deutlich abhebt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 01.07.1999 - 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192 = NVwZ 2000, 316).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 5 S 748/02
    Der Einwender kann die mit einem solchen Aufhebungsantrag vorausgesetzte umfassende Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses nicht erreichen, wenn seine Einwendungen nur Fragen betreffen, die nicht die Planung als solche berühren, sondern nur Inhalt von schlichten Planergänzungsansprüchen bzw. -anträgen sein könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489 = DVBl. 1997, 51 zur vergleichbaren Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG).
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII C 25.73

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über die Verpflichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 5 S 748/02
    Diese Umstände ließen die Folgepflicht der Klägerin nicht entfallen, wenn durch eine entsprechende Kostentragung seitens der Beigeladenen zu 1 das Hindernis der Entstehung unverhältnismäßig hoher Kosten beseitigt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.11.1975 - VII C 25.73 - NJW 1976, 906).
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